Kann ich die Nutzfläche im DG als Wohnfläche nutzen?
Ich möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen. OG und DG gehören dieser Wohnung. Mit kam zu Ohren, dass die zuständige Baubehörde das DG nicht als Wohnraum genehmigt hat und ich diese Fläche somit auch nicht als Wohnraum nutzen darf. Im Expose des Maklers ist die Gesamtwohnfläche OG + DG mit 71,89m² ausgewiesen. Der Makler meint, daß dass DG nicht als Wohnraum vermietet werden darf, ich es als Eigentümer jedoch nutzen kann wie ich möchte. Ist dem so? Und darf ich die Eigentumswohnung dann überhaupt an meine Tochter vermieten? Vielen Dank für Eure Antwort
2 Antworten
Also wenn die Baubehörde das DG nicht als Wohnraum genehmigt hat, dann darfst du den Raum auch nicht so nutzen. Aber solange du dort oben kein Bad und keine Küche reinbaust, wird auch niemand davon reden dass du es als Wohnraum nutzt. Den Raum schön zu machen und ein Zimmer reinzubauen für den Eigenbedarf ist okay. Aber komisch dass der Makler dir das als Wohnraum anpreist, wenn du es nicht als solchen vermieten darfst.
Der Makler sollte einmal seinen Beruf erlernen ,wenn er ihn liebt
Hallo banderLok, danke für Deine Antwort, aber bist Du Dir mit Deiner Antwort ganz sicher? Wir haben beim zuständigen Bauamt nachgefragt, die haben uns erklärt, dass nicht genehmigter Wohnraum im DG auch nicht als Solcher genutzt werden darf! Der jetzige Eigentümer und der Makler behaupten dasselbe wie Du. Ich bin mir sehr unsicher. Sollte ich das DG nur als Speicherraum nutzen dürfen, ist die Wohnung zu klein. LG Anke58
Nutzfläche ist kein Wohnraum ... Punkt!
Ich darf in einer Nutzfläche Möbel lagern, und ich darf räume als Nutzfläche betreten.
Ich darf sie aber nicht als Wohnfläche vermieten, berechnen ... und juristisch auch nicht so nutzen.
Wenn zu den untergestellten Möbeln nun auch ein Bett gehört, oder ein Fernseher, wer will den Eigentümer verurteilen wenn er erschöpft auf diesem untergestellten Bett einschläft!
Klingelt's???
Richte die räume ein und nutze sie ... wo kein Kläger, da kein Richter!
Du darfst die halt nur nicht als Wohnraum vermieten!