Kleingarten - Vorstand muss Verkauf zustimmen?!
Hallo,
seit über einem Jahr versuchen wir nun schon unseren Kleingarten zu verkaufen. Jetzt haben wir endlich einen Käufer gefunden. Vom Vorstandsvorsitzenden wurde mir jetzt aber mitgeteilt, dass ich erst das Vorgespräch zwischen ihm und den Interessenten abwarten soll, dann wird im Vorstand darüber beraten und dann wird ein Aufnahmeantrag bei der MItgliederversammlung gestellt. Erst dann kann ich mein Eigentum verkaufen.
Hallo?! MEIN EIGENTUM! Warum muss ich warten bis mir vom Verein erlaubt wird mein Eigentum zu verkaufen. Ich selbst bin seit Anfang des Jahres nicht mehr Mitglied im Verein. Es besteht nur noch ein Unterpachtvertrag.
Kann mir der Vorstand wirklich verbieten mein Eigentum sprich meinen Garten zu verkaufen? Welche Befugnisse hat der Verein eigentlich noch bezüglich meines Gartens (da ich ja nicht mehr Vereinsmitglied bin)?
5 Antworten
Hallo ,
deine Frage beantwortet Dir betimmt das Bundeskleingartengesetz !!! Das müsste auch online zu erhalten sein !!! So weit ich weiss , braucht man die Zustimmung des Vorstands , um seinen Garten zu veräussern!!! Es soll damit auch Übervorteilung Dritten oder Benachteiligungen Dritten , vorgebeugt werden! Zunächst muss der Vorstand den Garten schätzen ! An dem vorgegebenen Preis , kannst Du dann nichts mehr machen !!! Da nur der Garten , nicht aber das Häuschen , Inventar oder Gartengerätschaften , damit hinein fallen!!! Was ich persönlich , natürlich auch , als sehr ungerecht ansehe !!! Bin selbst Laubenpieperin , in einem Kleingartenverein ! Mein Nachbargarten ging nach 1,5 Jahren Leerstand weit unter Wert weg!!! Allein das Gartenhäuschen war bestimmt mehr als das Zehnfache des Verkaufswertes wert !!! Man kann , dass haben meine Nachbarn auch gemacht , soviel wie möglich versuchen vorab zu verkaufen ! Sie verkauften : Gewächshaus , Kühlschrank, Rasenmäher und etliche andere Gegenstände !
Viellleicht kommt Sowas auch für Dich in Frage ???
Ansonsten bleibt Dir nur der Blick in das Bundeskleingartengesetz! Normalerweise müsstest Du ein Exemplar davon auch in Besitz haben! Du kannst es aber auch beim Verein einsehen!
Ganz liebe Grüsse aus Kassel , sendet Dir , clipmaus!
Laut Gesetz gibt es keine Entschädigungspflicht für den Verein, wenn der Pächter selbst kündigt. Es wird aber meist aus Kulanz gemacht.
DEIN Eigentum steht auf verpachtetem Grund. Der Verein muss dem neuen Pächter zustimmen. Vielleicht gibt es eine Warteliste? Dann wäre evtl. jemand anders dran. Bei uns wird der Wert geschätzt.
PS: Es steht dir natürlich frei, dein Eigentum, sprich, Gerätschaften oder dein Haus zu verkaufen. Dass muss dann aber auch da weg....
Vielleicht möchten die Nachdirpächter ein andres Häuschen bauen?
Der Vorstand muss nicht jeden neuen Pächter oder Käufer akzeptieren .
Wieso hast du einen Unterpachtvertrag, wenn du doch Eigentuemer bist? Was hast du denn da von wem gepachtet?
Vermutlich ist es aber so, dass du eben nicht Eigentuemer sondern Paechter des Gartens bist und der Garten selbst Eigentum des Vereins ist.
Ist das dein Grundstück,oder hast du es nur gepachtet??
Bei uns wird zumindest das Haus geschätzt. Mobile Sachen gehören nicht dazu. Das manche Leute so große und teure Hütten hinstellen, ist ein Problem für den Vorstand, weil gerade junge Familien mit Kindern, die gerne ne Laube hätten, oft die Ablösesumme nicht berappen können.