Mutter hat sich ihr Fuß gebrochen, zahlt die private Haftpflichversicherung?
Hey, meine Mutter hat sich letztens leider ihr Fuß gebrochen. Sie wurde operiert usw.. und musste 3 Tage im Krankenhaus schlafen.
Nun die Frage: Bezahlt die private Haftpflichtversicherung (welche auf meine Vater läuft, aber die Familie mit deckt) bspw. den Aufenthalt im Krankenhaus, auch wenn es ihre eigene Schuld war, dass sie sich eben ihr Bein gebrochen hat?
Ich weiß, das kann am Besten nur die Versicherung beantworten, aber wollte mal allg. hier fragen was ihr denkt oder ob ihr eigene Erfahrung mit sowas hattet.
Gruß
12 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden die durch ein Mitglied der Familie einem anderen zugefügt werden.
Wenn man sich selbst (oder einem anderen in der Familie) etwas zufügt zahlt sie nicht. Und sie zahlt natürlich auch nur wenn man dafür gesetzlich "haftpflichtig ist".
Also die Haftpflichtversicherung ist schon mal raus.
Nach Deinen Worten war Deine Mutter selber Schuld - also war auch kein Dritter (und damit dessen Haftpflichtversicherung) schuldig.
Die Krankenhauskosten müsste die Krankenversicherung Deiner Mutter bezahlen (bis auf die Zuzahlung wegen der Übernachtung), schließlich gibt es in Deutschland die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen.
Und die Zuzahlung und ggfls. Zusatzkosten wegen Privatbehandlung werden nur von Zusatzversicherungen übernommen wenn man diese selbst versichert hat.
Als Grundsatz gilt bei Versicherungen:
Jede Versicherung ist für einen bestimmten Zweck - und den sollte man kennen und sich auch damit beschäftigen. Sonst zahlt man für Dinge die man nicht versteht oder im schlimmsten Fall nicht braucht. Und hat andere Dinge die man braucht aber nicht versichert hat.
Nicht jeder Schaden wird durch Versicherungen oder einen Dritten abgedeckt. Unabhängig von Versicherungen sind wir alle einem Lebensrisiko ausgesetzt und Shit happens und dann entsteht ein Schaden ohne das jemand einen Ersatz leisten muss oder kann. Deshalb sollte man Eigenvorsorge in Form von Sparen betreiben und sich (siehe oben) mit seinen (Versicherungs-)Rechten auskennen.
Hier ein (vielleicht dummes) Beispiel: Du wirst durch einen Mitpassagier auf einem Flug nach Hamburg mit der Lähmung verursachenden Krankheit "so blöde Krankheit" angesteckt und steckst den Rest Deines Lebens im Rollstuhl.
Der Mitpassagier ist nicht haftpflichtig (er hat ja nicht wirklich was falsch gemacht). Es wenn er Dich mit Absicht angehustet hätte müsstest Du ihm das a) beweisen b) den Prozess gewinnen c) hoffen, dass er genügend Geld für einen Schadensersatz hat - weil seine Haftpflichtversicherung (so er denn eine hätte) würde wegen Absicht nicht zahlen.
Deine Krankenversicherung würde für Deine Kosten für die Arztbehandlung zahlen und Dir auch noch einen Rollstuhl spendieren. Dein Verdienstausfall (weil Du ja nicht arbeiten kannst) bleibt an Dir hängen. Wie gesagt "Shit happens"
Das kann nicht nur die Versicherung beantworten, sondern jeder, der sich annährend mit dem Thema auskennt.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schäden, die man anderen zufügt.
In Frage käme hier gegebenenfalls eine private Unfallversicherung.
Das aber auch nur, wenn eine dauerhafte Invalidität zurückbleiben würde oder dort Knochenbrüche mit versichert sind.
Falls vereinbart könnte sie daraus auch ein Krankenhaus-Tagegeld beziehen.. das würde auch bei einer entsprechenden privaten Krankenzusatz-Versicherung der Fall sein.
Nun die Frage: Bezahlt die private Haftpflichtversicherung (welche auf
meine Vater läuft, aber die Familie mit deckt) bspw. den Aufenthalt im
Krankenhaus, auch wenn es ihre eigene Schuld war, dass sie sich eben ihr
Bein gebrochen hat?
Die Krankenversicherung deiner Mutter übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt u.a. Kosten! Sollte eine fremde Person Schuld daran sein, dann holt sich der Kostenträger diese Unkosten von dem Schuldigen bzw. von dessen Privathaftpflichtversicherung wieder zurück.
Gruß siola55
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden an die die Versicherung an und bei Dritten anrichten.
Die Krankenkasse ist für die ärztlichen Kosten und das Krankenhaus zuständig.
Da spielt es keine Rolle, ob die Mutter den Unfall selbst verursacht hat oder nicht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die man anderen Leuten oder fremden Sachen zufügt. Die Kosten der OP und Krankenhausufenthalt zahlt die Krankenkasse.