Mietvertrag: Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert?
Hallo!
Folgender Satz steht in meinem Mietvertrag unter dem Paragraphen "Mietzeit": "Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung."
Ich wollte fragen, ob mir jemand den Satz in einfachen Worten erklären könnte. Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hierbei handelt es sich um den Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses:
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Wenn Vertrag zu Ende und du bleiben trotzdem in Wohnung, Vertrag sich nix dadurch verlängert.
Wenn Du den Mietegegenstand nicht vertragsgemäß zurückgibst, bist Du nicht mit der Miete dabei, sondern mit der Schadensumme, die anfällt.