Kleingartenverein wurde gekündigt, Eigentum muss geräumt werden, angeblich auch Gebäude und Fundament?
Ein etwas verrückter Fall trifft mich gerade. Mein Kleingarten wurde mir aufgrund meiner Verfehlungen gekündigt.
Jetzt steht die Frist, und ich soll den Garten von meinem Eigentum befreien. Ist soweit logisch und nachvollziehbar, steht so auch in der Satzung.
Jetzt behaupten die Herren aber, dass ich mit der Übernahme des Gartens auch Eigentum an dem Steinhaus auf dem gepachteten Grundstück erworben hätte und nun das Fundament und das Gebäude abreißen müsse, und von dem Pachtgarten entfernen.
Pistole auf der Brust: Entweder ich reiße es ab oder auf mein Kosten soll eine Firma dafür geholt werden. Das Haus ist nicht das tollste, und wahrscheinlich will der Verein deshalb die Chance nutzen und die Kosten auf mich abwälzen, oder ? Das ist doch juristisch nicht korrekt, oder ? Man kann doch kein Eigentum an einem Gebäude ohne das Grundstück erwerben, zumindest bei normalen Immobilien.
Kennt sich da jemand aus ?
7 Antworten
Grundsätzlich teilt das Gebäude das Schicksal des Grundstücks. Das heißt, dem Grundstückseigentümer gehören alle mit dem Grundstück verbundenen Sachen wie Pflanzen, Einfriedung und Gebäude. Allerdings kann das vertraglich auch anders geregelt sein. Zum Beispiel im Erbbaurecht oder Schuldrechtsanpassungsgesetz.
Auch im Pachtvertrag ist das möglich. Steht in Deinem Vertrag, dass Du ein Grundstück mit Haus gepachtet/gemietet hast oder nur ein Grundstück, evtl. zum Aufstellen eines Häusschens, was bedeuten würde, dass Dir das Haus gehört oder Dir zur Nutzung überlassen wurde?
Ist eine sehr vertrickte Situation in der es wirklich auf den ganz genauen Wortlaut ankommt.
Hast Du die letzte Wertermittlung bekommen, bevor Du den Pachtvertrag unterschrieben hast, darin muss es stehen, welche Bauten Du übernommen hast
und ob der Vorpächter eine Rückbauverpflichtung hatte.
Was wurde dir denn genau gekündigt? Die Mitgliedschaft im Verein? Dann muß man dir zumindest die Möglichkeit lassen, den Garten mit Gartenhaus zu verkaufen. Sonst wäre das eine Enteignung. Was sagt denn die Satzung dazu? Wenn du nicht durchsiehst, nimm dir einen Anwalt der sich im Vereinsrecht auskennt.
Die Satzung findest du im zuständigen Amtsgericht. Geh unbedingt dort hin, oft sind die uralt. Weil die Vereine etwas beschließen, aber nicht notariell beglaubigen lassen, wegen der Kosten.
Dann ist die Satzung wohl ungültig. Es gilt die, welche beim Amtsgericht ausliegt.
Moin.
Soweit mir bekannt ist, kann man dich nur verpflichten, alles über 24 m² zurückzubauen. Dabei spielt nicht mal der Zustand der Baulichkeiten eine Rolle.
Einzige Ausnahme dürfte sein, wenn es sich um einen kompletten Schwarzbau deinerseits handeln sollte.
Bei Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt es sich immer um Pachtland. Folglich sind die Kleingartenlauben Gebäude auf fremden Grund- und Boden. Der Verein ist in bestimmten Fällen berechtigt, den Rückbau zu verlangen.
Nach deinen Ausführungen, scheint die Stimmung zwischenzeitlich nicht mehr so gut zu sein. Als Lösung würde ich vorschlagen, dass man dir einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellt, in dem du einen Nachpächter für die Parzelle stellst. Dieser würde dann auch die Laube übernehmen, ggf. im Wege der Schenkung.
Doch, das ist korrekt.
Wird bei uns auch nicht anders gehandhabt.
Bei der Eintragung eines Vereins ist meistens noch alles da. was verlangt worden ist. Ich kenne ein Verein, da hat der Vorstand mehrfach geweselt und die Satzung wurde geändert. Beim Registergericht ist nichts geändert worden.