Opa Handy runtergefallen - zahlt die Haftplichtversicherung?

3 Antworten

oder ob es nicht funktioniert weil es innerhalb der familie oder sonst was ist?

Einen Ausschluss für Schäden zwischen Familienmitgliedern gibt es nicht. Die PHV greift allerdings dann nicht, wenn du mit deinem Opa im selben Haushalt lebst

Sollte das nicht der Fall sein, würde die PHV regulieren, aber auch nur wenn Schäden an geliehenen beweglichen Gegenständen mitversichert sind. Das ist nicht überall der Fall.

Dein Opa ist dir persönlich haftbar (Zeitwertentschädigung)

FALLS sein PH geliehene Sachen beinhaltet, kann er diesen Schadensersatz durch seine Versicherung regulieren lassen.

Natürlich wird genau geprüft ob die Schadensschilderung so passiert sein kann.

@bbpt11,

hier fehlen noch Informationen:

lebt der OPA im gleichen Haushalt wie DU?

Hat der OPA eine Privathaftpflichtversicherung in der geliehene bewegliche Sachen mitversichert sind?