Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.
Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.
Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?
Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN
Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!
3 Antworten
Zunächst einmal kommt es darauf an als was diese Nutzräume deklariert sind beim Bauamt. Wenn diese nicht als solche deklariert sind, darf man die auch nicht vermieten oder anderweitig nutzen. Bei einem Brand z.B. würde keine Versicherung leisten, auch dann nicht, wenn diese Fläche mitversichert worden wäre. Zum anderen könnte - falls dieser Spitzboden nicht als Nutzraum ausgewiesen ist - dann durch die Nutzung das komplette Gebäude auch ggf. in eine andere Gebäudeklasse eingestuft werden, wenn eine bestimmte Höhe von gewachsenem Erdreich bis Oberkante oberste begehbare Decke überschritten wäre (im Saarland sind es 7,00 m) und dann werden die Brandschutzmaßnahmen schon teilweise recht brutal.
Komme aus Niedersachsen. Für einen ausgebauten Spitzboden oder Keller bedarf es bei uns keiner Baugenehmigung. Lediglich dann wenn ich daraus Aufenthaltsräume machen möchte muss ich diverse extreme Vorgaben beachten. Wir hatten mal einen Antrag auf Nutzungsänderung von Nutzfläche in Aufenthaltsräume gestellt, der wurde aber abgelehnt weil wir dann die zulässig GFZ von 0,5 überschritten hätten. Meine Nachbarn hier haben alle den gleichen Keller wie ich. Mit dem Unterschied das ich einen Antrag stellen wollte um diese in Aufenthaltsräume offizielle zu bekommen. Ich weiß das meine Nachbarn Betten, Fernseher, Küchen, Kinderzimmer im Keller haben. Nach dem Motto kriegt ja eh keiner mit.
Müsst mal in den Bebauungsplan schauen ob eurer Grundstück generell gewerblich genutzt werden darf oder nicht.
Das verstehen ich jetzt nicht. Ein Mieter hat Anspruch auf 10 m² Stellfläche, die hat er, dafür bezahlt er schon.
Jetzt kann er zusätzlich weitere Flächen anmieten, für den Rasenmäher seines Vermieters oder so?
Ich fürchte, das macht kein Mieter, warum auch?
Und ich vom Gesetz, und den Urteilen.
Die gibt es auch für Dein Haus, zu was sonst gibt es eine Flächenberechnung?
Dann weißt du es ja anscheinend besser als unser Anwalt
Das kommt vor, wie soll ein Anwalt alles wissen.
Von welchem Land reden wir? Ich schaue gerne für Dich nach.
Meine Frage war einfach ob man Nutzflächen generell vermieten darf aber nicht zu Wohnzwecken. Das wars
Auch das steht in der Bauordnung.
So ein Blödsinn! Du hast keine Ahnung
Dann verstehe ich die Frage nicht, wenn Du in einem Bereich ohne Gesetz und Ordnung lebst.
Hab mir grad ein Anwaltsvideo auf Youtube angesehen mit einem Sachverständigten und da ist es genau so wie ich es vermutet habe. Schade das du so überzeugt von dir bist und anscheinend alles abwendest was dein Weltbild ändert. Man muss im Mietvertrag klar machen das ist Wohnfläche und das ist Nutzfläche und dann zwei getrennte Einnahmen. Einmal als Wohnraum und einmal Nutzraum dann geht es
Gratuliere!
Dann ist ja alles gut. Ich bin davon ausgegangen, dass wir über Deutsche Spielregeln reden. Und Deine Bauspläne, für die EG-Wohnung, wirst Du ja haben. Ich habe sie nicht, schön, dass wenigstens der Youtube die hat, von wem auch immer er die hat.
du bist so zornig, verstehe nicht warum
Genau!
Danke Pharao1961
Naja, da hinzukommen, wo Du bist, ist für einige nicht so leicht.
So ein Blödsinn! Du hast keine Ahnung, kommt von Dir (Herr Kollege!).
Es lesen andere Ratsuchende ebenfalls das was du schreibst. Da das nicht ganz richtig war, wollte ich es nicht so stehen lassen. Ich hätte es vllt freundlicher umschreiben können, hast Recht
Hat er nicht mein lieber. Es gilt immer das was ausgemacht wurde und im Vertrag steht. Ich rede von einem 2 Familienhaus und kein Wohnblock