Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

3 Antworten

Zunächst einmal kommt es darauf an als was diese Nutzräume deklariert sind beim Bauamt. Wenn diese nicht als solche deklariert sind, darf man die auch nicht vermieten oder anderweitig nutzen. Bei einem Brand z.B. würde keine Versicherung leisten, auch dann nicht, wenn diese Fläche mitversichert worden wäre. Zum anderen könnte - falls dieser Spitzboden nicht als Nutzraum ausgewiesen ist - dann durch die Nutzung das komplette Gebäude auch ggf. in eine andere Gebäudeklasse eingestuft werden, wenn eine bestimmte Höhe von gewachsenem Erdreich bis Oberkante oberste begehbare Decke überschritten wäre (im Saarland sind es 7,00 m) und dann werden die Brandschutzmaßnahmen schon teilweise recht brutal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 16:36

Komme aus Niedersachsen. Für einen ausgebauten Spitzboden oder Keller bedarf es bei uns keiner Baugenehmigung. Lediglich dann wenn ich daraus Aufenthaltsräume machen möchte muss ich diverse extreme Vorgaben beachten. Wir hatten mal einen Antrag auf Nutzungsänderung von Nutzfläche in Aufenthaltsräume gestellt, der wurde aber abgelehnt weil wir dann die zulässig GFZ von 0,5 überschritten hätten. Meine Nachbarn hier haben alle den gleichen Keller wie ich. Mit dem Unterschied das ich einen Antrag stellen wollte um diese in Aufenthaltsräume offizielle zu bekommen. Ich weiß das meine Nachbarn Betten, Fernseher, Küchen, Kinderzimmer im Keller haben. Nach dem Motto kriegt ja eh keiner mit.

Müsst mal in den Bebauungsplan schauen ob eurer Grundstück generell gewerblich genutzt werden darf oder nicht.

Das verstehen ich jetzt nicht. Ein Mieter hat Anspruch auf 10 m² Stellfläche, die hat er, dafür bezahlt er schon.

Jetzt kann er zusätzlich weitere Flächen anmieten, für den Rasenmäher seines Vermieters oder so?

Ich fürchte, das macht kein Mieter, warum auch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 13:56

Hat er nicht mein lieber. Es gilt immer das was ausgemacht wurde und im Vertrag steht. Ich rede von einem 2 Familienhaus und kein Wohnblock

schleudermaxe  02.05.2021, 13:57
@Biergenosse

Und ich vom Gesetz, und den Urteilen.

Die gibt es auch für Dein Haus, zu was sonst gibt es eine Flächenberechnung?

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 13:57
@schleudermaxe

Dann weißt du es ja anscheinend besser als unser Anwalt

schleudermaxe  02.05.2021, 13:58
@Biergenosse

Das kommt vor, wie soll ein Anwalt alles wissen.

Von welchem Land reden wir? Ich schaue gerne für Dich nach.

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 13:59
@schleudermaxe

Meine Frage war einfach ob man Nutzflächen generell vermieten darf aber nicht zu Wohnzwecken. Das wars

schleudermaxe  02.05.2021, 13:59
@Biergenosse

Auch das steht in der Bauordnung.

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 14:00
@schleudermaxe

So ein Blödsinn! Du hast keine Ahnung

schleudermaxe  02.05.2021, 14:01
@Biergenosse

Dann verstehe ich die Frage nicht, wenn Du in einem Bereich ohne Gesetz und Ordnung lebst.

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 14:13
@schleudermaxe

Hab mir grad ein Anwaltsvideo auf Youtube angesehen mit einem Sachverständigten und da ist es genau so wie ich es vermutet habe. Schade das du so überzeugt von dir bist und anscheinend alles abwendest was dein Weltbild ändert. Man muss im Mietvertrag klar machen das ist Wohnfläche und das ist Nutzfläche und dann zwei getrennte Einnahmen. Einmal als Wohnraum und einmal Nutzraum dann geht es

schleudermaxe  02.05.2021, 14:16
@Biergenosse

Gratuliere!

Dann ist ja alles gut. Ich bin davon ausgegangen, dass wir über Deutsche Spielregeln reden. Und Deine Bauspläne, für die EG-Wohnung, wirst Du ja haben. Ich habe sie nicht, schön, dass wenigstens der Youtube die hat, von wem auch immer er die hat.

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 14:23
@schleudermaxe

du bist so zornig, verstehe nicht warum

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 15:23
@pharao1961

Danke Pharao1961

schleudermaxe  02.05.2021, 15:32
@Biergenosse

Naja, da hinzukommen, wo Du bist, ist für einige nicht so leicht.

So ein Blödsinn! Du hast keine Ahnung, kommt von Dir (Herr Kollege!).

Biergenosse 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 16:37
@schleudermaxe

Es lesen andere Ratsuchende ebenfalls das was du schreibst. Da das nicht ganz richtig war, wollte ich es nicht so stehen lassen. Ich hätte es vllt freundlicher umschreiben können, hast Recht