Darf man bei Grundsicherung einen eigenen Kleingarten besitzen?
Ich meine, wenn der Besitzer des Grundstücks, auf dem sich der Garten befindet, Grundsicherung bekommt.
1 Antwort
“ Nach heutiger Sozialhilfe-Praxis wird der Kleingarten nicht als Vermögen angerechnet, der Sozialhilfeempfänger darf seinen Garten behalten. Bis zu einer endgültigen Klärung rät der BDG allen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, Aufforderungen zur Kündigung nicht nachzukommen.
https://www.gartenfreunde-braunschweig.de/aktuelles/verband/229-raus-aus-dem-kleingarten
Es gilt eine Benachteiligung zu vermeiden.
§ 12 SGB II
Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließlich der Lauben
gemäß § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht zu verwerten.
Zwischen Sozialhilfe- (Grundsicherungs-) und ALG II Empfängern
Das heißt, wenn ALG II Empfänger einen Kleingarten besitzen, dürfen Grundsicherungsempfänger das auch?
Ich meine, wenn der Grundsicherungsempfänger der Besitzer des Grundstücks ist, auf dem sich der Garten befindet.
Lies nochmal:
§ 12 SGB II
Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließlich der Lauben
gemäß § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht zu verwerten.
Selbst dann nicht, wenn der Grundsicherungsempfänger der Besitzer des Grundstücks auf dem sich der Garten befindet ist?
Es ist egal, wer als Bodeneigentümer im Grundbuch der Liegenschaft steht, solange die Parzelle die Definition des Kleingartens erfüllt.
Dann fällt der Kleingarten unter § 12 SGB II und wird nicht verwertet.
Ok danke
Was meinst du mit Benachteiligung?