Die Mutter hält sich nicht an Vereinbarungen. Wie kann es weiter gehen?
Hallo,
der Sohn (13) meines LG wohnt seid letztem Sommer bei uns, vorher hat er bei seiner Mutter gelebt, diese hatte neu geheiratet und ihr Ehemann hat den Jungen seelisch und zum Schluss auch körperlich misshandelt.
Bisher liefen die Kontakte zwischen Mutter und Sohn ausschließlich über die beiden, weder mein LG noch ich hatten diesbezüglich Kontakt zu der Mutter. Damals vor Gericht wurde von der Richterin und auch von unserer Anwätlin der Mutter eindeutig gesagt sie darf mit dem Junge nicht zu sich nach Haus, der Junge soll keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Ehemann haben. Gleich nach der Gerichtsverhandlung hat sie den Jungen trotzdem mit zu sich nach Hause genommen und gestern wäre das auch fast passiert, ich musste den Jungen von der Schule abholen weil er sonst mit seiner Mutter zu ihr nach Hause gefahren wäre (wir wurden informiert über eine 3. Person).
Kann mein LG jetzt vorschreiben das die Mutter die Kontakte ausschließlich mit ihm (oder mit mir) bespricht? Wir denken das die Mutter das sonst wieder macht.
(es besteht gemeinsames sorgerecht)
10 Antworten
Das, was das Gericht festgelegt hat, muss auch eingehalten werden. Ich habe alles damals in meiner Situation protokolliert, wenn sich nicht an die Vereinbarung gehalten wurde. Zuerst kam es zur Verwarnung. Wenn sich das andere Elternteil nicht an die Regelung hält und das Kindswohl gefährdet ist, kann erstmal ein betreutes Umgangsrecht beantragt werden. Wenn das ebenfalls nicht wirkt, so kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, damit das Kind erstmal zur Ruhe kommt. Bei Kindswohlgefährdung sollte sowieso das alleinige Sorgerecht beantragt werden.
Bevor sich wieder einige hier künstlich aufregen...es ist meine Erfahrung und das bedarf keiner Diskussion;)
LG Simone
Wenn ich einen Vorschlag unterbreiten dürfte:
Ich würde an eurer Stelle eine dritte Person hinzuziehen. Das Jugendamt, die Kirche, oder diverse Institutionen, welche von der Stadt "eingekauft" sind bieten eine Familienhilfe. Eine dritte Person, welche eigentlich immer einen Abschluss in "Soziale Arbeit" hat, bzw. Sozialpädagoge ist, hilft euch Lösungen und Kompromisse zu finden und zieht ggf. Konsequenzen. Steht dabei mit Stadt- und Jugendamt in Verbindung um Schritte zu ziehen - eine Art Schiedsrichter.
dann wird das wohl sowas wie ne gerichtliche auflage sein, wenn sie sich nicht daran hält wandert sie schlimmstenfalls in den bau, es muss nur jemand anzeigen
Es gilt das, was im Gerichtsbeschluss steht!
Das muss unbedingt von Deinem LG umgesetzt werden.
Was in Terminen gesagt wurde, und nicht im Beschluss steht, braucht auch cniht eingehalten zu werden. . . .
Der Rest geht ihn nix an.
Wenn ihm nun ein Beschluss fehlt, er meint, der Umgang zur Mama muss deutlicher definiert, eingeschränkt oder sonstwas werden, bleibt ihm nur, eine Erweiterung des Umgangsbeschlusses zu beantragen. Notafll unter Androhung von Ordnungsgeldern der Mama beibringen, wie der Umgang zu laufen hat.
. . . und was Dritte sagen, machen, lästern und sonstwas, scher tkeinen richter und ihr solltet im Sinne des Kindeswohles auch nciht drauf auchten.
Gemeinsames Sorgerecht ist in so einer Situation natürlich nahezu fatal.
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wenn das Gericht sogar ein Urteil gefällt hat und die Mutter sich nicht dran hält, sollte man vielleicht das Jugendamt einschalten. Ohne "amtliche" Hilfe wird es eher schwierig sein, den Umgang so durchzusetzen, wie das Gericht ihn verordnet hat.
Ja dann - dann gibt es ja auch keine entsprechenden Regelungen. Dann müßte man glatt erneut darüber verhandeln...
Was sagt der Junge denn selbst dazu? Ich meine, er ist ja in einem Alter, in dem er durchaus eine Meinung kundtun kann...
Der Junge hatte wohl im Gespräch mit seiner Mutter zugestimmt mit ihr nach Hause zu fahren. Aber wohl auch weil er seine kleine Schwester sehen wollte und weil die Mutter ihm versichert hatte das ihr Ehemann nicht zu Hause sein wird (das hat die Mutter aber schonmal gemacht und wir wurden diesbezüglich schon mehrfach von ihr belogen).
´Das ABR haben nach wie vor beide, da die Mutter bei Gericht damals zugestimmt hatte das der Junge beim Vater lebt. Und im Gerichtsurteil steht nichts davon das die Mutter den Jungen nicht zu sich nach Hause holen darf, das wurde nur während der Verhandlung erwähnt.