Ich hab geklaut und muss jetzt zum Gericht?
Hallo ich bin 17 Jahre alt und hab im Wert von 103 Euro geklaut und wurde erwischt ich habe jetzt einen Brief bekommen da drin steht das Bei Tatbegehung besaß die angeschuldigte die gemäß paragraph 3 JGG erforderliche Reife , das Unrecht der tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln DIE ANGESCHULDIGTE WIRD DAHER BESCHULDIGT
Diebstahl gemäß paragraph 242 Abs. 1 StGB 1, 3 JGG Was passiert jetzt mit mir bei dem Termin und wie soll ich mich verhalten ich hab angst Hilfe! !
8 Antworten
Wenn es deine erste Straftat ist und du viel Einsicht zeigst kann es sein das du entweder mit einer Geldstrafe oder mit sozialstunden davon kommst. Ich hoffe du hast daraus gelernt und tust sowas nie wieder, denn dann drücke ich dir die Daumen das du noch davon kommst
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es tut mir Leid... aber das sieht nicht gut für dich aus.
Da es aber (hoffentlich) deine erste Straftat war und es sich "nur" um 100 Euro handelt, kann es gut sein, dass du nur eine recht geringe Geldstrafe bekommst, oder ein paar Sozialstunden
Als erstes wirst eingesperrt und dann auf den Scheiterhaufen verbrannt und erschossen :) Nein Spass*schmunzel
Was da steht ist nur das Amtsdeutsch das kaum ein vernünftiger Mensch wirklich versteht. Genau so könnte da auch stehen: Du warst zu Zeit der Tat voll Strafmündig im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Das heißt es kann für diese Tat (Deine Eltern wenn du unter 14 wäre st eventuell). keiner Verantwortlich gemacht werden außer du selbst.
Was wird passieren? Das liegt auch ein wenig an dir.
Vorschlag gehe zum Jugendamt und erkundige dich was deine Möglichkeiten sind. Zeig dich auf jedenfall reuig.
Wie hoch ist die Strafe?
Also bei dieser Summe (Die du natürlich voll ersetzten musst und vielleicht auch ein wenig mehr) denk ich mit bissel Glück eine Verwarnung. Ich denk so gar das es Eingestellt wird bei Zahlung einer Geldstrafe.
Im schlimmsten Fall wird man dir ein paar Arbeitsstunden aufbrummen, aber ich denk das ist auch kein Beinbruch.
Ins Gefängnis glaub ich kaum. Es sei den du bist Strafrechtlich schon mehrmals aufgefallen.
Gerne und hoffe es war die eine Lehre das klauen sich nicht lohnt!! *lächel
Chill out. Gibt Schlimmeres. Ist außerdem mal ganz interessant, sowas mitzuerleben. Da unterhalten sich der Richter und der Staatsanwalt und sagen dir dann, was du tun sollst/musst. Ich schätze mal, dass du ein paar Sozialstunden leisten musst oder einen kleineren Geldbetrag ans Gericht zahlen musst.
Du gehst weder ins Gefängnis noch in die Klappse(Danke 3JGG!). Du bist allein verantwortlich für dein Untat. ;-)
Zahlt das Geld zurück oder arbeitet es ab, Entschuldige Dich artig, bitte um Einstellung gegen Geldstrafe.
Gehe nicht mehr in den Laden solang Du nicht weißt ob Du Hausverbot hat oder nicht. Ich schätze Du hast es.
Gegen Jugendliche kommt eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege nicht in Betracht. Gegen einen Heranwachsenden kann im Unterschied hierzu ein Strafbefehl erlassen werden. Er wird noch nicht als Heranwachsender gesehen, daher findet die Einstellung gegen Geldstrafe keine Bedeutung.
Danke für die Richtigstellung!
Ja das War mein erster mal und danke