Paragraphen zpo gesucht, darf Ehepartner bei Gericht den Partner (Beklagter) neben ihm beraten?

5 Antworten

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Hallo "norbertaushh",

ich gehe in vorliegender Angelegenheit davon aus, dass es sich bei dem Prozess Ihrer Ehefrau um einen Parteiprozess handelt und somit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht zwingend geboten ist. Dies vorausgeschickt ist weiter festzuhalten, dass der Parteiprozess bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht automatisch zu einem Anwaltsprozess wird, in dem sich Ihre Ehefrau von einem vor dem derzeitigen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen muss (vgl. BGH NJW 93, 1208).

Folglich kann sich Ihre Frau auch nach der Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt, selber, durch einen anderen, oder mehrere Prozessbevollmächtigte - dazu nun mehr - vertreten lassen.

Die Vertretung durch mehrere Prozessbevollmächtigte ist in § 84 ZPO festgehalten und regelt den Fall, dass sich Ihre Ehefrau mehrerer Bevollmächtigter bedient. Eine Höchstgrenze hierzu gibt es nicht, sodass sich Ihre Ehefrau durch beliebig viele Bevollmächtigte vertreten lassen könnte. Hierbei ist es unerheblich, ob die Vollmacht nebeneinander, für mehrere Personen gleichzeitig oder auch nacheinander erteilt worden ist. Einschlägig wäre hier für Sie letzterer Fall, wonach zu prüfen wäre, ob in der zweiten Bevollmächtigung der Widerruf der ersten liegt. Dies ist jedoch nur dann anzusehen, wenn in der Bestellung eines weiteren Prozessbevollmächtigten zum Ausdruck kommt, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (vgl. BGH NJW 07, 3640).

Beachten Sie jedoch, dass die Vollmacht des derzeitigen Prozessbevollmächtigten, hier der Rechtsanwalt Ihrer Ehefrau, auch dadurch erlöschen kann, dass der Vollmachtgeber eben diese widerruft (vgl. § 168 Abs. 2 BGB).

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es durchaus bei widersprechenden Erklärungen wie Prozesshandlungen bzw. Rechtsgeschäften durch zwei oder mehreren Prozessbevollmächtigten dazu führen kann, dass deren Wirksamkeit je nach dem Erklärungsinhalt unterschiedlich zu beurteilen ist und die eine oder die andere Erklärung Wirksamkeit entfalten kann.

In Ihrer Angelegenheit wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

norbertaushh 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:50

Nochmals vielen lieben 1000maligen Dank für Ihre Hilfe. Wir sind mit Ihren Tipps einen riesengroßen Schritt weiter! Beste Grüße von Norbert

WillLoman  31.03.2014, 17:46
@norbertaushh

Sehr gerne und herzlichen Dank für den Stern :)

wenn du schon subjektive merkmale und persönliche rückschlüsse aus beobachtungen heranziehst, dann spricht das dafür, dass du von solchen juristischen formalien null ahnung hast.

wenn schon, kann man einen richter als "befangen" ablehnen, wenn er/sie so dumm ist, und im prozess private meinungen zum fall abgibt. ihn aber wegen seiner leibesfülle oder rückschlüsse daraus diskriminieren zu wollen, ist absurd und stellt dich als (sorry) deppen hin.

solange es in einem verfahren keine anwaltspflicht gibt, kann auch ein nicht-anwalt einen beklagten vertreten, er muss nur eine formelle prozessvollmacht vom beklagtne besitzen. wenn das in diesem verfahren der fall ist (keine anwaltspflicht - immer in der ersten instanz) dann kann deine frau diesem anwalt das mandat entziehen und stellt dir eine vollmacht aus. ob du aber mit deinen anträgen und beweisanträgen erfolg haben wirst, ist eine andere sache. anwäte können eben besser fakten bewerten, ob sie für den fall hilfreich sind oder nicht.

norbertaushh 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:10

Hallo Akino also ich habe keinesfalls was gegen "Dicke" denn das eine oder Andere Pölsterchen ist immer da! Der Tatsächliche Grund ist für Ihr Verhalten unerklärlich. Unser Anwalt meinte sogar von sich aus, daß ernsthaft über die Bedenklichkeit der Befangenheit nachgedacht werden sollte. Das war in der Verhandlungspause wo er gesagt hat, daß von Anfang an die Richterin eine vorgefasste Meinung haben muß.

