Mahngebühren zahlen trotz Überschneidung von Überweisung und Erster Mahnung?
Guten Abend,
ich habe über die Weihnachtstage vergessen eine Rechnung zu begleichen. 30 Tage später erhielt ich eine freundliche Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. In meinem Stress vergaß ich auch diese Zahlungserinnerung (ich weiß, dass das nicht passieren sollte). Bis zum 25.01. hätte das Geld beim Empfänger eingehen sollen, erst am 30.01. habe ich frühmorgens eine Onlineüberweisung aufgegeben. Am 31.01. erhielt ich dann eine "Erste Mahnung" mit einer erneuten Zahlungsaufforderung und einer zusätzlichen Mahngebühr von 5 Euro. Allerdings endete dieses Schreiben mit dem Satz "Sollte sich Ihre Überweisung mit unserer Forderung überschnitten haben, erachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos." Heißt das jetzt, dass ich die 5 Euro Mahngebühren nicht mehr begleichen muss, weil ich meine Überweisung bereits getätigt hatte, folglich eine Überschneidung stattfand? Oder muss ich die Mahngebühren so oder so zahlen, weil ich meine Überweisung nicht innerhalb der geforderten 8 Tage getätigt habe?
Danke schon mal im Voraus!
7 Antworten
Das ist eine Grauzone. Du hättest es bis zum 25.01. machen müssen, und theoretisch können Mahngebühren bereits ab dem 26.01. gefordert werden. Die meisten Shops haben allerdings noch eine Zusatzzeitspanne von einigen Tagen und du bist genau in diese Zeitspanne gelandet. Ich kann dir nicht sagen ob du innerhalb oder außerhalb dieser Zusatzzeitspanne gelandet bist. Die Mahnung ist wahrscheinlich am gleichen Tag verschickt worden, wie du deinen auftrag ausgeführt hast und es für uns nicht zu wissen ob es vorher oder danach war.
Du wirst zahlen müssen. Dass es außerhalb der Frist war, ist ohnehin klar. Wenn du am 30.1. überwiesen hast, ist es frühestens am 31.1. auf deren Konto gewesen (je nachdem, wann deine Überweisung genau war).
Wenn aber am 31.1. der Mahnbrief schon bei dir war, wurde der ja auch schon ein zwei Tage vorher versandt.
Allerdings sind 5€ viel zu hoch. Erlaubt sind nur die direkten Sachkosten (Briefporto, Briefpapier u.ä.) Je nach Gerichten zwischen 1€ und aller höchstens 2,50€ für alle Mahnbriefe. Ich würde daher noch 1€ oder 1,50€ zweckgebunden überweisen.
Du mußt Dir keine Sorgen machen. Alles gut!
My pleasure! :-)
Einfach abwarten - wenn das Unternehmen die 5 Euro haben möchte - wovon ich nicht ausgehe - wird es sich melden.
Steht ja im Schreiben: "überschnitten".
Wenn doch, dann solltest du die Mahngebühr auch bezahlen - das ist nur fair.
Gruß Michael
Du hast selbst auf die ZE zu spät gezahlt.
Also ist die Mahngebühr korrekt.
Das ging ja schnell! Vielen Dank