Post vom Jugendamt.. WAS GEHT AB? HILFE!
Hallo erstmal.. Also, ich hatte vor ca. nem Monat mit nem Diebstahl zu tun.. Wurde dabei halt angezeigt, war dann 2 Wochen später bei der Polizei um auszusagen. Da ich ersttäterin war/bin, wurde das verfahren eingestellt. Der Mann von der Polizei sagte mir, dass ich nach 3 Monaten noch einmal einen Brief von der Anwaltschaft bekommen werde. (Die Benachrichtigung dass das Verfahren eingestellt ist.)
Naja, wir waren alle froh da drüber.. Heute morgen geh ich dann an den Briefkasten und hab nen Brief vom Jugend- und Sozialamt drin liegen.. "Jugendgerichtshilfe", falls das euch weiterbringt.
Naja, da steht halt drauf dass das ne Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ist, und ich am 07. Juni da zu so nem Typen kommen soll. Das verfahren wurde aber doch eingestellt? Wieso bekomm ich jetzt Post von dem Jugendamt?
Ich bin richtig verwirrt.. Und meine Mutter macht sich wieder Sorgen ohne Ende.. HILFE! :(
11 Antworten
Weil! Das Jugendaamt will natürlich wissen (dazu sind die übrigens verpflichtet), was da so los ist bei Dir zu Hause und in deinem Umfeld. "Was mit einem Diebstahl" zu tun haben, ist eben doch kein Kavaliersdelikt.
Du gehst hin, sprichst mir den Jungs/Mädels vom JA, und gut ist. Deine Mutter kannste aber beruhigen, das ist jetzt "nichts schlimmes", nur das Vater Staat halt wissen will, "worans liegt", das Du was geklaut hast ...
Mach Dir keinen Kopf!^^
ich hoffe dass das alles gut geht.. muss ich da mit einem elternteil hin? Oder auch alleine? weil im brief nichts davon steht, dass ich jemanden mitnehmen muss..
Ich glaube es ist besser, wenn Du ohne Begleitung gehst. Man will halt mit DIR reden, nicht mit deinen Eltern. Du könntest aber wirklich vorher anrufen, und das abklären. (Und sei`s nur um nen guten Eindruck zu machen^^)
okay, danke! dann werd ich da nachher mal anrufen und hinfahren.. juhu..
Der Polizist kann nicht entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Vllt. hat er gesagt, dass es wahrscheinlich eingestellt wird, weil du Ersttäterin bist, aber die letzendliche Entscheidung liegt beim Staatsanwalt. Wenn der anders entschieden hat musst da jetzt durch!
Am Besten einfach mal anrufen und nachfragen. Des kostet nix
Grüße
Es ist halt einfach so dass in der Pubertät Diebstähle ihre Gründe haben können welche das Jugendamt was angehen können. Um es einfach auszudrücken.
Das Jugendamt beißt nicht. Wenn es sich meldet in so einem Fall dann will es helfen. Der Familie helfen. Falls dies erwünscht und angebracht ist.
Es macht Sinn wenn Du mal bis dahin aufzuschreiben versuchst was hinter dem Diebstahl steckt. Oder stecken könnte. Wie Du auf die Idee gekommen bist, was Du dabei gefühlt hast, wie es Dir mit der Anzeige geht und Deinen Eltern und so fort. Sei ehrlich. Ist nur für Dich. Musst Du niemand zeigen. Als Vorbereitung auf das Gespräch kann es nützlich sein.
Sieht so aus als wenn du ein Boddyguard bekommst, heißt es wird dir jemand auf die Pelle rücken und dein Leben beobachten und kontrolieren
Genau, jeder straffällig gewordene Jugendliche bekommt einen Aufpasser - so sinnvoll das vielleicht sein mag - dafür hat Vater Staat kein Geld^^
Da wurde vergessen dem Jugendamt mitzuteilen , dass das Verfahren eingestellt wurde, Du mußt da anrufen und das AZ sagen unter welchen es eingestellt wurde. Denn wäre es nicht eingestellt worden bekommt Du zu einer Verhandlung eine Jugendgerichtshilfe welche die Umstände der Tat und Deine Reifgrad beurteilt. Da es bei Dir eingestelt ist hoffe ich zumindest , denn die Polizei darf über die Einstellung gar nicht ewntscheiden sondern die Staatsanwaltschaft ist es hinfällig. Es kann aber auch sien dass der Polizist gelogen hat und Dich mit dem Trick zur Ausage gezwungen hat ,dass das Verfahren eingestellt wird aber Deine Ausage gegern Dich verwendet hat und ie Staatsanwaltschaft nicht eingestellt hat, dann gibt es eine Verhandlung. Sicher sien kannst Du Dir nur wenn Du von der Staatsanwaltschaft einen Breif erhalten hast , dass das Verfahren iengeestellt ist. Bei der Polizei sollte man als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen , sondern nur sein Personalien wahrheitsgemäß angeben, die ist so erlaubt, denn die sind zum Ermitteln da, entscheiden was passiert maxchen andere ( Richter und Staatsanwälte )
ich glaub nicht dass mich ein polizist anlügt.. ganz ehrlich :)
Ja, das kommt leider sehr oft vor , denn die wollen alles aufklären damit sie befördert werden. Vermudlich hat er Deine Aussage zur Staatsanwaltschaft gegben und dies hat den Fall nicht eingestellt, so gibt es eine Gerichtsverhandlung, aber hier kann der Richter das Verfahren noch einstellen , so dass Du nicht vorbestraft bist. Aber es werden dann Zeugen angehört , sowie ien Bericht vom Jugendamt. Hat Dich der Polizist belogen und das Verfahren ist nicht eingestellt solltest Du hingehen zun Berater vom Jugendamt ihm den Fall so schildern wie Du es hier gaten hast und eine guten Eindruck hinterlassen, damit sein Gutachtne für den Richter über Dich positiv ausfällt, wichtig ist dass Du sagst Du hast ien kleine Fehler gemacht und bittest um Milde , damit mit einer Vorstrafe Deine berufliche Zumkumft nicht zerstört wird. Beim 1. mal haben die Leute sicher Verständnis.
Du wirst es schon merken , dass man auch keinen Polizisten trauen kann, wenn die Vorladung zur Verhandlung ins Haus kommt.
bedankt!