Notar sendet keine Rechnung für Beratung/Erstellung trotz Aufforderung -> was kann man machen?
Hallo Zusammen, wir haben uns von einem Notar beraten lassen und dieser hat einen Vertrag erstellt. Es ist etwas Zeit vergangen/Umstände haben sich verändert. Jetzt sieht es so aus, dass von diesem Notar keinerlei Leistung mehr erbracht werden soll und wir gerne den ausstehenden Betrag begleichen möchten.
Natürlich verdient der Herr deutlich mehr an einer Beurkundung als an Beratung.
Seit einem halben Jahr fordern wir die Rechnung. Seither kommen entweder ausreden oder leere Versprechen... jedenfalls alles außer eine Rechnung.
Einerseits belastet das mich, da ich es gern "abhaken" würde. Zum anderen finde ich es auch eine Frechheit vom Notar, sich zu verhalten.
Habt ihr Ratschläge für mich? Was kann man dagegen tun? Welche Rechte habe ich?
Danke vorab !
4 Antworten
mehr wie anfordern kannst nicht - auch eine solche Rechnung unterliegt einer Verjährung
Wenn der von dir beauftragte Notar eine Rechnung erstellen soll, dann muss er, weil er den Vertragsentwurf erstellt hat, ebendiesen abrechnen. Die Kosten für einen vollständig erstellten Entwurf sind genauso teuer wie eine Beurkundung selbst. Eine Beratung ist für sich alleine zwar günstiger, kann in deinem Fall (wegen dem Entwurf) aber gar nicht abgerechnet werden.
Ist die Beurkundung gar nicht mehr gewollt oder nur bei diesem Notar einfach nicht mehr? Wenn der Vertrag bei einem anderen Notar beurkundet werden soll (warum auch immer...), dann vergiss bitte nicht, dass du am Ende die Gebühren doppelt zahlen musst, da dann auch der zweite Notar voll abrechnen muss. Du kannst dem zweiten Notar natürlich den Entwurf des ersten Notars als Grundlage geben, damit wird es beim zweiten Notar aber kein bisschen günstiger.
Im Übrigen hast du kein "Recht" in dem Sinne, dass du eine Kostenrechnung kriegen musst. Der Notar muss seine Leistungen erbringen und der hat dann das Recht, von dir die Gebühren bezahlt zu bekommen. Dieser Pflicht könntest du höchstens dadurch nachkommen, wenn du dich bei der zuständigen Notarkammer über deinen Notar beschwerst.
Wer erinnert an eine ausstehende Rechnung? Sei doch froh, wenn er dich vergisst. Du hast doch keine Bringschuld.
So wie ich es verstehe, müsst ihr seine Rechnung nicht bezahlen... Wo ist das Problem??
Dann hast du weniger Ausgaben.