Notar kosten wer trägt die wenn der Vertrag platzt durch nicht Finanzierung ?

6 Antworten

Meiner Ansicht nach trägt die logischerweise derjenige, der zurücktritt.

Aber diese Frage kann dir doch auch der Notar beantworten, also ruf ihn ganz einfach an.

franneck1989  07.08.2016, 09:45

Ja, auf diesen Anspruch wollte ich hinaus. Dass die Rechnung erstmal der Auftraggeber zahlt, habe ich in meiner Antwort vergessen.

Colombo1999  07.08.2016, 08:29

Leider nein. Wenn der Verkäufer zurück treten würde, bliebe der Käufer auf den Kosten des Vertragsentwurf sitzen, die das Notariat nur den Beauftragenden in Rechnung stellen kann. Der Käufer muss sie dann beim Verkäufer einklagen.

Ich habe schon viele Kaufverträge gelesen und vorbereitet, aber wer - in Gottes Namen - kommt auf die absurde Idee, einen Notar zu beauftragen, wenn noch keine Finanzierungszusage vorliegt.

Den Notar zahlt immer der, der ihn beauftragt: im Normalfall ist das der Käufer. Man muss nicht unbedingt den Darlehensvertrag unterschrieben haben (vielleicht, weil noch das beste Angebot abzuwägen ist), aber sollte doch von einer Bank zumindest einen Zweizeiler in den Händen haben, der bestätigt, dass sie das Projekt finanziert.

Auch wenn Du vor Unterzeichnung des Kaufvertrages einen Rückzieher machst, musst Du - sofern Du den Kaufvertragsentwurf bestellt hast - für diese Kosten aufkommen. Diese werden anteilig von der nach Gebührenordnung fälligen Gesamtgebühr berechnet (es sei denn, das Notariat ist kulant).

Alle in dieser Branche Tätigen wissen, dass seit März die Anforderungen für Finanzierungen angezogen haben und die Banken dadurch etwas länger brauchen, aber wer prügelt Dich denn hier in dieser Eile zum Notar?

Seit wann kann ein Verkäufer einem Käufer eine Finanzierung nachweisen.

Das Ganze klingt, als ob hier jemand schnell in einen Kauf gedrängt werden soll. Ich habe auch von einer solchen Vorgehensweise seitens eines Notariats noch nie gehört. Das Notariat weiß doch selbst, dass so etwas platzen kann. Ich halte das für verantwortungslos, auch wenn man Dir sagen würde, dass die Verantwortung am Ende bei Dir liegt. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kostet zusätzlich Geld!

Vielleicht nimmst Du einmal den Tel.hörer in die Hand und rufst ein Notariat im Nachbarort an und erkundigst Dich ganz unverbindlich, ob sie empfehlen, dass die Finanzierungszusage vor Kaufvertragsunterzeichnung oder sogar noch vor Beauftragung der Erstellung des Kaufvertrags vorliegt. Und was passieren würde, wenn das nicht der Fall ist, und die Finanzierung dann platzt.

Sollte auf Deinem Gehaltsnachweis oder Deiner BWA ein Jahresbezug von 200.000 € stehen und das Haus 250.000 kosten, dann würde ich sagen: Was hast Du sonst für Verbindlichkeiten ... ok, passt ... und GO! Aber das ist vermutlich nicht der Fall

max5552 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 08:39

Die Rhein ruhr invest hat mir den vertag vorgelegt und den Termin vorgeschlagen mit der Ansicht wenn es nicht klappt mit der Finanzierung das ich ja zurück treten kann .

Colombo1999  07.08.2016, 09:08
@max5552

Habe mir die Seite einmal angesehen. Etwas kurzes Impressum und keine Immobilien auf der Seite. Offensichtlich kaufst Du eine Kapitalanlage, oder? Da ist es üblich, dass der Bauträger den Entwurf des Kaufvertrages liefert. Für diesen müsstest Du dann finanziell nicht aufkommen. Auch nicht, wenn die Rhein-Ruhr Invest GmbH ihn Dir vorlegt, weil sie selbst ihn beauftragt hat (es sei denn, Du hast sie schriftlich bevollmächtigt).

Stell der Rhein-Ruhr Invest GmbH schriftlich (email genügt) die Frage, wer für die Notarkosten aufkommt, wenn der Rücktrittsfall eintritt. Und mache klar, dass Du das nicht tust, sondern erst die Finanzierung gesichert haben möchtest.

max5552 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 10:19
@Colombo1999

Hallo Danke schonmal für all eure Bemühungen. 

Die geschäftleitung wollte mir weiß machen das dieser Text der als besonders Rücktrittsrecht Gilt auch der Notar alles keine Kosten damit abgegolten sei . 

Aber da es da nicht bei steht bin ich mir unsicher . Ich rufe morgen mal das Notariat an und dann spreche ich mit der Geschäftsleitung. 

Die Immobilie ist derzeit bewohnt Mieter ziehen am 30.8 aus ich wäre wenn alles klappt am 1.10 wirtschaftlicher Eigentümer. 

Colombo1999  07.08.2016, 10:22
@max5552

Und lass es Dir schriftlich geben ... Du weißt ja: Wer schreibt, der bleibt!

Komischer Vertrag.
So ist das m. E. eher nicht üblich.

Die Notarkosten beim Rücktritt wirst sicherlich Du zu tragen haben.

Nightlover70  07.08.2016, 09:17

Warum wartest Du mit dem Notartermin nicht bis die Finanzierungszusage da ist?

max5552 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 08:40

Macht mich ja auch stutzig 

Wenn du keine Zusage von der Bank hast, brauchst du auch nicht den Notartermin wahrnehmen. Einfach absagen und fertig.

Den Notarvertrag wirst Du in jedem Fall bezahlen müssen.
Ohne verbindliche Zusage einer Bank sollte man keinen Vertrag abschließen.