Hat ein geschiedener Ehemann Anspruch auf Mütterrente?
Ich bin Vater von zwei erwachsenen Kindern, die Kinder wurden vor 1992 geboren. Vollzogener Scheidungstermin war im Jahr 2008. Meine geschiedene Frau und ich, wir sind Rentner. Die Rentenpunkte wurden durch das Gericht aufgeteilt und so Festgeschrieben, dass ich monatlich 600€ von meiner Rente abgeben muss. Erhält nun meine geschiedene Frau, für unsere gemeinsamen Kinder, zwei neue Punkte oder stehen mir “gerechterweise“ die Hälfte der Punkte zu? Wenn ja, was muss ich tun, damit ich diese erhalte, damit meine Rente entsprechend erhöht wird?
2 Antworten
Für den Zeitraum der damaligen Ehe steht dir der hälftige Anteil der Mütterrente zu.
Nachdem Du bereits in Rente bist, kannst Du den Antrag s o f o r t beim Familiengericht stellen, unbedingt Aktenzeichen der damaligen Scheidung angeben.
Der Versorgungsausgleich wird nochmal komplett gemacht. Bei 2 Kindern dürften die Voraussetzungen greifen (s. Antwort User "DFgen").
Die Kosten sind minimal, so um die 80 € p je Person; ist vom Verfahrenswert (Gesamtausgleichswert) abhängig.
Einen Anwalt benötigst Du bei Gericht nicht unbedingt - die Überprüfung ist eine rein formelle Sache.
Du solltest den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen, s. hier: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/muetterrente-vaeter-sollen-versorgungsausgleich-ueberpruefen