Opa Handy runtergefallen - zahlt die Haftplichtversicherung?
Hi leute,
ich habe meinem opa vor 2 Tagen mein Smartphone ausgeliehen weil er auf so einem Diät Trip ist und das zum einkaufen mitnehmen wollte weil ich da so ein Tagebuch für ihn eingerichtet habe um kalorien zu tracken etc. das hat er da an dem tag halt migenommen weil er die lebensmittel dann im laden immer einscannt und in einspeichert sozusagen..
als er dann wieder nachhause kam kam dann auch der schock.. das ganze display ist komplett zersplittert und das backcover auch.. es ist zwar noch funktionsfähig aber es ist eine sehr tiefe macke und an einer stelle ist sie sogar so tief dass das display dort einfach nur schwarz ist.. er sagt es ist ihm runtergefallen auf dem parkplatz..
habe gestern bei samsung nachgefragt die reparatur würde mich 350 € kosten und die habe ich leider nicht.. ich weiß von freunden, denen mal das handy eines kollegen etc runtergefallen ist dass sie das an die haftpflicht versicherugn durchgegeben haben und die dann für den schaden aufgekommen sind und die kosten übernommen haben..
weiß jemand ob die haftpflichtversicherung auch in diesem fall greifen würde oder ob es nicht funktioniert weil es innerhalb der familie oder sonst was ist? wir haben da garkeine ahnung..
danke fpr eure hilfe!
3 Antworten
oder ob es nicht funktioniert weil es innerhalb der familie oder sonst was ist?
Einen Ausschluss für Schäden zwischen Familienmitgliedern gibt es nicht. Die PHV greift allerdings dann nicht, wenn du mit deinem Opa im selben Haushalt lebst.
Sollte das nicht der Fall sein, würde die PHV regulieren, aber auch nur wenn Schäden an geliehenen beweglichen Gegenständen mitversichert sind. Das ist nicht überall der Fall.
Dein Opa ist dir persönlich haftbar (Zeitwertentschädigung)
FALLS sein PH geliehene Sachen beinhaltet, kann er diesen Schadensersatz durch seine Versicherung regulieren lassen.
Natürlich wird genau geprüft ob die Schadensschilderung so passiert sein kann.
@bbpt11,
hier fehlen noch Informationen:
lebt der OPA im gleichen Haushalt wie DU?
Hat der OPA eine Privathaftpflichtversicherung in der geliehene bewegliche Sachen mitversichert sind?