Müssen wir tatsächlich die Anwaltskosten tragen?
(Leider wurde das Schreiben (als JEG ) beim ersten einstellen nicht mit hinzugefügt, daher ein LETZER neuer Versuch)
Passiertes Geschehen habe ich in der vorgehenden Frage bereits ausführlich geschrieben. Nun ist nach über 3 Monaten der Anwaltsbrief nebst Rechnung einfolgen. Dieser enthält folgenden Fehler.
falscher Geschäftsname von UNS - macht das bei der Unterlassung etwas aus ?
Kopie einer Vollmacht liegt keine bei-
Aufforderung für die entstandenen Kosten von angeblich 60,-€ ;-) der Entfernung eines Plakates zu begleichen Hier müssen wir schmunzeln für 4 Tesaflimstreifen abzuziehen !??? Werden wir vorerst nicht zahlen.
Übernahme der Anwaltsrechnung von 374,90 €.
Der Beantworter der Orginalfrage meinte die müssen wir nicht zahlen. Ist dem den so - hier hat der Anwalt ganz andere § geschrieben siehe Anhang. Das Plakat hing lt. Zeitstempel eines fotos genau 23 MIN: Ausserdem gibt es das Geschäft seit einigen Wochen nicht mehr.
Sowie das** wir durch den Polizisten bereits abklärten keinen Anwalt einzuschalten** , und uns auch über die Polizei uns mehrfach entschuldigten.
Der Besitzer zum Polizisten : hätte sonst Angst das WIR Ihn anzeigen wg. Sachbeschädigung, da er das Poster abgenommen hat. Könnten wir das tatsächlich machen ??? Dies war übrigens komplett zerkrautscht und danach unbrauchbar -
Wir würden nun den falschen Geschäftsname streichen . Den dubiosen 60,- € Betrag streichen und die Unterlassenserklärung faxen. Reicht dies so aus ? oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?
vll. noch fragen ob er die Rechnung der defekten Kunstnägel , die er sich wohl alle dabei abgebrochen haben muß, vorlegen kann ( sorry ein bischen Spaß muß sein )
Danke vorab.
Liebe/r hobbit123,
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4 Antworten
Der Inhalt der Unterlassungserklärung gibt mir zu denken. Der Anwalt beziffert den Schaden für seine Kostenrechnung auf 4000 Euro !!! - Gehe mit deinen Unterlagen zügig zur Verbraucherzentrale, oder suche direkt einen Anwalt auf, bevor du Fristen versäumst!
also, so wie du schreibst, wie die sach-u. rechtslage ist MÜSST ihr alles zahlen, einschließlich aller auslagen der gegenseite. §229 abs.2 ziff.8 BGB und nach §§ 44,49,71 OwiG. die PO setzt da ganz klare regeln und premissen, es gibt auch 3 präzedenzurteile vom ULG ottobrunn und amtsbach, wo die richter klar zu euren ungusten entschieden haben. der ob. europ Gerichtsh. hat 1983 beide urteile bestätigt.
tja, dann war der erste beantworter wohl ein fake, ein dau, ein troll.
Gibt es an der angegebenen Stelle noch ein Sonnenstudio oder ist das komplett weg? Falls keins mehr da ist, ist die Erklärung meiner persönlichen Ansicht nach gegenstandslos. Bleiben die 60 Euro für die Beseitigung. Die würde ich wie im anderen Thread empfohlen, persönlich übergeben ;-)
Danke für die Nachricht -
Es gibt es wohl noch , jedoch wird es von dem Herrn seit Wochen nicht mehr betrieben. Er hat von der Stadt bereits eine Abmahnung od. Aufforderung erhalten sein Gewerbe endlich abzumelden.
Es müssen die wohl noch die Geräte verkauft werden. !? An der Tür hängt auf jeden Fall ein Schild mit "geschlossen. " Müssen wir Ihm dies schreiben die Unterlassungserklärung sei nach Schließung gegenstandlos ?
Und Können wir seinem Anwalt anfragen , das er freundlich seinen Schaden nachweisen möchte ;-) oder wie er auf 60,- € kommt in 20 Min ? Das hat er vermutlich eher in 2 Tagen eingenommen ;-) oder wäre das Ihrer Ansicht nach Unfug?
Der gegnerische Anwalt wird dir das alles in schönem Juristendeutsch erklären, oder dich einfach abblitzen lassen. Er hat seine Arbeit gemacht. Jetzt bist du am Zug. Entweder du lässt es auf eine Klage ankommen und hoffst, die die das nicht durchziehen oder du zahlst. Wenn du eine zuverlässige Aussage willst, solltest du einen anwalt konsultieren. Brauchbarere Infos bekommst du hier nicht.
Danke für die Antwort
Wenn ihr unbefugt irgendwo ein Plakat anpappt, ist das Sachbeschädigung. Mit welchem Aufwand das entfernt werden kann, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn dann ein Anwalt eingeschaltet wird, um diese berechtigte Forderung einzutreiben, müsst ihr den auch bezahlen. Wenn ihr euch wreiterhin weigert, wird das immer teurer. Viel Spass.
Es geht nicht um Sachbeschädigung.
Der erste Beantworter meiner erst gestellten Frage , meinte klar , das wir seine Anwaltskosten nicht tragen müsse, da es keine Veranlassung dazu gab.
Die Polizei rief uns direkt an als sie noch im Laden stand. Wir erklärten. das uns viele Kunden bereits mitteilten das Geschäft sei bereits geschlossen. Auch kam beim Anrufen den Teilnehmer gibt es nicht mehr.
Der Besitzer lies und durch den Polizisten fragen , ob er den Anwalt ein schalten müsse. Wir erklärten das Missverständnis und entschuldigten uns mehrfach. Wir vereinbarten durch die Polizei das wir das Plakat abholen lassen und KEIN Rechsbeistand beauftragt wird. Bei der Abholung entschuldigte sich der Mitarbeiter nochmals. Er war dann freundlich und es war alles geklärt, so er nochmals persönlich.