Jura: Was bedeuten diese Begriffe?

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"Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert" Bedeutet das "steht es gleich" hier, "es ist ein Sachmangel, wenn..."?

Eher "es ist wie ein Sachmangel, wenn..."

"Die Vorschriften des ... bleiben unberührt." Heißt das, die Vorschrift wird angewandt oder nicht angewandt?

Die Vorschrift wird angewandt bzw. gilt dennoch.

"... gilt unbeschadet des Paragraphen 8." Muss der Paragraph hier hinzugezogen werden oder außer Acht gelassen werden?

§ 8 muss auch beachtet werden bzw. gilt weiterhin.

Zu 1. "es steht gleich" bedeutet hier "es ist" (ein Sachmangel)

Zu 2. Die Vorschrift wird hier nicht angewandt

Zu 3. Ein möglicher Einwand wird als nichtzutreffend abgewiesen. d.h. §8 kann hier nicht angewandt werden.

HH1887  20.01.2014, 19:53

Zu 1. "es steht gleich" bedeutet hier "es ist" (ein Sachmangel)

Nein, "es steht gleich" bedeutet, dass dies einem Sachmangel gleich steht. (also genau so zu behandeln ist, wie ein Sachmangel) Sonst würde da stehen, "es ist ein Sachmangel"!

Zu 2. Die Vorschrift wird hier nicht angewandt

Auch falsch. "Bleibt unberührt" bedeutet vielmehr genau das Gegenteil...

Zu 3. Ein möglicher Einwand wird als nichtzutreffend abgewiesen. d.h. §8 kann hier nicht angewandt werden

Das dritte mal gezielt und das dritte mal ins Klo gegriffen! Auch diese Antwort ist falsch! § 8 gilt trotzdem, obwohl die hier zitierte Vorschrift evtl lex specialis zu § 8 darstellen könnte!

john4711  20.01.2014, 20:42
@HH1887

Top-Antwort!

Bei 1. finde ich keine "Übersetzung", bei 2 heisst es, dass ein bestimmter Sachverhalt eine Vorschrift nicht betrifft, sie wird angewandt. Zu 3 Ein Sachverhalt gilt, auch wenn der § 8 anderes zu sagen scheint.