Kündigungsfrist Fitnessstudio Eingang bis 3. Werktag?
Laut Google habe ich das über Fitnessstudio Verträge gefunden. Ich verstehe das so, dass ich also meine Kündigung am 3. Werktag abgeben kann, oder?
Als Beispiel: wenn der Vertrag bis 31.10.2020 geht und ich sogesehen 3 Monate Kündigungsfrist habe, müsste ich ja am 31.07.2020 kündigen. Aber nach diesem Urteil reicht es doch dann sogar spätestens am 3. Werktag also dem 04.08 oder?
Nach dem Urteil des BGH vom 8.2.2012 (NJW 2012,1431) ist ein Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios ein Mietvertrag. Es gelten daher die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: die Kündigung ist spätestens am 3 Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
2 Antworten
Du musst immer noch die Laufzeit des Briefes berücksichtigen. Der Eingang beim Studio ist wohl maßgebend. Also ist es Unsinn, eine Kündigung unnötig zu verzögern. Je früher, desto besser. Warum nicht schon 4 Monate vorher kündigen, wenn du weißt, dass du nicht mehr willst?
Du hast doch in deiner Frage selber die Antwort mit dem Urteil gegeben. JA der 4.8. ist richtig. Aber an dem Tag muss die Kündigung dem Studio BEWEISSICHER ZUGEHEN, bzw. gegangen sein !!!
Das mit deinem PERSÖNLICHEM ABGEBEN ist okay ! ABER ABER, hast du dir die ABGABE DEINES KÜNDIGUNGSSCHREIBENS dort bestätigen/quittieren lassen oder hast du einen Zeugen dabei gehabt der möglichst nicht mit dir verwandt ist oder zusammen wohnt ???
Hast du keine Beweise für deine rechtzeitige Abgabe kann Aussage gegen Aussage stehen, FALLS das Studio lügen will.
Rat für die Zukunft: ALLES NUR SCHRIFTLICH !
Nach dem, was Du gefunden hast, müsste die Kündigung am 4.8. noch rechtzeitig im Studio eingegangen sein.
Was aber, wenn das Studio darauf besteht, dass die Kündigung zu spät kam und der Vertrag deswegen wieder um die vereinbarte Laufzeit weiter läuft und darauf besteht?
Willst Du dann zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn dazu bewegen, das Urteil anzuwenden? Ok. Wenn er es macht, wird es der RA des Studios auch so sehen? Am Ende trifft man sich vor Gericht und dann ist allenfalls die Frage, ob es sich lohnt, das vollständig auszutragen.
Klar die frage bleibt immer. Aber sollte der Richter dann nicht eh mit hoher Wahrscheinlichkeit auf meiner Seite sein wenn der BGH das beschlossen hat?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann probier es aus.
Ich hab das nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Und ich habe die Kündigung selbst am 04.08 abgegeben.
Also kannst du mir ne Antwort auf dir Frage geben oder weißt du es auch nicht?