Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage, sich vor Gericht alleine vertreten. Stellungnahme (schriftlich, Beweise etc.) selber schreiben möglich?
Hallo, ich möchte mich vor dem Arbeitsgericht bei meiner Kündigungsschutzklage alleine vertreten..
Ich muss nun schriftlich Stellungnahme einreichen, die Antwort auf das Arbeitgeber Schreiben sozusagen.
Habt ihr da Tips für mich?
-Kann man mit „normalem“ Deutsch formulieren (keine Anwaltssprache, Paragraphen etc.)
-Gibt es dort immer wieder vorkommende Fehler die Arbeitnehmer machen, welche ich vermeiden sollte?
Bin für jeden Rat dankbar..
Rechtsschutz nicht vorhanden, Anwalt nicht bezahlbar!
Danke
5 Antworten
Das wird nicht funktionieren bzw. ist mit einem sehr hohen Risiko verbunden.
Selbst für Rechtsanwälte, die nur gelegentlich arbeitsrechtlich tätig werden ist es oft schwierig die Darlegungslast und Beweislast wirklich zu verstehen.
Vereinfacht gesagt musst du zu den Dingen schreiben, für die du Beweis erbringen musst. Die anderen Dinge musst du nur darstellen oder bestreiten. Wenn du weder ausgebildeter Jurist bist, geschweige denn mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten vertraut, ist dies ein sehr schwieriges Unterfangen. Letztendlich hängt dies natürlich auch konkret davon ab, was Streitgegenstand ist. Wenn es um eine Lohnklage geht ist dies eher machbar, als wenn es um eine Kündigung geht.
Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten möchtest, ist dies natürlich eine andere Sache. Um dir wirklich eine Empfehlung zu geben, wäre es wichtig den konkreten Sachverhalt zu kennen, aber auch die Ausführungen der Gegenseite. Letztendlich dürfte an der Einschaltung einer Rechtsvertretung kaum etwas vorbeiführen.
Ganz pauschal: Du musst einen Sachverhalt schildern und für die relevanten Teile des Sachverhaltes Beweis anbieten. Den Beweis bietest du durch Dokumente oder Zeugen in der Regel an. Die juristische Wahrheit ist erst einmal der Teil des Sachverhalts, der von beiden Seiten nicht bestritten wird. Je nach Bestreiten wird das Gericht gegebenenfalls Beweis erheben. Klingt kompliziert? Die juristischen Feinheiten sind noch erheblich komplizierter. Im Zweifel versuche einfach einen Rechtsanwalt zu finden, der dich auf dem Wege der Prozesskostenhilfe unterstützt.
Anbei ein Link zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren.
http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html
Lass es mich so sagen, es muss auch niemand zu einem Arzt gehen. Jedem steht es frei sich selbst operieren oder zu behandeln. Man sollte sich dann entsprechend nur über die Konsequenzen im Klaren sein. Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht sind eigene Materien, die ein jahrelanges Studium verlangen. Dies lässt sich einfach nicht so nebenbei aneignen. Natürlich kannst du Glück haben und alles geht gut. Ich drücke dir insoweit die Daumen. Der Betriebsrat kann dir möglicherweise Stichworte geben die dir helfen. Ich hatte bisher noch kein Prozess geführt, in dem ein Arbeitnehmer auf der Gegenseite gewonnen hatte. Ich kann dies natürlich nicht ausschließen. Kündigungen können offensichtlich so unwirksam sein, dass in der Tat nicht wirklich so viel vorzutragen ist. Grundsätzlich obliegt es auch dem Arbeitgeber zu den Kündigungsgründen vorzutragen. Dir jedenfalls gutes Gelingen
Danke ihnen nochmals..
Eine frage jedoch noch zu ihren texten:
Sie schreiben immer von „über die Konsequenzen im klaren sein wenn man sich alleine vertritt“.
Aber welche Konsequenzen denn?
Ich muss doch nur maximal die geringen Gerichtskosten tragen..
Wüsste jetzt nicht was die so schlimme Konsequenz sein sollte;-) ?
Danke im vorraus für ihre zeit..
Du kannst dich schon alleine vertreten, beim Arbeitsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
Allerdings solltest du dann auch wissen, was du beantragst und das sauber formulieren. Die Begründung für deinen Antrag kannst du dann als normalen Text schreiben und dazu die entsprechenden Beweismittel einbringen.
So wie du schreibst, hast du vom Arbeits-Recht und dem Vorgehen wohl keine- oder nur wenig Ahnung. Mitglied einer Gewerkschaft bist du wohl auch nicht, also hilft dir nur ein Anwalt, ansonsten kannst du viel falsch machen
Anwalt ist nicht bezahlbar für mich..
Man hat keine Wahl außer sich selber zu vertreten, im schlimmsten Fall muss ich nur die Gerichtskosten(ca. 300€) bezahlen..
Wäre aber nett zu erfahren warum sie der Meinung sind ich habe Null Ahnung vom Arbeitsrecht?;-)
Man kann vorallem viel mit einem Anwalt viel falsch machen falls man mit diesem verliert..!
weil du sonst nicht so etwas fragen würdest
Scheinst aber selber nicht viel vom Arbeitsrecht zu verstehen, denn beantworten konntest du meine frage nicht;-)
Grüße gehen raus
könnte ich schon, als Personalratsvorsitzender und Gewerkschaftler. Dann man viel Erfolg
Wenn du es nur angeblich könntest so hättest du dir deine beiträge hier auch sparen können ;-)
Danke
"Kann man mit „normalem“ Deutsch formulieren (keine Anwaltssprache, Paragraphen etc.)"
Wenn deine Angelegenheit klar für dich spricht, mag das funktionieren. Wenn du aber bestimmte Dinge herausstellen und Argumente des Betriebs erwidern musst, kannst du auch schnell ans Ende deiner Möglichkeiten kommen, wenn du arbeitsrechtlich unerfahren bist. Dann solltest du dich zumindest im Netz mit ähnlichen Fällen beschäftigen. Das Dilemma ist nur, dass du dich schon dann mit "Anwaltssprache" beschäftigen musst.
das bringt nix da du dich nicht auskennst, ist so als willst du dich mit einem Chef Arzt über eine gallenblasen op unterhalten wollen... das geht schief ,
nimm dir einen anwalt.. sonst kannst du es gleich lassen.
Anwalt ist leider nicht bezahlbar für mich
Danke erstmal..
Prozesskostenhilfe wurde bereits abgelehnt..
Eher möchte ich mir die Anwaltskosten sparen, die Kündigung ist relativ dreist, habe auch Unterstützende Schreiben vom Betriebsrat.
Denke mir da was hab ich schon zu verlieren außer die geringen Gerichtskosten (Bruttogehalt war 1.800€).
Mein AG geht bei solchen verfahren bei einer Niederlage auch gerne immer in Berufung wenn sie einen fall gegen AN+Anwalt verlieren..
Falls ich alleine gewinnen sollte werden sie sich das bestimmt sparen..
Wenn ich verliere, dann ist es halt so und ich habe nur geringe kosten..
Aber ich denke es sollte einem Menschen der sich verteidigen möchte, auch ohne Anwalt eine faire Chance gegeben werden um sein Recht zu kämpfen..
Nicht jeder kann oder will die Kosten für einen Anwalt tragen, ein Kollege verlor die Berufung und hatte dann eine richtig saftige Anwaltsrechnung..
Gibt es beispiele in denen ein AG ohne Anwalt vor dem Arbeitsgericht gewonnen hat??
Danke im vorraus