Muss man das Inventar(Kleingarten) des Vorpächters übernehmen für den Vertragsabschluss?
Wir wollen einen Kleingarten pachten, der Schötzwert und die Kosten des Räumens der Laube wollen wir übernehmen. Nun will uns der Vorpächter für den 30 Jahre alten "Schrott" noch zusätzlich und in einem separaten Vertrag, 1000€ abzocken mit den Worten: Wenn Sie das nicht übernehmen bekommen Sie den Garten nicht. Der Vorstand verlangte nur den Schötzpreis und den kleinen Betrag an Räumungskosten (Die alten Möbel drin wollen die nicht mitnehmen).
Ich kann mir nicht vorstellen das wir aufgrund dessen, den Kleingarten nicht bekommen. Dieser ist nur für uns reserviert, andere Bewerber gibt es daher nicht.
Was sagt ihr dazu????
Gibt es da bestimmte Paragraphen?
Hier versucht man seinen alten "Müll" für viel zu viel Geld an den Nachpächter zu drücken. Der Pachtvertrag wurde von denen gekündigt und läuft bald ab.
Den Vorstand sprechen wir erst in 1 Woche.....sonst hätte ich den gefragt.
Lg
10 Antworten
Der Vormieter hat da eigentlich gar nichts zu sagen. Das entscheidet der, mit dem ihr den Pachtvertrag unterschreibt und da das nicht der Vormieter ist, hat der nichts zu melden.
So sehe ich das auch. Nun weiss man nicht wie die sich abgesprochen haben jedoch steht im Schätzprotokoll nichts über deren Krempel. Der Vorpächter sagte mir auch mehrmals, nehmen Sie das nicht, kommt ein anderer......ich musste mich stark beherrschen.
Das hängt davon ab, wem der Garten gehört.
Der Garten gehört ja dem Vorstand. Wenn der Vorpächter gekündigt ist und ihr jetzt den Garten mietet, habt ihr auch das "Hausrecht" und könnt erwarten, dass der Vorpächter den Garten räumt, sonst könnt ihr die Sache auf seine Kosten räumen und hinterlegen lassen.
Wenn hingegen der Vorstand ebenfalls sagt, dass ihr den Pachtvertrag nur kriegt, wenn ihr auch die Ware abkauft (beispielsweise, weil sie eine Abmachung mit dem Vorpächter haben), dann dürfen die das, da du keinen Rechtsanspruch hast, das an dich verpachtet wird.
Lange Rede, kurzer Sinn, es hängt von der Vorgehensweise des Vorstands ab.
Wer entscheidet denn über den Pachtvertrag? Der Vorstand? Dann braucht ihr das Gerümpel natürlich nicht mit zu übernehmen.
Ja der Vorstand.
Häufig machen sich da eiige Beteiligte verdächtig.
Der Vorpächter, wenn er viel zu viel Geld zusätzlich haben möchte, ebenso der Vorstand, wenn er dagegen nichts einzuwenden hat. Es scheint, der Vorpächter hat dem Vorstand Schmiergeld versprochen.
Wenn überhaupt auf keine Vorstellungen einer zusätzlichen Zahlung an den Vorpächter eingegangen wird, hat möglicherweise der Vorpächter kein Schmiergeld dem Vorstand versprochen, oder nichts versprochen.
Der Vorstand könnte ebensogut einen Kleingarten an einen Nachpächter seiner Vorstellung verpachten. Und nimmt dann auch Schmiergeld.
Wenn gehört denn der Garten? Nicht dem Vorstand, der ist nämlich ehrenamtlich tätig und wurde von den Vereinsmitgliedern gewählt.
Willkür und Kungelei hat keine Paragraphen!
Kleingärten sind immer eine Welt für sich.
Pauschal hätte ich gesagt das ihr natürlich nicht verpflichtet seid den Schrott zu kaufen. Andererseits ist der Vorstand nicht verpflichtet euch den Garten zu verpachten.
Und wenn ihr euch jetzt schon mit dem Verein und dem Vorstand anlegen wollt solltet ihr darauf achten das ihr euch extrem peinlich an die Satzungen haltet. Sonst kann es sein das ihr wegen jedem Fliegensch... beim Vorstand gemeldet werdet.
Wie gesagt: Kleingärten sind eine Welt für sich, und manche können da sehr nachtragend und kleinlich sein.
Wichtig ist das ihr mit dem Vorstand und den anderen Mitgliedern gut klar kommt. Und wenn ihr den Vorstand mit ins Boot holt sollte es kein Problem sein das ihr den Schrott nicht kaufen wollt.
Ich weiss, muss sagen dass der Vorstand uns sehr sympathisch findet und uns gerne den Garten geben möchte. Ich muss nur Ja sagen. Was ich getan habe. Nächste Woche ist der Termin (mit hoher Wahrscheinlichkeit um den Vertrag abzuschließen ).