Taschengeldparagraph :D

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Ein Vertrag ist mit Dir ist gültig, wenn er mit Deinem vorhandenen Taschengeld komplett abgewickelt wird und abgeschlossen ist.

Ein Telefonvertrag mit monatlichen Zahlungen oder ein Mietvertrag ist so nicht endgültig rechtswirksam, weil Du Dich dauerhaft verpflichtest, etwas zu zahlen und nicht nur Dein vorhandenes Taschengeld einsetzt.

Solche Verträge sind nur solange wirksam ("schwebend" wirksam), bis Deine Eltern den Vertrag rückabwickeln. Dann wird der Vertrag sofort beendet.

Darum wird ein Erwachsener mit Rechtskenntnissen für alles, was Du nicht gleich bar bezahlen kannst (und mit Taschengeld-üblichen Beträgen), immer einen Vertrag nur mit Zustimmung der Eltern abschliessen.

Damit ist gemeint, dass Du Dein Taschengeld, auf welches du gesetzlich einen Anspruch hast, für Dinge des alltäglichen Bargeschäfts kaufen darfst, ohne dass deine gesetzlichen Vertreter (wenn es keine Ausnahme gibt) deine Eltern einwilligen müssen. Bei teuren Sachen die man nicht täglich kauft z.B. ein Fernseher müssen Dir Deine Eltern die Erlaubnis geben. Kaugummis, Comics oder was auch immer sind dagegen zu den Geschäften die du in Bar tätigen kannst. Angenommen, dein Opa schenkt dir Geld, dann ist dies kein Taschengeld und du benötigst die Erluabnis deiner Eltern. Wenn du das nicht verstaden hast, kannst du mir auch gerne privat noch mal schreiben!

Grob gesagt: Normaler Weise darfst du unter 18 noch nichts kaufen, wenn deine Eltern nicht einverstanden sind. Du kannts allein keinen rechtgültigen Vertrag abschließen. Und das tust du ja bei einem kauf. Der Taschengeldparagraph besagt aber, daß ein Verkäufer bei kleineren Geschäften im Rahmen dessen, was ein Kind üblicher Weise vom Taschengeld kaufen kann, nicht vorher deine Eltern fragen muß, ob diese damit einverstanden sind. Das Handel ist dann trotzdem gültig.

minderjährige dürfen nichts kaufen, ohne einverständnis der eltern

minderjährige bekommen aber taschengeld(meist)

dieses geld ist ihnen ja von den eltern zur freien verfügung gegeben worden, also können sie damit auch alles kaufen, da die eltern ja schon eingewilligt haben

die eltern haben dazu schon ja gesagt, indem sie den kindern taschengeld zur freien verfügung geben

desshalb liegt dafür die erlaubnis schon vor

oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten ( z.B Opa oder Tante) überlassen worden sind.

der satz macht es gut deutlich, die zustimmung liegt schon vor

D.h. ein Minderjähriger darf nur etwas kaufen, das im Rahmen seines Taschengeldes f. ein paar Wochen ist. Z.B. Buch f. 15 Euro oder eine DVD f. 12. Eruo.