Müssen wir tatsächlich die Anwaltskosten tragen?

Unterlassungserklärung - (Gesetz, Gesellschaft, Anwalt) Schreiben 1 - (Gesetz, Gesellschaft, Anwalt) Schreiben Blatt 3 - (Gesetz, Gesellschaft, Anwalt)
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4 Antworten

Der Inhalt der Unterlassungserklärung gibt mir zu denken. Der Anwalt beziffert den Schaden für seine Kostenrechnung auf 4000 Euro !!! - Gehe mit deinen Unterlagen zügig zur Verbraucherzentrale, oder suche direkt einen Anwalt auf, bevor du Fristen versäumst!

also, so wie du schreibst, wie die sach-u. rechtslage ist MÜSST ihr alles zahlen, einschließlich aller auslagen der gegenseite. §229 abs.2 ziff.8 BGB und nach §§ 44,49,71 OwiG. die PO setzt da ganz klare regeln und premissen, es gibt auch 3 präzedenzurteile vom ULG ottobrunn und amtsbach, wo die richter klar zu euren ungusten entschieden haben. der ob. europ Gerichtsh. hat 1983 beide urteile bestätigt.

hobbit123 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 18:06

Der erste Beantworter meiner erst gestellten Frage , meinte klar , das wir seine Anwaltskosten nicht tragen müsse, da es keine Veranlassung dazu gab.

Die Polizei rief uns direkt an als sie noch im Laden stand. Wir erklärten. das uns viele Kunden bereits mitteilten das Geschäft sei bereits geschlossen. Auch kam beim Anrufen den Teilnehmer gibt es nicht mehr.

Der Besitzer lies und durch den Polizisten fragen , ob er den Anwalt ein schalten müsse. Wir erklärten das Missverständnis und entschuldigten uns mehrfach. Wir vereinbarten durch die Polizei das wir das Plakat abholen lassen und KEIN Rechsbeistand beauftragt wird. Bei der Abholung entschuldigte sich der Mitarbeiter nochmals. Er war dann freundlich und es war alles geklärt, so er nochmals persönlich.

kallekox  06.02.2012, 19:43
@hobbit123

tja, dann war der erste beantworter wohl ein fake, ein dau, ein troll.

Gibt es an der angegebenen Stelle noch ein Sonnenstudio oder ist das komplett weg? Falls keins mehr da ist, ist die Erklärung meiner persönlichen Ansicht nach gegenstandslos. Bleiben die 60 Euro für die Beseitigung. Die würde ich wie im anderen Thread empfohlen, persönlich übergeben ;-)

hobbit123 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 19:07

Danke für die Nachricht -

Es gibt es wohl noch , jedoch wird es von dem Herrn seit Wochen nicht mehr betrieben. Er hat von der Stadt bereits eine Abmahnung od. Aufforderung erhalten sein Gewerbe endlich abzumelden.

Es müssen die wohl noch die Geräte verkauft werden. !? An der Tür hängt auf jeden Fall ein Schild mit "geschlossen. " Müssen wir Ihm dies schreiben die Unterlassungserklärung sei nach Schließung gegenstandlos ?

Und Können wir seinem Anwalt anfragen , das er freundlich seinen Schaden nachweisen möchte ;-) oder wie er auf 60,- € kommt in 20 Min ? Das hat er vermutlich eher in 2 Tagen eingenommen ;-) oder wäre das Ihrer Ansicht nach Unfug?

Jorgfried  07.02.2012, 02:36
@hobbit123

Der gegnerische Anwalt wird dir das alles in schönem Juristendeutsch erklären, oder dich einfach abblitzen lassen. Er hat seine Arbeit gemacht. Jetzt bist du am Zug. Entweder du lässt es auf eine Klage ankommen und hoffst, die die das nicht durchziehen oder du zahlst. Wenn du eine zuverlässige Aussage willst, solltest du einen anwalt konsultieren. Brauchbarere Infos bekommst du hier nicht.

hobbit123 
Beitragsersteller
 07.02.2012, 08:45
@Jorgfried

Danke für die Antwort

Wenn ihr unbefugt irgendwo ein Plakat anpappt, ist das Sachbeschädigung. Mit welchem Aufwand das entfernt werden kann, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn dann ein Anwalt eingeschaltet wird, um diese berechtigte Forderung einzutreiben, müsst ihr den auch bezahlen. Wenn ihr euch wreiterhin weigert, wird das immer teurer. Viel Spass.

Jorgfried  06.02.2012, 18:32

Es geht nicht um Sachbeschädigung.