Nutzungsrecht am kleingarten?
Kann ich meiner Stieftochter das Nutzungsrecht am gepachteten Kleingarten übertragen, und muß das der Vorstand akzeptieren?
4 Antworten
Nein, wie jemand schon schrieb, der Garten gehört dir nicht, also kannst du ihn nicht übertragen.
Je nachdem, wem die GartenAnlage gehört, dem privaten/ gewerblichen Eigentümer wie Kirchen oder Firmen, der Stadt/ Kommune meist unter Verwaltung eines Bezirksverbandes oder dem Verein selbst, sind die Regularien im Pachtvertrag niedergeschrieben, bzw. in der Satzung des Vereines. Aber Achtung, bei Vereinen, welche eine Kleingartenanlage der Kommune verwalten, kann es vorkommen, dass der jeweilige Vorstand etwas beschließt, womit der eigentliche Eigentümer ( Kommune/Stadt in Berlin das Grünflächenamt ) nicht einverstanden ist. Nur dessen ( städtische/kommunale ) vertraglich geregelte Idee der Nutzung durch wen und der Vergabe der Gärten hat dann Gültigkeit.
Meistens können (Ehe-)Partner zusammen einen Garten bewirtschaften. Unter Umständen auch die Erwachsenen Kinder mit den Eltern zusammen. Daher frage nach, ob die Tochter jetzt mit in den Vertrag kann. Wenn nicht, sollte sich diese in die Warteliste für genau deinen Garten eintragen lassen. Irgendwann wäre sie dann dran bei der Vergabe des Gartens. Schau aber vorher in deinen Pachtvertrag und in die Satzung.
Die städtischen Pachtgärten sind nicht vererbbar und es sollen nach dem BklGG auch nicht Familien Garten Dynastien geschützt werden, sondern jedem willigen Interessenten zu gleichen Chancen Gärten angeboten werden können. Das würde nicht mehr funktionieren, wenn Leute keine Verwandte mit Pachtgärten hätten, diese würden sonst auf ewig keine Gärten abbekommen.
Nein - Du kannst nicht den Garten übertragen - ganz einfach, weil er nicht dir gehört - Du kannst den Vorstand fragen, ob sie einverstanden sind, es kann aber auch sein, dass sie eine lange Warteliste für den Gartn haben und er dann an den nächsten auf der Liste geht
Das kommt auf die Satzung an. Da steht eigentlich genau drin, was passiert, wenn jemand die Nutzungsrecht an seinem Garten aufgibt. Ansonsten mit dem Vorstand reden - meist kann man so einen familiären Übertrag dann klären.
Akzeptieren muss der Vorstand das nicht, wenn es in der Satzung anders steht.
Stelle einen schriftlichen Antrag.
Als mein Schwiegervater verstorben war, haben wir den Garten übernommen. Allerdings musste mein Mann Mitglied werden.