Notar Urkunde rückgängig
Allgemeine Frage:
Kann man eine notariell beglaubigte Urkunde (Grundstücksübertragung) welche man unterschrieben hat wieder rückgängig machen, wenn man zum Zeitpunkt der Unterschrift total überrumpelt wurde und das so eigentlich nicht wollte? Gibt es da bestimmte Fristen oder Möglichkeiten? Oder hat man einfach Pech gehabt und sie ist nicht mehr "anfechtbar", weil unterschrieben wurde? Mir gehts jetzt nicht um das warum, sondern ob und wie das möglicht ist. Danke schon mal.
5 Antworten
wenn es eine Schenkung war, besteht die Möglichkeit, es rückgängig zu machen. Natürlich mit hieb-und-stichfester Begründung. Da gibt es auch keine Fristen, der Zeitraum verringert sich nur.
Natürlich mit hieb-und-stichfester Begründung.
Ja, grober Undank nicht Überrumpeln.
Wie soll denn das Überrumpeln ausgesehen haben? Der Notar wird doch die ganze Geschichte nochmal vorgelesen haben. Da blieb doch eine Menge Zeit sich nicht Überrumpeln zu lassen. Widerrufsfristen gibt es nicht. Bei Schenkungen gibt es die Möglichkeit auf Rückabwicklung bei grobem Undank, der hier aber nicht zu sehen ist.
Wenn dem tatsächlich so war, dann kannst du es natürlich anfechten. Das solltest du allerdings mit einem Rechtsanwalt tun, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Ohne entsprechenden Eintrag im Grundbuch ist die Urkunde eh' nix wert.
Der aber automatisch folgt.
Dafür müsstest du beweisen, dass du überrumpelt wurdest. Das könntest du evtl. wenn du nachweislich Analphabet bist. Du wirst immer wieder darauf hingewiesen, dass man sich durchliest, was man unterschreibt. Wenn dafür keine Zeit gewesen wäre, hättest du die Unterschrift eben verweigern müssen.
Das mit dem Analphabeten wird wohl auch nichts in Anbetracht der Tatsache, dass der Notar den ganzen Vertrag nochmal vorliest.