Wohnung Deckenhöhe zu niedrig, Bauamt?
Hallo,
Meine Schwester hat eine Untergeschoss Wohnung mit Heizung, etc PP, und ganz normalen Fenstern,, Deckenhöhe 2,15cm, sie hatte bis vor kurzem einen Mieter, danach kam ein Brief vom Bauamt wonach die Wohnung nicht zu Wohnzwecken vermietet werden darf, weil das in den Unterlagen von Haus nicht genehmigt sei,, ich dürfte die Wohnung nicht mehr vermieten,,,,was kann sie nun tun, da der Mieter schon 5 Jahre da zufrieden wohnt,, es hat irgendein Nachbar gepetzt,,,, was soll sie jetzt tun, gibt es eine Möglichkeit die Wohnung trotzdem zu vermieten, weil sie auf das Geld angewiesen ist,,, was passiert, wenn sie einfach weiter vermietet? Welche Strafe kann da drohen? Könnte sie die Wohnung z.b. für gewerbliche Zwecke vermieten oder für etwas anderes?
4 Antworten
Was wären das denn für Vorschriften, es ist eine Wohnung mit eigenem Hauseingang , mir würde z.b. Brandschutz einfallen, was genau müsste dort beachtet werden, ,,,, ist Wohnen komplett ausgeschlossen , wäre es zu.b. nicht möglich, die Wohnung als Freizeitraum zu benutzen, wo man nur tagsüber für paar Stunden verweilt,, übernachten würde man nicht?
@ flamingoflair ... Ja wenn Sie die Vorschriften nicht kennen, warum kommentieren Sie dann überhaupt hier?! Keine Ahnung = nicht unnötiges Zeugs schreiben. Bitte für die Zukunft beachten, Danke im Namen der FS.
Da müsste man beim Bauamt nachfragen.
Für alles außer Wohnen. Bei gewerblicher Nutzung gibt es aber auch Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Wo findet man die aktuelle sie rum für Xbox 360 und GTA 5
Auf der XBOX Seite
Wo kann man das Update machen oder Aktualisierung von Xbox 360 für GTA v
Hallo,
des Rätsels Lösung ist das kleine Wort Untergeschoß , vulgo auch als Keller bekannt.
Dort werden spezielle Forderungen gestellt, damit man diesen als Wohnung nutzen darf.
Schlecht für die Schwester. Die hat jetzt ein recht großes Problem. Es handelt sich hier um eine baurechtlich unerlaubte (schwarz-)Nutzung. Sie hat keine Bau- und Nutzungsgenehmigung für das Keller(unter-)geschoss als Wohnung, lediglich ein Keller wurde beim Bauantrag genehmigt, das ist Fakt. Sie muss das Mietverhältnis nun auflösen und schuldet dem Mieter aber eine Mietwohnung, ohjee. Ich hoffe das Angebot ist groß genug, dass ein Umzug zügig und einfach von Statten gehen kann. Schadensersatzansprüche seitens des Mieters stehen vor der Tür und er ist berechtigt ab sofort sämtliche Mietzahlungen einzustellen.
Ab Punkt "Achtung bei Nutzungsänderungen!" lesen.
Wichtig: (vgl. § 65 LBO-BW), Ordnungsgeld § 73 ff LBO-BW. Die Ordnungsgelder liegen im Ermessen der Baubehörde.
Eine Frage, sie hat vom Bauamt jetzt die Info erhalten, dass die Räume laut Unterlagen als Arbeitszimmer genutzt werden kann, was heißt das genau, könnte sie die Räume für andere Zwecke vermieten? Oder ist das nur für eigene Zwecke gemeint?
Es gibt im Baurecht den Unterschied zwischen Räumen zum "dauernden" Aufenthalt, sprich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer etc. und Räume für zeitlich "beschränktem" Aufenthalt. Darunter fallen, Hobbyräume, Galerien und auch Arbeitszimmer. D. h. das sind Räume die ihrer "Art" entsprechend nicht für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet und genehmigt sind. Deine Schwester könnte dort nun zwar ein Büro, oder evtl. sogar ein kleines Gewerbe dort einrichten, aber nichts was z.B. mit einer "Art" der Nutzung zu tun hat, bei der man dort übernachten könnte/dürfte. Das Amt hat das nun im Fokus und wird es auch sicherlich überprüfen, eine "heimliche" weitere und unveränderte Nutzung könnte dann zu einer erheblichen Strafe führen. Ausserdem unterwirft man sich dem Risiko, dass dieser Umstand einem/dem Mieter bekannt ist, der dann seinen finanziellen Nutzen daraus ziehen möchte. Das Problem ist ja bereits da, deine Schwester schuldet per Vertrag eine Mietwohnung, den Vertrag kann sie aber garnicht erfüllen, denn illegal ist und bleibt illegal. Deine Schwester müsste im Streitfall für alle Umzugskosten aufkommen und im Extremfall evtl.sogar für höhere Mietkosten die dem Mieter in der neu zu suchenden Wohnung entstehen könnten. Man sollte daher darauf achten, im Zuge dessen keinen "unnötigen" Streit mit dem Mieter vom Zaun zu brechen. Es gibt im Baurecht eben einfach die Vorgabe(n) und Beschränkung(en) wieviel WOHNfläche ein Haus in Bezug auf dessen Größe und Baufenster haben darf. Man darf einfach nicht nach unten, seitlich oder oben Wohnfläche "erschaffen" wie man "lustig" ist. Deine Schwester sollte wirklich versuchen die Räume evtl. für ein Büro "passend" zu machen und die Räume als Büro anzubieten.
Schau mal auch noch nach "GFZ" und "GRZ" (zur Erklärung)
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