Nach Beschwerde Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen?
In einem Strafverfahren als Geschädigter habe ich Beschwerde eingelegt da das Verfahren eingestellt wurde nach Paragraph 170 Abs. 2
Ich habe dies bei der Generalstaatsanwaltschaft getan da die Begründung der Einstellung nicht Richtig war aus meiner Sicht und habe auf die Beweise hingwiesen und ausführlich Begründet.
Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Ist das ein gutes Zeichen weil normal ist das ja nicht üblich.
Hat jemand Erfahrung damit ??? Und sind die Chancen jetzt gut das doch Anklage erhoben wird da sich die Staatsanwaltschaft ja Korriegiert hat.
Wenn ich nicht Richtig gelegt hätte mit meiner Beschwerde wären sie ja bei der ersten Entscheidung geblieben.
6 Antworten
Einfach abwarten, es werden ja jetzt erstmal die weiteren Ermittlungen aufgenommen, danach erfolgt möglicherweise die Anklage. Und egal, was andere hier mit anscheinend wenig Expertise so raushauen, vertraue auf das System, Du siehst ja, dass es reagiert und funktioniert.
Ja ich es kann ja wieder eingestellt werden dann habe ich ja die Möglichkeit der Klageerzwingung.
Ich denke aber es ist ein kleiner Erfolg ohne Anwalt das die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnimmt aufgrund meiner Ausführungen. Hätten ja auch sagen können die Beschwerde wurde überprüft es bleibt bei der Einstellung
Du wirst wahrscheinlich privatklagen müssen.
lg
Privatklagen sind nur bei Delikten wie Beleidigung und Hausfriedensbruch möglich und da ist zwingend zuvor ein Termin beim Schiedsmann fällig.
Servus,
Nach 170 abs. 2 StPO wurde das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht gegen den mutmaßlichen Täter vorliegt, und somit kein Raum für eine Anklageerhebung besteht.
Desweiteren muss auch zwischen Indizien und Beweisen unterschieden werden. Für eine Anklage genügen meistens jedoch Indizien.
Das Ermittlungsverfahren wurde erneut aufgenommen, und nun muss du abwarten...
Jedoch musst du mit der erneuten Einstellung nach 170 abs. 2 StPO rechnen. Es ist nicht zu erwarten, dass durch die erneuten Ermittlungen neue Erkenntnisse erzielt werden.
Desweiteren möchte ich auf die Unschuldsvermutung hinweisen.
Ein Strafverfahren kann unter mehreren Voraussetzungen Eingestellt werden:
§ 170 abs 2 StPO - Kein ausreichender Indiz /Beweis
§ 154 StPO - Teileinstellung bei mehreren Taten
§ 153 StPO - Geringfügigkeit
Ein Verfahren kann auch in einer Hauptverhandlung eingestellt werden, vorausgesetzt es gibt keine direkten Beweise (Im Zweifel für den Angeklagten)
Erfahrung:
Mein Bruder hat vor cirka einem Jahr unser sowie sein eigenes Haus ohne jeglichen Grund mit Blauer Farbe beschmiert.
Anzeige hanen wir gegen Unbekannt erstattet.
Daraufhin wurde Observation (Kamera) von Amtsgericht /Ermittlungsrichter angeordnet.
Dabei hat man Meinen Bruder gesehen, und Strafverfahren gegenüber ihm eröffnet.
Trotz Beweise gegen ihn, vorliegendem Strafantrag und einem Sachschaden von 20.000 Euro (8. Fache Sachbeschädigung) wurde das Strafverfahren Eingestellt...
Erhoffe dir nicht zu viel!!!
Gruß
Auch jetzt muß es zu keiner Anklage kommen. Es wird nur noch einmal geprüft.
Wie sieht es denn zivilrechtlich aus? Hast du Schadensersatz oder Schmerzensgeldforderungen?
Ja ich es kann ja wieder eingestellt werden dann habe ich ja die Möglichkeit der Klageerzwingung.
Ich denke aber es ist ein kleiner Erfolg ohne Anwalt das die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnimmt aufgrund meiner Ausführungen. Hätten ja auch sagen können die Beschwerde wurde überprüft es bleibt bei der Einstellung
Deine Beschwerde war erfolgreich! Ob Anklage erhoben wird, steht aber immer noch nicht fest. Im Augenblick wird vermutlich weiter ermittelt. Das Ermittlungsergebnis kann zur erneuten Einstellung oder zur Anklage führen.