Die Mutter hält sich nicht an Vereinbarungen. Wie kann es weiter gehen?

10 Antworten

Das, was das Gericht festgelegt hat, muss auch eingehalten werden. Ich habe alles damals in meiner Situation protokolliert, wenn sich nicht an die Vereinbarung gehalten wurde. Zuerst kam es zur Verwarnung. Wenn sich das andere Elternteil nicht an die Regelung hält und das Kindswohl gefährdet ist, kann erstmal ein betreutes Umgangsrecht beantragt werden. Wenn das ebenfalls nicht wirkt, so kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, damit das Kind erstmal zur Ruhe kommt. Bei Kindswohlgefährdung sollte sowieso das alleinige Sorgerecht beantragt werden.

Bevor sich wieder einige hier künstlich aufregen...es ist meine Erfahrung und das bedarf keiner Diskussion;)

LG Simone

Wenn ich einen Vorschlag unterbreiten dürfte:

Ich würde an eurer Stelle eine dritte Person hinzuziehen. Das Jugendamt, die Kirche, oder diverse Institutionen, welche von der Stadt "eingekauft" sind bieten eine Familienhilfe. Eine dritte Person, welche eigentlich immer einen Abschluss in "Soziale Arbeit" hat, bzw. Sozialpädagoge ist, hilft euch Lösungen und Kompromisse zu finden und zieht ggf. Konsequenzen. Steht dabei mit Stadt- und Jugendamt in Verbindung um Schritte zu ziehen - eine Art Schiedsrichter.

dann wird das wohl sowas wie ne gerichtliche auflage sein, wenn sie sich nicht daran hält wandert sie schlimmstenfalls in den bau, es muss nur jemand anzeigen

Es gilt das, was im Gerichtsbeschluss steht!

Das muss unbedingt von Deinem LG umgesetzt werden.

Was in Terminen gesagt wurde, und nicht im Beschluss steht, braucht auch cniht eingehalten zu werden. . . . 

Der Rest geht ihn nix an.

Wenn ihm nun ein Beschluss fehlt, er meint, der Umgang zur Mama muss deutlicher definiert, eingeschränkt oder sonstwas werden, bleibt ihm nur, eine Erweiterung des Umgangsbeschlusses zu beantragen. Notafll unter Androhung von Ordnungsgeldern der Mama beibringen, wie der Umgang zu laufen hat.

. . . und was Dritte sagen, machen, lästern und sonstwas, scher tkeinen richter und ihr solltet im Sinne des Kindeswohles auch nciht drauf auchten.

 

 

Gemeinsames Sorgerecht ist in so einer Situation natürlich nahezu fatal.

Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Wenn das Gericht sogar ein Urteil gefällt hat und die Mutter sich nicht dran hält, sollte man vielleicht das Jugendamt einschalten. Ohne "amtliche" Hilfe wird es eher schwierig sein, den Umgang so durchzusetzen, wie das Gericht ihn verordnet hat.

wanda0102 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 12:24

´Das ABR haben nach wie vor beide, da die Mutter bei Gericht damals zugestimmt hatte das der Junge beim Vater lebt. Und im Gerichtsurteil steht nichts davon das die Mutter den Jungen nicht zu sich nach Hause holen darf, das wurde nur während der Verhandlung erwähnt.

anjanni  18.03.2011, 12:36
@wanda0102

Ja dann - dann gibt es ja auch keine entsprechenden Regelungen. Dann müßte man glatt erneut darüber verhandeln...

Was sagt der Junge denn selbst dazu? Ich meine, er ist ja in einem Alter, in dem er durchaus eine Meinung kundtun kann...

wanda0102 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 12:41
@anjanni

Der Junge hatte wohl im Gespräch mit seiner Mutter zugestimmt mit ihr nach Hause zu fahren. Aber wohl auch weil er seine kleine Schwester sehen wollte und weil die Mutter ihm versichert hatte das ihr Ehemann nicht zu Hause sein wird (das hat die Mutter aber schonmal gemacht und wir wurden diesbezüglich schon mehrfach von ihr belogen).