Muster für Eigentumsübertragung für eine bewegliche Sache?
Hallo, kennt jemand eine Seite, wo ich ein Mustervertrag zur Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache (genauer gesagt eines KFZ-Fahrzeuges) finden kann?
Und weiß jemand, ob dieser notariell beglaubigt werden muss, oder eine Unterschrift beider Parteien ausreicht?
Ich finde im Netz leider nicht. Muss sowas formlos nieder geschrieben, unterschrieben und notariell beglaubigt werden? Falls ja, welche Infos müssen rein?
4 Antworten
Für die Eigentumsübertragung eines Fahrzeugs sind nur Einigung und Übergabe (§ 929 BGB) erforderlich. Formvorschriften sind nicht zu beachten.
Die Schriftform empfiehlt sich aber aus praktischen Gründen beim Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag), welches ja sowieso den rechtlichen Rahmen für die anschließenden Erfüllungsgeschäfte vorgibt.
... verstehe ich nicht. Was ist das denn für eine Versicherung, die so einen Vordruck für die liebe Kundschaft nicht hat?
Und das eine Wort kann auch geändert werden.
Ich würde es aber nie tun, bezahlen, und nichts mehr davon haben.
Dafür braucht's keinen Vordruck. Die Eigentumsübertragung ist formfrei. Es reicht ein Zettel, auf dem der Fakt der Eigentumsübertragung beschrieben wird und Veräußerer und Erwerber unterschreiben. Soll der Veräußerer weiter in Besitz der Sache bleiben (fehlende Übergabe; Besitzkonstitut), müsste das im Schreiben mit aufgeführt werden.
ADAC Musterkaufvertrag (bitte Suchmaschine bemühen) ist für beide seiten i.O. Notar ist nicht nötig.
"Eigentum an einer beweglichen Sache verschaffen" ist nichts anderes als verkaufen.
Du solltest mit deinem Anliegen in der einmal erstellten Frage bleiben. Dort kann man dir auch alle Nachfragen beantworten; Antwortende interessiert auch oft das ganze Drumherum der Geschichte, was aber verloren geht, wenn du für jeden Teilaspekt neue Fragen eröffnest, ohne dass die Antwortenden dies erfahren.
Zumal du auch deutlich machen solltest, welchen Auffassungen du folgst. So lässt sich dann eine Linie finden und du kannst die Quellen bewerten.
Es ist aber kein Kaufvertrag. Es soll nur übertragen werden. Stehen beide im Finanzierungsvertrag. Sie im Kaufvertrag. Ich im Fahrzeugbrief. Jetzt soll mir aber noch das Eigentum übertragen werden.