Wenn ich neben meiner Frau sitzen kann und Beweisanträge Zeugen etc. vorbringen kann ist das schon fast durch. Leider führt die Richterin das Gerichtsprotokoll selbst und dieses Protokoll ist die einzige Lügenstorry. Klägerin und Beklagte wurden stellenweise verwechselt - Grundstücke wurden vertauscht - 3 malige Aufforoderung während des Diktates dieses richtig zustellen wurde von ihr ignorriert... Sie schreitet noch nichtmal ein als von der Klägerin mehrfach Beleidigungen laut und mit einem Arm gestikulierend in den Saal gerufen hat... ist echt ein schlechter Film... Lieben Dank für Deine Mühe

Ja und Nein.

Sie können sich zwar gerne in der Nähe setzen, so dass sie miteinander kommunizieren, mehr aber auch nicht. Und das auch nur insofern der Richter dem zustimmt. Dies muss geklärt werden BEVOR die eigentliche Verhandlung anfängt. ((Anträge stellen und sonstige rechtliche Schritte - sei es auch nur mündliche - dürfen SIE hingegen NICHT stellen, auch dannn nicht wenn Ihnen die aktive Teilnahme erlaubt wird.)) ...Und das auch nur solange SIE nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben - was meist nicht zutrifft. Solange die Möglichkeit besteht, dass Sie irgendwann im Laufe der Verhandlung als Zeuge vernommen werden sollten, wird Ihnen wiederrum NICHT erlaubt sich "einzumischen".

Wie Sie hieraus schon ersehen können, ist es fast unmöglich Ihre detaillierten Möglichkeiten jetzt und hier zu eräutern - dafür müsste man noch so einiges wissen (vor welchem Gericht verhandelt wird - Familie, Arbeitsgericht,etc.........wie lautet die Anklage........usw...usw.....)

PS: Dass viele Anwälte heutzutage Fehl am Platz sind und ihren Beruf nur aus Geldgier ausüben, ist leider eine traurige Tatsache.

Hallo norbertaushh,

das Rechtliche hat dir "mein" Internetfreund WillLoman in wunderbar höflicher Zurückhaltung beantwortet und auf die "Gefährlichkeit" diskret hingewiesen. Nachdem du vermutlich in Unkenntnis eines Ablaufes einer Gerichtsverhandlung bist, solltest du deine Extraturen mit dem Anwalt absprechen. So wie du das machst, begibst du dich auf gefährliches Eis. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Richterin wegen symphatisierungs-verdächigem Übergewicht ist ein Scherz.

WillLoman  26.03.2014, 22:34

Hallo lieber Doc,

vielen herzlichen Dank für Deine freundlichen Ergänzungen und die angefügten und auch notwendigen deutlicheren Hinweise auf die Gefährlichkeit eines derartigen Vorgehens, welche sich in meinem Vortrag leider vermissen lassen. Eine wunderbare Ergänzung unserer Beiträge an dieser Stelle :)

Ich stimme Dir hier uneingeschränkt zu und halte Deine Handlungsempfehlung, hier das offene Gespräch mit dem Rechtsanwalt zu suchen, für einen unausweichlichen und auch notwendigen Schritt. Andernfalls liefe Ihre Ehefrau, lieber "norbertaushh", wirklich Gefahr, Ihren derzeitigen Rechtsbeistand durch Ihre Eigeninitiative zu verlieren, sofern Ihr Vorgehen nicht weiter abgestimmt wird. Abgesehen von den daduch u.U. zusätzlich anfallenden Kosten einer weiteren Beauftragung eines Rechtsanwaltes gereicht Ihrer Ehefrau dies sogar schlimmstenfalls hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten im Prozess zum Nachteil.

norbertaushh 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:00
@WillLoman

Hallo WillLomann Vielen lieben Dank für die Hinweise in verschiedenen Richtungen. Unser Anwalt hat während des Verfahrens was ca. 1:50 Stunden gedauert hat tatsächlich geschafft in etwa 4 Sätze zu sagen. Ein Satz hieß nimm einen Vergleich an... Örtlichkeit: es steht ein Pfeiler der noch nie meiner Frau gehört hat auf dem Nachbargrundstück Dieses Grundstück gehört auch nicht meiner Frau. Also soll meine Frau auf Anordnung der Richterin Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mit Diebstahl begehen...

