Grundbuchaustragung ohne Anwesenheit einer Partei?
Ich habe einen Garten. In diesem sind im Grundbuch mein Freund und ich eingetragen. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte allein im Grundbuch vermerkt sein. Er ist damit einverstanden, sodass eine Grundbuchaustragung erfolgen kann. Er ist jedoch viel auf Montage, sodass es kaum möglich ist, mit ihm gemeinsam zum Notar zu gehen. Welche Möglichkeit gibt es, dass auch ohne seine Anwesenheit eine Austragung aus dem Grundbuch erfolgen kann? Wie wäre das möglich? Muss er woanders eine notariell beglaubigte Erklärung abgeben oder kann man soetwas faxen? Kann man dies über einen Vertreter regeln und wie?
7 Antworten
Welcher Weg jetzt einfacher ist, kommt drauf an, wie lange dein Freund an seinem jeweiligen Arbeitsort ist uns wie weit er die Orte im Voraus kennt. Du kannst den Vertrag hier vor einem Notar beurkunden. Dann kann dein Freund bei einem Notar in der Nähe seines Arbeitsortes (innerhalb Deutschland) den Vertrag genehmigen. Dann solltest du nur dafür sorgen, dass ihr beide den Vertragstext vor Beurkundung kennt und beide damit einverstanden seid.
Geht theoretisch auch andersrum: dein Freund macht einen Termin und du genehmigst später.
Das ist keine "Austragung", sondern eine Eigentumsübertragung. Theoretisch kannst du dort auch als Vertreter deines Mannes mitwirken, die Vollmachtsbestätigung muss aber auch notariell beglaubigt dem Grundbuchamt nachgereicht werden. Daher wäre es am sinnvollsten, wenn ihr versucht, einen Termin zu erwischen an dem ihr beide Zeit habt. An einer Miteirkung eines Notars führt kein Weg vorbei.
Dein Exfreund überschreibt Dir seine 50%.
Dies geht mittels einer Vollmacht die er im Vorfeld bezüglich Textlaut mit dem Notar abstimmt.
Was Wilees sagt stimmt so nicht. Beide müssen zwar zum Notar, aber nicht gemeinsam und auch nicht zum selben Notar. Wie bereits Kabbes69 und
Ronox bemerkten, gibt es zwei Wege:
1. Einer macht ein notarielles Angebot und der andere nimmt es später notariell an.
2. Einer gibt dem anderen eine notarielle Vollmacht und der kann dann mit der Vollmacht alles weitere regeln.
Per Fax geht es auf jeden Fall nicht.
Ich würde an Deiner Stelle mal beim Notar anrufen und fragen. Vielleicht reicht da ja auch schon eine Vollmacht.