Sind Handwerkerkosten im gepachteten Kleingarten steuerlich absetzbar?
Hallo, die Frage steht im Titel. Es handelt sich um die Renovierung des Daches am Gartenhaus in einem gepachteten Kleingarten. Danke.
Werden Pächter vom Finanzamt wie Mieter behandelt, wenn es um die Handwerkerkosten geht?
3 Antworten
Sie können Arbeiten am Haus, an der Wohnung oder am dazugehörigen Grundstück steuerlich absetzen. Eine Nutzung als Ferienwohnung, Wochenendhaus oder Zweitwohn ist kein Problem, ebenso wenig die mietfreie Nutzung der Immobilie durch eigene Kinder. Sie müssen nicht der Eigentümer der Wohnung sein, auch Mieter können Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie Eigentümer sind, fallen auch Arbeiten, die vor Ihrem geplanten Einzug in eine bereits bestehende Immobilie erfolgen, unter dieses Gesetz, und Sie können die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
Wenn du Einnahmen durch das Gartenhaus hast, kannst du natürlich die Ausgaben steuerlich absetzen.
Was hat der gepachtete Kleingarten mit Gartenhaus mit dem bewohnten Haus zu tun?
Jede Immobilie wird getrennt abgerechnet!
Wieso muss man Einnahmen haben um Handwerkerkosten für das Gartenhaus absetzen zu können?
Wie willst du Steuern sparen, wenn du keine Einnahmen hast?
Ich habe Einnahmen, aber nicht durch das Gartenhaus
Welche denn?
:D Er wird schon irgendwelche Einnahmen haben. Die Geltendmachung von Handwerkerkosten in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus ist nicht an die Einnahmen gebunden. Freilich, sie wirken sich nur aus, wenn überhaupt irgendwelche Einnahmen vorhanden sind.
Sicher hat er Einkünfte, Arbeitslohn, Rente - nur besteht da kein Zusammenhang mit Gebäudekosten.
Von den Handwerkerkosten werden dann bis zu 20 % durch das Finanzamt auf die Einkommensteuer angerechnet. Jedenfalls wenn es sich dabei um Lohnkosten u. ä. handelt.
und für das selbstbewohnte Haus?
doch wohl auch.....