Darf man bei Grundsicherung einen eigenen Kleingarten besitzen?

1 Antwort

“ Nach heutiger Sozialhilfe-Praxis wird der Kleingarten nicht als Vermögen angerechnet, der Sozialhilfeempfänger darf seinen Garten behalten. Bis zu einer endgültigen Klärung rät der BDG allen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, Aufforderungen zur Kündigung nicht nachzukommen.
https://www.gartenfreunde-braunschweig.de/aktuelles/verband/229-raus-aus-dem-kleingarten

Es gilt eine Benachteiligung zu vermeiden.

§ 12 SGB II
Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließlich der Lauben
gemäß § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht zu verwerten.

Knochenbruch776 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 21:22

Was meinst du mit Benachteiligung?

LinusMemdos  23.04.2022, 21:24
@Knochenbruch776

Zwischen Sozialhilfe- (Grundsicherungs-) und ALG II Empfängern

Knochenbruch776 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 21:29
@LinusMemdos

Das heißt, wenn ALG II Empfänger einen Kleingarten besitzen, dürfen Grundsicherungsempfänger das auch?

Ich meine, wenn der Grundsicherungsempfänger der Besitzer des Grundstücks ist, auf dem sich der Garten befindet.

LinusMemdos  23.04.2022, 21:41
@Knochenbruch776

Lies nochmal:

§ 12 SGB II
Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließlich der Lauben
gemäß § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht zu verwerten.

Knochenbruch776 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 21:45
@LinusMemdos

Selbst dann nicht, wenn der Grundsicherungsempfänger der Besitzer des Grundstücks auf dem sich der Garten befindet ist?

LinusMemdos  23.04.2022, 21:51
@Knochenbruch776

Es ist egal, wer als Bodeneigentümer im Grundbuch der Liegenschaft steht, solange die Parzelle die Definition des Kleingartens erfüllt.
Dann fällt der Kleingarten unter § 12 SGB II und wird nicht verwertet.

Knochenbruch776 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 21:51