Kleingartenverein wurde gekündigt, Eigentum muss geräumt werden, angeblich auch Gebäude und Fundament?

7 Antworten

Grundsätzlich teilt das Gebäude das Schicksal des Grundstücks. Das heißt, dem Grundstückseigentümer gehören alle mit dem Grundstück verbundenen Sachen wie Pflanzen, Einfriedung und Gebäude. Allerdings kann das vertraglich auch anders geregelt sein. Zum Beispiel im Erbbaurecht oder Schuldrechtsanpassungsgesetz. 

Auch im Pachtvertrag ist das möglich. Steht in Deinem Vertrag, dass Du ein Grundstück mit Haus gepachtet/gemietet hast oder nur ein Grundstück, evtl. zum Aufstellen eines Häusschens, was bedeuten würde, dass Dir das Haus gehört oder Dir zur Nutzung überlassen wurde? 

Ist eine sehr vertrickte Situation in der es wirklich auf den ganz genauen Wortlaut ankommt. 

BVBDortmund  18.05.2017, 17:13

Hast Du die letzte Wertermittlung bekommen, bevor Du den Pachtvertrag unterschrieben hast, darin muss es stehen, welche Bauten Du übernommen hast 

und ob der Vorpächter eine Rückbauverpflichtung hatte.

Was wurde dir denn genau gekündigt? Die Mitgliedschaft im Verein? Dann muß man dir zumindest die Möglichkeit lassen, den Garten mit Gartenhaus zu verkaufen. Sonst wäre das eine Enteignung. Was sagt denn die Satzung dazu? Wenn du nicht durchsiehst, nimm dir einen Anwalt der sich im Vereinsrecht auskennt.

Die Satzung findest du im zuständigen Amtsgericht. Geh unbedingt dort hin, oft sind die uralt. Weil die Vereine etwas beschließen, aber nicht notariell beglaubigen lassen, wegen der Kosten.

BVBDortmund  18.05.2017, 17:11

Bei der Eintragung eines Vereins ist meistens noch alles da. was verlangt worden ist. Ich kenne ein Verein, da hat der Vorstand mehrfach geweselt und die Satzung wurde geändert. Beim Registergericht ist nichts geändert worden. 

BenniXYZ  19.05.2017, 23:20
@BVBDortmund

Dann ist die Satzung wohl ungültig. Es gilt die, welche beim Amtsgericht ausliegt.

Moin.

Soweit mir bekannt ist, kann man dich nur verpflichten, alles über 24 m² zurückzubauen. Dabei spielt nicht mal der Zustand der Baulichkeiten eine Rolle.

Einzige Ausnahme dürfte sein, wenn es sich um einen kompletten Schwarzbau deinerseits handeln sollte.

Bei Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt es sich immer um Pachtland. Folglich sind die Kleingartenlauben Gebäude auf fremden Grund- und Boden. Der Verein ist in bestimmten Fällen  berechtigt, den Rückbau zu verlangen.

Nach deinen Ausführungen, scheint die Stimmung zwischenzeitlich nicht mehr so gut zu sein. Als Lösung würde ich vorschlagen, dass man dir einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellt, in dem du einen Nachpächter für die Parzelle stellst. Dieser würde dann auch die Laube übernehmen, ggf. im Wege der Schenkung.

Doch, das ist korrekt.

Wird bei uns auch nicht anders gehandhabt.