Notarwechsel trotz begonnener Beratung?

3 Antworten

Wechseln kannst du natürlich jederzeit, aber Kosten fallen dennoch an.

Bei einer normalen Vollmacht kann man nicht viel falsch machen, daher würde ich dir empfehlen, bei dem Notar zu bleiben. Das ist ein Standardgeschäft, bei dem die zusätzlich anfallenden Kosten durch einen Wechsel keinen wirklichen Mehrwert bringen.

Metta 
Beitragsersteller
 29.06.2019, 16:39

Vielen Dank. Es handelt sich um zwei Generalvollmachten jeweils beschränkt auf einen Nachlass.

Ja, der Notar darf sich eine Entwurfs- und Beratungsgebühr berechnen, wenn das Geschäft nicht zum Abschluss kommt.