Notarwechsel trotz begonnener Beratung?
Hallo liebe Leute,
ich hätte eine Frage: Ich habe mich von einem Notar bezüglich einer Vollmacht beraten lassen und war da aber mit der Beratung nicht zufrieden.
Ich habe da auch einen Entwurf der Vollmacht erhalten.
Kann mir wer sagen, ob es hier nun noch möglich ist, einfach den Notar zu wechseln, oder fallen da Kosten für die Beratung an, wenn ich die Vollmacht nicht beurkunden lasse?
Vielen Dank und Grüße
Christian
3 Antworten
Die Beratungskosten sind zu zahlen.
Siehe auch hier:http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Beratung.php
Du kannst aber selbstverständlich einen neuen Notar aufsuchen zur Beurkundung.
Vielen Dank.
Wechseln kannst du natürlich jederzeit, aber Kosten fallen dennoch an.
Bei einer normalen Vollmacht kann man nicht viel falsch machen, daher würde ich dir empfehlen, bei dem Notar zu bleiben. Das ist ein Standardgeschäft, bei dem die zusätzlich anfallenden Kosten durch einen Wechsel keinen wirklichen Mehrwert bringen.
Vielen Dank. Es handelt sich um zwei Generalvollmachten jeweils beschränkt auf einen Nachlass.
Ja, der Notar darf sich eine Entwurfs- und Beratungsgebühr berechnen, wenn das Geschäft nicht zum Abschluss kommt.