Eigentum Kleingarten

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Da ihr schon zum 30.11. letzten Jahres gekündigt seit, seit ihr für den Garten nicht mehr verantwortlich, schon gar nicht für die Pflege. Wenn der Verein erwartet, dass ihr den Garten bis ein neuer Pächter gefunden wurde unkrautfrei haltet, ist das eine Verlängerung des Vertrages und dann müssen euch auch die Schlüssel herausgegeben werden.

Ist die Laube euer Eigentum (ihr habt sie dort aufgestellt?), muss euch auch die Möglichkeit eingeräumt werden, diese zu nutzen. Das Einbehalten des Schlüssels ist nicht erlaubt. Was das Abreissen derselben anbelangt, kann der Verein das schon verlangen, wie auch das Entfernen der Pflanzen. Ihr könntet aber auch mit dem neuen Pächter sprechen: Vielleicht übernimmt er ja Laube und Pflanzen gegen eine Abstandsleistung?

Im Zweifelsfall holt euch Rat bei der Rechtsberatung des Amtsgerichtes oder bei einem Anwalt.

Didi190762 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 18:56

Der Kleingarten wurde bei Kündigung natürlich geschätzt , der Schatzwert ist laut Gutachter ca. 1800 Euro , wenn wir jetzt alles entfernen und abreißen ist der Wert = 0 ,wir mußten als wir den Garten übernommen haben auch alles kaufen

booklady  04.05.2011, 19:59
@Didi190762

Dann würde ich mich zur Wehr setzen!

Da ihr die Laube gekauft habt, seid Ihr die Eigentümer und auch Besitzer.

Somit steht Euch das alleinige und vollständige Verfügungsrecht zu.

Der Verein hat keinerlei Rechte am Schlüssel.

Allerdings kommt mir das Ganze völlig unlogisch vor.

Ihr sollt alles abreißen, aber bekommt den Schlüssel nicht?
Ihr seid seit letzem Jahr kein Mieter mehr, sollt aber Unkraut jäten?

Wenn Ihr keinen Mietvertrag mehr habt, dann packt Eure 7 Sachen zusammen und geht.

Der Rest geht Euch doch nichts mehr an und der Vorstand kann dann selber Unkraut jäten!

Didi190762 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 19:05

Ich will aber mein Eigentum werterhalten können um den Garten zu verkaufen, der Verein würde es sicher gerne sehen wenn ich einfach so von dannen ziehe , der 1. Vorsitzende hat schon mein Gewächshaus zum Verkauf angeboten , das habe ich zur Anzeige gebracht da der "Käufer"  es bezeugt, das war ein versuchter Diebstahl und versuchter Betrug dem "Käufer" gegenüber

Didi190762 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 19:26
@Didi190762

Was ich nicht verstehe ist das doch die Begriffe Eigentum und Besitz ganz klar geregelt sind.

Wir waren im Besitz des Nutzungsrecht für den Kleingarten, das haben wir durch Kündigung verloren ok. Dürch die Übergabe der Schlüssel im November haben wir die Besitzrechte an dem Empfänger der Schlüssel (Kleingartenverein) übergeben . Nun bin ich doch aber verpflichtet als Besitzer einer fremden Sache zB Mietwohnung , Leasingauto etc. den Wert der Sache zu erhalten, wenn ich das nicht mache bin ich Schadenersatzpflichtig. Wenn die uns also die Schlüssel zu unserer Gartenlaube nicht aushändigen damit wir den Wert des Gartens erhalten, weil die machen es ja nicht,  ist doch eigentlich der Verein für einen evtl. Wertverlust Haftbar . Oder denke ich so falsch

So schwer es auch fällt, es bleibt die nächstliegende und gewissermaßen auch einfachste Lösung:

Sprecht mit dem Zuständigen beim Kleingartenverein, erläutert, dass Ihr die Angelegenheit zu Euer aller Zufriedenheit lösen wollt, und bittet um Kooperation.

Eine einstweilige Verfügung ist viel zu dramatisch, bürokratisch und unangemessen für etwas, das man MENSCHLICH lösen kann. So fühlt Ihr Euch unter Garantie auch besser, egal, was es zuvor für Unstimmigkeiten gab. Viel Glück!

War die Laube gemietet (Gegenstand des Pachtvertrags)?

Didi190762 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 18:54

die Laube haben wir bei übernahme des Kleingartens kaufen müssen die steht seit 25 Jahren solide Gebaut Stein auf Stein