Notarielle Beurkundung Unterschriftsleistung bei anderen Notar?

6 Antworten

Grundsätzlich kein Problem unter folgenden Voraussetzungen: die 3 kennen den Vertragsentwurf vor Beurkundung, es ist sicher, dass vom Käufer während der Beurkundung nicht noch Änderungen vorgebracht und unabgesprochen beurkundet werden, es ist sicher gestellt, dass die 3 auch zum Notar gehen. Es gibt Menschen, die haben dann auf einmal nie wieder Zeit.

Als Käufer würde ich auf den von @Sachse69 Punkt 1 beschriebenen Vorschlag bestehen.

Als einer von den 3: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich würde die 100 km fahren. Die 3 können mit einem Auto fahren.

Bleibt ja auch noch die Kostenfrage: Notarkosten trägt der Käufer, bei Nachgenehmigung würde ich dir den Teil als Käufer ablehnen und würde auf einem Rücktrittsrecht bestehen, falls die Urkunde nicht innerhalb von 4 Wochen rechtskräftig nachgenehmigt wurde.

Es gibt grundsätzlich zwei denkbare Wege

1. Die nicht anwesenden Verkäufer können eine dritte Person notariell zum Abschluss des Verkaufs beauftragen. Hierzu müsste meiner Meinung nach ein Bezug auf den Vertragsentwurf gemacht werden.

2. Die nicht anwesenden Verkäufer können eine dritte Person bevollmächtigen, sie beim Vertragsabschluss zu vertreten. Danach müssten sie dem abgeschlossen Vertrag noch notariell zustimmen.

Die Entscheidung, welcher der beiden Wege aus zeitlichen und finanziellen Gründen in Frage kommt, müssten die beteiligten Personen zusammen mit den Notaren besprechen und dann durchführen.

Im Prinzip das der beurkundente Notar den Vertrag zu einen Notar dahin schickt und dort von den 3 Personen unterschrieben wird und dieser dann den Vertrag wieder zurückschickt.

Eine vollkommen normale Vorgehensweise bei der ein auswärtiger Notar lediglich die Unterschrift auf einer Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde beglaubigend entgegen nimmt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Erben, die es betrifft, sollen beim Notar vor Ort nach den Kosten und dem Ablauf fragen. Dann können sie selbst entscheiden, ob es sich für sie lohnt!

Das wird Tausende teurer, dafür würde ich die 100km fahren.

Der Notar wird auch volle Gebühren haben wollen.

Energiefan03  30.09.2018, 11:24

….aber nicht für die Beglaubigung von Unterschriften unter einem bestehenden Vertrag!

Alphalauch  30.09.2018, 11:25
@Energiefan03

Es wird teurer als die 100 km zu fahren.

Du bist 15, was rede ich überhaupt mir dir?

Energiefan03  01.10.2018, 11:25
@Alphalauch

Das kann im besoffenen Kopp schon mal passieren. Manchmal verzählt man sich auch oder man verwechselt die Zahlen. Penn ruhig weiter!

SirKermit  30.09.2018, 11:26

Beurkundung einer Unterschrift? Nein, denn er beglaubigt nur die Unterschrift, das wird gefühlt unter 100 Euro liegen: https://www.anwalt.org/notarielle-beglaubigung/#Welche_Kosten_verursacht_eine_notarielle_Beglaubigung

Bei meiner letzten Beglaubigung für eine GmbH Angelegenheit waren das runde 55 Euro.

Alphalauch  30.09.2018, 11:27
@SirKermit

Es geht nach BRAGO, das geht nach Wert des Rechtsgeschäftes.

GmbH werden 25k sein, Haus für 500k ist bissel teurer.

dreamitpink  10.10.2018, 21:24

ie Unterschriften werden beim fremden Notar lediglich auf einer Genehmigungserklärung BEGLAUBIGT. Wenn der fremde Notar diese Erklärung entwirft, gibt es eine 0,5 Gebühr. Der Wert des Rechtsgeschäfts (zB 500.000 Kaufpreis) wird bei einer Genehmigung halbiert. Hier also 250.000. Dann muss man noch berücksichtigen zu welchen Anteilen die Verkäufer Eigentümer sind. Wären es zwei Verkäufer und jeder hält einen halben Anteil. würde der Wert entsprechend nochmal halbiert werden. Hier also 125.000. Gebühr wäre also ca. 150,00. Bei einer Erbengemeinschaft von 9 Leuten schmälert sich der Wert für die einzelne Genehmigung natürlich noch um einiges mehr. Entwirft der beurkundende Notar bereits die Erklärungen und schickt sie dem fremden Notar zu und dieser beglaubigt lediglich die Unterschriften , schrumpft die Gebühr noch weiter.