Notarielle Beurkundung Unterschriftsleistung bei anderen Notar?
Wir sind eine Erbengemeinschaft die ein Haus verkaufen will die Gemeinschaft besteht aus 9 Personen von denen 3 Personen weiter entfernt wohnen. Der Kaufvertrag wird bei einen Notar beurkundet der seinen Sitz in der Stadt hat wo das Haus steht . Die 3 Personen wohnen ungefähr 100 Km weg könnten diese bei einen Notar in Ihrer Nähe gehen und dort den Kaufvertrag unterschreiben . Im Prinzip das der beurkundente Notar den Vertrag zu einen Notar dahin schickt und dort von den 3 Personen unterschrieben wird und dieser dann den Vertrag wieder zurückschickt.
6 Antworten
Grundsätzlich kein Problem unter folgenden Voraussetzungen: die 3 kennen den Vertragsentwurf vor Beurkundung, es ist sicher, dass vom Käufer während der Beurkundung nicht noch Änderungen vorgebracht und unabgesprochen beurkundet werden, es ist sicher gestellt, dass die 3 auch zum Notar gehen. Es gibt Menschen, die haben dann auf einmal nie wieder Zeit.
Als Käufer würde ich auf den von @Sachse69 Punkt 1 beschriebenen Vorschlag bestehen.
Als einer von den 3: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich würde die 100 km fahren. Die 3 können mit einem Auto fahren.
Bleibt ja auch noch die Kostenfrage: Notarkosten trägt der Käufer, bei Nachgenehmigung würde ich dir den Teil als Käufer ablehnen und würde auf einem Rücktrittsrecht bestehen, falls die Urkunde nicht innerhalb von 4 Wochen rechtskräftig nachgenehmigt wurde.
Es gibt grundsätzlich zwei denkbare Wege
1. Die nicht anwesenden Verkäufer können eine dritte Person notariell zum Abschluss des Verkaufs beauftragen. Hierzu müsste meiner Meinung nach ein Bezug auf den Vertragsentwurf gemacht werden.
2. Die nicht anwesenden Verkäufer können eine dritte Person bevollmächtigen, sie beim Vertragsabschluss zu vertreten. Danach müssten sie dem abgeschlossen Vertrag noch notariell zustimmen.
Die Entscheidung, welcher der beiden Wege aus zeitlichen und finanziellen Gründen in Frage kommt, müssten die beteiligten Personen zusammen mit den Notaren besprechen und dann durchführen.
Im Prinzip das der beurkundente Notar den Vertrag zu einen Notar dahin schickt und dort von den 3 Personen unterschrieben wird und dieser dann den Vertrag wieder zurückschickt.
Eine vollkommen normale Vorgehensweise bei der ein auswärtiger Notar lediglich die Unterschrift auf einer Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde beglaubigend entgegen nimmt!
Die Erben, die es betrifft, sollen beim Notar vor Ort nach den Kosten und dem Ablauf fragen. Dann können sie selbst entscheiden, ob es sich für sie lohnt!
Das wird Tausende teurer, dafür würde ich die 100km fahren.
Der Notar wird auch volle Gebühren haben wollen.
vielleicht, weil der Energiefan Recht hat
https://www.jurion.de/gesetze/gnotkg/anlage_1.2.5.1/
Nur weil es eine Erbengemeinschaft ist, wird die nicht zur GmbH, Ziffer 2500 GNotKG nach §39 Beurkundungsgesetz,
aber keine BRAGO!
Das kann im besoffenen Kopp schon mal passieren. Manchmal verzählt man sich auch oder man verwechselt die Zahlen. Penn ruhig weiter!
Beurkundung einer Unterschrift? Nein, denn er beglaubigt nur die Unterschrift, das wird gefühlt unter 100 Euro liegen: https://www.anwalt.org/notarielle-beglaubigung/#Welche_Kosten_verursacht_eine_notarielle_Beglaubigung
Bei meiner letzten Beglaubigung für eine GmbH Angelegenheit waren das runde 55 Euro.
Es geht nach BRAGO, das geht nach Wert des Rechtsgeschäftes.
GmbH werden 25k sein, Haus für 500k ist bissel teurer.
Nach der http://www.gnotkg.de/mediapool/131/1311006/data/GNotKG-Gebuehrentabelle.pdf und 1/5tel für die Beglaubigung wären wir bei grob 500 Euro. Okay, für 100 km würde ich dann selber fahren
ie Unterschriften werden beim fremden Notar lediglich auf einer Genehmigungserklärung BEGLAUBIGT. Wenn der fremde Notar diese Erklärung entwirft, gibt es eine 0,5 Gebühr. Der Wert des Rechtsgeschäfts (zB 500.000 Kaufpreis) wird bei einer Genehmigung halbiert. Hier also 250.000. Dann muss man noch berücksichtigen zu welchen Anteilen die Verkäufer Eigentümer sind. Wären es zwei Verkäufer und jeder hält einen halben Anteil. würde der Wert entsprechend nochmal halbiert werden. Hier also 125.000. Gebühr wäre also ca. 150,00. Bei einer Erbengemeinschaft von 9 Leuten schmälert sich der Wert für die einzelne Genehmigung natürlich noch um einiges mehr. Entwirft der beurkundende Notar bereits die Erklärungen und schickt sie dem fremden Notar zu und dieser beglaubigt lediglich die Unterschriften , schrumpft die Gebühr noch weiter.
….aber nicht für die Beglaubigung von Unterschriften unter einem bestehenden Vertrag!