Goldrute im Kleingarten
Seit mehreren Jahren habe ich in meinem Kleingarten Goldrute.Jetzt verlangt der Vorstand,dass ich alle Goldrute schnellstens entfernen soll.Laut Bundeskleingartengesetz wäre Goldrute im Kleingarten verboten.Stimmt das?
4 Antworten
Also Goldrute im Garten sollte man schon in Schacht halten, weil sie sich unheimlich schnell vermehrt! Du kannst neue Pflanzen aber recht gut erkennen, auch wenn sie noch sehr klein sind und sie dann rausziehen. Also meines Erachtens nach ist im BKGG nicht vorgeschrieben, Goldrute zu entfernen, evtl. habt Ihr das in Eurer Satzung geregelt und für den Vorstand fällt die Goldrute unter das "Wildkraut". Ich würde versuchen eine gütliche Einigung mit dem Vorstand zu erzielen. Bitte ihnen an, dass Du die Goldrute auf zwei Pflanzen eindämmst und den Rest entfernst oder so?! Ansonsten sollen sie Dir den § zeigen, in dem eindeutig die Rede vom Goldrutenverbot ist! Viel Glück!
Im Anhang zum Bundeskleingartengesetz ist nur die
Kanadische- sowie die Riesengoldrute
aufgeführt.
Zudem stehen sie nicht unter den verbotenen Pflanzen, sondern unter den "problematischen" Pflanzen.
Frage doch einfach mal Deinen Vorstand woher er seine Information hat.
Also den berühmten Satz: "Wo steht denn das?"
Die Goldrute sollte auf jeden Fall entfernt werden, Nur so ist man von einer Weiterverbreitung im Garten geschützt.
Als Vorsitzender eines Kgv. habe ich bei Schätzungen immer wieder den dann folgenden Wildwuchs beanstandet
Peter Michael Spohr
wenn du bei google kleingartengesetz eingibst dann gleich aufs erste klickst (BkleinG-nichtamtliches INhaltsverzeichnis steht da.) auch sonst sind viele Seiten diesbezüglich aufgelistet.