§ 170 Abs. 2 StPO Trunkenheitsfahrt/Straßenverkehrsgefährdung?
Welche Auswirkung hat dieser Brief jetzt für mich, ich habe zwei Monate mein Führerschein abgegeben und jetzt wieder bekommen, die Polizei meinte, dass ich den für mindestens 6 Monate nicht mehr habe, kommen noch Strafen oder ein erneuter Führerschein Entzug auf mich zu?
3 Stimmen
7 Antworten
Das Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, über die Einleitung eines Ordnngswidrigkeitsverfahren entscheidet das Straßenverkehrsamt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist also immer noch möglich.
Hallo ciya96,
Du hast 0,86 Promille gehabt.
Das bedeutet für Dich, dass zwar das Strafverfahren eingestellt wurde, Du aber mit folgendem Bußgeldbescheid rechnen musst:
Tatbestandsnummer: 424606
Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug *)0,86 Promille.
Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
Bußgeld: 500,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A-Verstoß
Ich denke, da Dir die Fahrerlaubnis und der Führerschein schon wegen der Tat 2 Monate entzogen wurde, fällt das einmonatige Fahrverbot weg.
Befindest Du Dich noch in der Probezeit hat der A-Verstoß zur Folge
- das sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- das ein kostenpflichtige Aufbauseminar angeordnet wird.
Den Bußgeldbescheid bekommst Du von der Bußgeldstelle und die Anordnung zur Teilnahme an dem kostenpflichtigen Aufbauseminar würde 2 - 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides von der Fahrerlaubnisbehörde kommen.
Schöne Grüße
TheGrow
"Wurde an die Verwaltungsbehörde weiter gegeben"
Da kann durchaus noch etwas kommen.
Hallo,
du hast Glück gehabt und musst noch zittern ;-)
Das Ermittlungsverfahren zur vorgeworfenen Straftat wurde eingestellt.
Dennoch musst du für die Trunkenheitsfahrt geradestehen. Ohne weitere Angaben kann man aber nicht sagen, was da auf dich zukommt.
Viele Grüße
Michael
das war der strafrechtliche Rahmen, das Andere kommt dann noch von der Bussgeld-Führerscheinstelle - von der Seite kann immer noch was kommen.
In der Probezeit ist 0,00 Promille angesagt, welche Werte haben bestanden?
in der Probezeit? da kommt garantiert noch was - schätze mal mind. 6 Monate - ob der vorherige Entzug angerechnet wird!!
wie kommst Du auf weitere 6 Monate?
Auch in der Probezeit ist nur ein einmonatiges Fahrverbot für 0,86 Promille vorgesehen.
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