Paragraph 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters?

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Hi,

ein Minderjähriger (7-17 Jahre) braucht die Einwilligung, Genehmigung oder Zustimmung für jede Willenserklärung, durch die er (rechtlich gesehen) nicht lediglich einen Vorteil erlangt. Das heißt, dass ein Minderjähriger (mit Ausnahme des §110 (Taschengeldparagraph)) z.B. nichts kaufen darf, da er durch die damit verbundene Verpflichtung, den Kaufpreis auch zu zahlen, rechtlich gesehen einen Nachteil erlangt (auch, wenn er einen nagelneuen Ferrari für nur 100€ kaufen würde). Eine Willenserklärung ist einfach die Äußerung eines Willens (z.B. "ich will eine Zeitung kaufen" oder "möchtest du mir meine Armbanduhr abkaufen")

Hoffentlich hat es dir geholfen und viele Grüße

Soelller 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 16:03

danke

Der Minderjährige (ab sieben Jahren) kann / darf Geschäfte abwickeln, wenn er aus diesem Geschägt ausschließlich Vorteile zieht.

Er braucht dazu auch keine Erlaubnis der Eltern.

Es ist schwierig, ausgefallenere Beispiele für diesen Paragraphen zu finden. Das gängigste Beispiel ist die Geldschenkung: Wenn jemand einem Kind Geld schenken möchte - und das an keinerlei Bedingung gebunden ist - dann kann das Kind das Geld annehmen, ohne vorher die Erlaubnis der Eltern einzuholen.

Etwas ausgefallener: Das Kind kann sich bei einer Versicherung versichern lassen, wenn die Versicherung kostenlos ist.

EDIT: Ein Negativbeispiel: Das Kind kann keine Immobilienschenkung annehmen, da eine Immobilie immer mit Folgekosten verbunden ist (div. Steuern und Abgaben).

Dingo17  22.01.2017, 15:50

Bei der Immobilie handelt es sich um einen Grenzfall, bei dem sich auch die klügsten Professoren nicht einig sind. Klar ist, dass man einem Minderjährigen kein Grundstück vermachen kann, auf dem ein Miethaus steht, da sich der Minderjährige dadurch nämlich z.B. den Mietern gegenüber verpflichten würde,...

Jedoch wird die pure Schenkung eines Grundstücks (auch mit einer unvermieteten Immobilie) in der Regel als reiner rechtlicher Vorteil gesehen, da der Minderjährige zwar dadurch in die Pflicht kommt, z.B. Grundsteuer zu zahlen, aber wenn er dies nicht tut, könnte ja der "Steuereintreiber"  schlichtweg das Grundstück und/oder die Immobilie pfänden und am Ende des Tages hat dadurch der Minderjährige zwar keinen Vorteil gewonnen, jedoch auch keinen Nachteil, da er in diesem Beispiel weder vor der Schenkung noch nach (bzw. durch) die Schenkung jemals irgendetwas zahlen musste. Aber wie gesagt, dieses Thema ist höchst umstritten und beide Meinungen sind gut vertretbar

wenn DU einen Vorteil aus der Angelegenheit ziehst, dann kannst Du das allein entscheiden, wenn nicht, dann brauchst Du die Einwilligung des ges. Vertreters

Dingo17  22.01.2017, 15:45

Das stimmt so leider nicht ganz. Der ausschließliche Vorteil muss rein rechtlich gesehen werden. Um mein Beispiel aus meiner Antwort aufzugreifen, ist der Kauf eines Ferraris für 100€ eines z.B. 9-jährigen ohne Zustimmung der Eltern nicht wirksam

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Das Ganze steht unter "Geschäftsfähigkeit".

Man unterscheidet primär zwischen sachlichen und rechtlichen Vorteilen.

-> In diesem Paragraphen steht sinngemäß, dass ein Minderjähriger, der sich einen eine Sache kauft, die Einverständnis seiner Eltern braucht. Das fängt grundsätzlich schon bei zb einem Kinderriegel an.

Laut diesem Artikel bräuchtest du also, sofern du unter 18 bist, für alles was du kaufst theoretisch eine schriftliche Erlaubnis deiner Eltern, wenn sie nicht dabei sind. PRAKTISCH wird das allerdings kaum überprüft und ist eigentlich nur bei größeren Dingen relevant. (zum Beispiel wenn jetzt ein 10 Jähriger mit 1000€ in nem Laden versucht ein Fahrrad zu kaufen).

Wenn dir ein Verkäufer etwas verkauft, ohne dass du die Erlaubnis deiner Eltern hattest und diese das feststellen und nicht wollen, können sie es zurück geben und das Geld zurückerstattet bekommen. Bei einem Kinderriegel würde das zb sogar auch gelten, wenn du ihn schon gegessen hast (wird allerdings praktisch wohl kaum durchgehen). Oder wenn du mit 15 nen Kasten Bier kaufst, mit Kumpeln austrinkst und dann deine Eltern das nicht wollen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

LG

Woher ich das weiß:Recherche