Kann ich einer Person, die meinen Mieter besucht, Hausverbot erteilen?
Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Ich bewohne dieWohnung imErdgeschoss, die Oberwohnung ist vermietet. ´Der Mieter wohnt seit 3 Monaten indieser Wohnung, wir mußten ihm nach 8 Wochen die Kündigung aussprechen. Jetzt ist Krieg. Kann mir einer die o.a. Frage beantworten. Muss ich, wenn ich als Eigentümer die Unterwohnung bewohne in meinem eigenen Haus alles ertragen? Egal welche Leute hier aus und eingehen, muss ich das dulden. Ich fühle mich dadurch sehr belästigt und habe Angst. Grfuss Hannelore
16 Antworten
Hallo liebe Gemeinde.
Hier mal ein auszug aus einem beitrag den ich noch gefunden habe und es auch so im Gesetzt buch steht.
"Ein Hausverbot ist gegenüber dem Mieter auszusprechen und er ist aufzufordern, diese seinem Besucher mitzuteilen. Ist der Name und die Anschrift bekannt, kann auch direkt das Hausverbot ausgesprochen werden.
Ein Hausverbot kann und darf aber weder willkürlich noch missbräuchlich erklärt werden. Ein Vermieter kann ein Hausverbot aussprechen, wenn der Besucher gegen den Vermieter oder andere Mieter eine Straftat begangen hat ( Tätlichkeiten, wenn er den Besuch dazu nutzt um Schäden oder andere Straftaten im Haus zu verüben, schwere Beleidigungen des Vermieters ). Bereits bei dem letzten Teil "schwere Beleidigungen" kommt es auch darauf an, was vor einer Beleidigung geschehen ist, ob also jemand den Gast zuerst beleidigt hat.
Besuche von jemand, den man nicht "leiden" kann, kann und darf man nicht mit Hausverbot belegen. Ebenso kann natürlich kein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn jemand nachts Besuche hat. Solltest Du einen konkreten Anlass haben, kannst Du Dich direkt mit mir in Verbindung setzen."
Gruß Marco
Ein Vermieter kann dem Mieter seinen Umgang nicht verbieten oder erlauben. Selbst, wenn es stadtbekannte Schwerstkriminelle mit einem Riesen-Vorstrafenregister sind. Und wenn Dein Mieter der Kündigung widerspricht, weil sie nicht gerechtfertigt ist, hast Du schlechte Karten.
Hier soll ja nicht der Umgang verboten werden, sondern der Zutritt zum Grundstück und Haus des Eigentümers.
Die Frage wurde hier nicht richtig beantwortet, bekommt aber haufenweise Punkte.
Das kann ich nicht verstehen, muss ich auch nicht.
Der Mieter hat in der von ihm angemieteten Wohnung das Hausrecht. Hausverbot kann der Vermieter nur für die von ihm selbst bewohnten Räume erteilen.
Richtig! DH auch von mir.
Du hast dem Mieter doch gekündigt, wann muss er denn spätestens ausziehen? Grundsätzlich kannst Du keinen Besuch verbieten. Sollte sich jedoch der Besuch völlig daneben benehmen, kannst Du selbstverständlich Hausverbot erteilen. Ich würde dies dann allerdings mit Polizei tun.
Hierzu möchte ich folgendes anmerken: Der Vermieter ist schon gezwungen, obwohl ein Mieter seine Versprechungen nicht einhält, den Mieter noch 6 Monate zu erdulden. Wenn der Mieter sich über eine Kündigung ärgert, kann ich sehr gut verstehen, aber wir hatten schon einige Mieter und bis jetzt, bis auf diese Mieter, ein recht vernünftiges Mietverhältnis. Wir lassen unsere Mieter in Ruhe, sie haben eine hochwertig hell ausgestattete Wohnung für einen geringen mietpreis, wir nehmen keine kaution, wir erhöhen auch keine mieter. Aber aus Ärger denke ich, muss ich als Eigentümer auch nicht alles dulden. Hoffe auf Eure Stellungnahme hierzu. Hannelore
Hannelore, billig vermieten ist ein Fehler. Die machen Dir auch die Wohnung kaputt, wenn wenig Miete nimmst. Einer der keine Miete bezahlen möchte, der bezahlt keine Miete, auch wenn Du die Wohnung nahezu verschenkst. Wenn billig vermietest und keine Kaution verlangst, da hält Dich der Mieter höchstens für einfältig und nützt Dich aus
wieso polizei, das ist eine zivilrechtliche angelegenheit. sofern hier niemand irgendwelche straftaten begeht... und der vermieter kann dem mieter nicht vorschreiben wer ihn besuchen kommt. das wäre ja noch schöner.
Unter Umständen kann der Vermieter sehr wohl den Besucher den Zutritt zu seinem Grundstück und Haus verweigern. Kommt der Besucher der (begründeten) Aufforderung nicht nach, ist dies Hausfriedensbruch und damit eine Sache der Polizei.
der Vermieter kann in keinem Fall einem Besucher des Mieters Hausverbot erteilen
Lies doch mal die Antwort von Pappi.
Lies doch mal die Antwort von Pappi.
Das liegst du falsch WilliWinzig.
Antwort Andreas48 u. Maiki01
Antwort Andreas48
Wäre ja noch schöner, dass der Vermieter einem vorschreibt wer zu mir kommen darf und wer nicht. Dann gäbe es in dieser Hinsicht bestimmt keine Mieter mehr sondern nur noch Eigentümer!
Ja, man sollte sich seinen Vermieter vorher ganau ansehen. Sonst bezahlt man Miete und obendrauf darf man sich auch noch dafür herumärgern.
Aber Urlaub kann sich jeder leisten. Dann fahre mal 10 Jahre nicht in Urlaub, dann kannst Du Dir auch Eigentum anbezahlen und leisten. Ich habe dies ebenso gemacht und habe 15 Jahre komplett auf Urlaub verzichtet. Ich lebe trotzdem noch, und kann mir Eigentum leisten
Nur kann sich nicht jeder Eigentum leisten
Leider ja, aber wenn es im Gesetz stehen würde, dass der Vermieter dies bestimmen darf, könnte ich mir gut vorstellen das es auch ein Gesetz für den Mieter gibt. Mir wollte meine damalige Vermieterin auch den Besuch meiner Schwester verbieten, nur weil sie nicht so schlank war wie ich. Unverschämt, was sich die Vermieter manchmal erlauben.
Glaube nicht, dass jeder Eigentümer eines Hauses sich alles leisten kann und alles so vom himmel fällt. Er hat dafür schwer und jahrelang und nicht nur 8 std. sondern 12 -ö 13 std. täglich gearbeitet und zwar 40 jahre lang. Verstehe deinen kommentar nicht. Hannelore
solange der Besucher sich an die regeln des Zusammenlebens hält hast du keinerlei rechte..dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob du den Besucher leiden kannst ode auch nicht..
sollte er allerdings sich gesetzlich gesehen, sehr daneben benehmen, kannst du ihm Hausverbot erteilen..
richtig, DH!