Bäume des Nachbarn in Kleingartenanlage zu hoch.

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Hier greift der Bestandsschutz. Es gibt dazu Gerichts-Urteile, die du kostenlos im Internet nachlesen kannst.

Bei dieser Höhe handelt es sich offensichtlich um Waldbäume, wahrscheinlich um Nadelbäume.Bestandsschutz für Bäume in Kleingärten gibt es keinesfalls. Schon gar nicht für Nadelbäume, die in vielerlei Hinsicht nur nachteilig für einen Kleingarten sind. Der Begriff Bestandsschutz bezieht sich lediglich auf Lauben in Kleingärten, die größer sind als 24 m² und die vor 1990 errichtet wurden.Nadelbäume oder andere Waldbäume sind zwar in Kleingärten nicht gestattet, aber bei einer derartigen Höhe wurden sie offensichtlich jahrzehntelang geduldet, so dass eine Forderung nach einem Entfernen erst bei einem dortigen Pächterwechsel durchgesetzt werden kann.

Häufig sind solche Bäume ihren Besitzern selbst schon „über den Kopf gewachsen“ und sie scheuen die Mühen und die hohen Kosten für deren – sicherlich erforderlicher und teurer professioneller – Entfernung. Hier hätten Sie evtl. eine Möglichkeit anzusetzen, wenn Sie den Nachbarn z. B. anbieten würden, sich am Aufwand der Entfernung zu beteiligen. Sprechen Sie ruhig, unaufgeregt und freundschaftlich mit den betreffenden Leuten und legen Sie Ihnen Ihre Probleme dar. Keine Vorwürfe, die bringen Sie nicht weiter…

Noch ein Gedanke: Wie konkret war denn das Versprechen des Vorstandes? Wenn Sie Zeugen haben, können Sie ihn vielleicht auch in die Pflicht nehmen und der Verein muss dann beim Entfernen mitwirken. Aber alles unter der Voraussetzung, dass die Besitzer der Bäume – solange sie den Pachtvertrag nicht kündigen – mit dem Entfernen einverstanden sind.

Viel Erfolg

Monika Dorsch

Vereinsvorsitzende

Wieso verbotene Bäume? Steht darüber etwas in der Satzung? Häufig ist es doch so, dass Bäume gar nicht gefällt werden dürfen.

Nein, der Baum geht vor, weil er viel wichtiger ist.

Sei froh, dass der Baum  dir Sauerstoff und Schatten spendet.