Die Richterin meint aber aus nicht bekannten Gründen die auch auf Nachfrage weiterhin offen blieben, daß meine Frau diesen entfernen soll. Das kann doch nicht das Deutsche Recht sein! Also erst mal Danke!!!

Keine Ahnung, ob du ohne Zulassung als "Hilfsanwalt" fungieren darfst; der Richterin voreingenommenheit zu unterstellen, nur weil sie fülliger ist als ihr, grenzt an Diskriminierung. Ekelhaft, sorry. Eventuell "sympathisiert" die Richterin nicht mit der Klägerin und ihrem Anwalt - vielleicht ist die Klage ja einfach nur berechtigt.

norbertaushh 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:20

Habe noch nie einen so unpassenden Kommentar erhalten. Selbstverständlich ist das um einiges Umfangreicher, aber Du hast schon eine Rege Phantasie. Nur am Rande erwähnt - meine Frau hat eine 6 Seiten Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Das ist nicht ohne Grund. Wünsche Dir viel Spass weiterhin beim Surfen...

Lunanie  27.03.2014, 14:07
@norbertaushh

Unpassend, weil ich dir nicht zustimmen kann? Erhellend. Ich weiß auch nicht, wo ich da eine rege Fantasie zur Schau gestellt habe - du schriebst, dass deine Frau und du eher dünne Heringe seid, während Klägerin und Richterin beide fülliger sind und dass du aufgrund dessen den Verdacht hast, dass die Richterin befangen ist - und sorry, aber das halte ICH für eine unpassende Unterstellung. Viel Spaß weiterhin beim tagträumen und Verschwörungstheorien austüfteln.

Lunanie  27.03.2014, 14:12
@Lunanie

Ach und abschließend - nachdem du jetzt noch Beispiele angeführt hast, die auf Befangenheit schließen lassen (sachliche!), kann ich nur sagen, dass sie eventuell ja wirklich befangen ist. Aber es ist immer noch in höchstem Maße unpassend, das mit ihrer Körperfülle in Verbindung zu bringen. Oder springst du gleich jedem bei, der genauso dürr ist wie du? Nein, wenn du jemandem beistehst, hat das andere Gründe. Also warum muss es bei der Richterin an ihrer Figur liegen? So wie du dich in der Anfangsfragestellung ausgedrückt hast, kam es einfach nur herrlich behämmert rüber, also sorry für meine "unpassende Antwort".

norbertaushh 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 11:14
@Lunanie

Hallo Lunanie Ich meine ja nur wie Ihre Erscheinung ist... und daß es mir so vorkommt daß...Will aber hier keinesfalls persönlich werden!!! Kurze Sachlage: Gerichtsprotokoll von Richterin während der Verhandlung diktiert - während des Diktates auf mehrere Fehler hingewiesen - Keine Korrektur. Im Protokoll Beklagte und Klägerin vertauscht - (ohne Worte) Im Protokoll Grundstücke vertauscht - (ohne Worte) Im Protokoll stehen Sachen die andere Personen gesagt haben - (ohne Worte) Klägerin beleidigt mehrfach aufs Schärfste in einer sehr lauten Art und Weise - wird nicht zurechtgewiesen - (Unvorstellbar!) Protokoll wurde am Ende der Verhandlung nicht vorgelesen - was soll man davon noch halten? Das ist nur ein kleiner Auszug der mehrseitigen Dienstaufsichtsbeschwerde. So etwas passiert im Gericht in Lüneburg.

Das ich so "herrlich behämmert rüberkam" - ok ist mein Fehler... Trotz allem Danke für die Stellungnahme. Grüße von Norbert