Ermittlungsverfahren §153 1StPO eingestellt.Was tun mit Rechtsanwalt?

6 Antworten

Der Bedrohte hat natürlich seinen Anwalt dazugeholt, nur muss man eben wissen, dass ein Anwalt nicht nach Arbeitsstunden berechnet wird, sondern sein "Honorar" nach GOA am Streitwert gemessen wird. Das sind in diesem Fall eben schon mal 500 Euro, hat der Anwalt sich deshalb eben grade mal so ausgedacht, ist ja noch ein netter Anwalt, dass er nicht gleich noch andere Tatbestände zurechtkonstruiert und 5000 draus gemacht hat. 153 STPO heisst, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, dass mag der Anwalt gar nicht, da sieht er keinen Cent. Du hast es völlig richtig gemacht, schicke dem Anwalt eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft. Warum hast Du denn gedroht, hat der andere vielleicht auch gegen einige Regeln verstoßen? Das könnte man ja mit einbringen, dann hättest Du ja auch das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, dann sähe die Sache ganz anders aus.

tubi38 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 00:41

Die Person hat 2 Kosmetik Artikel ersteigert. Ich hab ganz höflich gefragt ob die Produkte angekommen sind und nach einem Bewertung gebeten. Da hat Sie dann ausgerastet, warum Sie 2x Versand bezahlt hat, worauf ich garnicht geachtet habe. Sie hat angefangen zu streiten, erst wenn ich nach 1 Monat gefragt habe hatte Sie angeblich Probleme mit dem Versand. Obwohl ich vollen Versand zurückerstattet habe ist die Sache so Zustande gekommen. Bekomme von Ihrem RA einen Brief von 500€ Schmerzensgeld, und heute von der Staatsanwaltschaft das die Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Komisch.....

Ploppy8888  05.01.2018, 21:33
@tubi38

Wenn Du den zu viel berechneten Versand zurückerstattet hast, bist Du doch im Recht. Achte bloss darauf, dass alles bei ebay/paypal usw. korrekt belegt ist und nichts versehentlich gelöscht wird. Das sind dann ja falsche Anschuldigungen, vielleicht wollte sie auch nur den Preis damit nochmal runterhandeln, das ist in diesem Moment ja auch kein rechtlich einwandfreies Verhalten mehr.

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, nur weil die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden, heißt das nicht, dass du zivilrechtlich nichts zu befürchten hast.

Ob 500€ Schmerzensgeld gerechtfertigt sind, wenn es "nur" um eine Bedrohung über eine Internetplattform geht, die so geringfügig war, dass das Ermittlungsverfahren dazu bereits eingestellt wurde wage ich aber zu bezweifeln. Da du hier keine Rechtsberatung, sondern nur Tipps von Laien bekommen kannst solltest auch du zum Anwalt gehen und das weitere Vorgehen mit dem absprechen.

tubi38 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 00:16

Ich hab den Brief erst heute bekommen, und meinen Rechtsanwalt kann ich erst ab Dienstag erreichen. Trotzdem Danke.

Man schickt keine Kopien als Privatmann an irgendwen, wenn man sich nicht auskennt.

Nimm dir einen eigenen Anwalt wenn du nicht weißt, was du in dem Fall tun musst.

Dem zeigst du alle deine Unterlagen und der wird wissen, was zu tun ist.

Bei Strafsachen sollte man sich gleich an Fachleute wenden.

Einfach keinen beleidigen, dann hat man keinen Ärger.

Da du das Schreiben heute erst bekommen hast, passiert eh jetzt zwei Tage nichts, aber das nicht hinausschieben.

tubi38 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 00:30

Danke

Hallo

Das sind 2 verschiedene Dinge. Strafrecht und Zivilrecht. Eins hat mit dem anderen nichts zu tun. Du solltest auf das Schreiben vom Anwalt nicht antworten und auch einen eigenen Anwalt dazuholen, wenn du nicht zahlen möchtest.

Nur weil der Staatsanwalt einstellt heißt das nicht, dass die zivilrechtliche Thematik vom Tisch ist.

Eine Klage wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld ist nicht ausgeschlossen. Ob diese erfolgreich wäre, ist eine andere Frage.