Verlust der Unterlagen?

2 Antworten

Ja, der Notar von damals kann eine beglaubigte Abschrift anfertigen. Die ist kostenpflichtig.

Der Notar hat das Dokument und fertigt eine Abschrift. Sollte das Notariat nicht mehr vorhanden sein findet sich die Urkunde auch im Grundbuchamt.

Beides ist kostenpflichtig.