Notar kosten wer trägt die wenn der Vertrag platzt durch nicht Finanzierung ?
Ich habe Dienstag ein Termin. Beim Notar um alles in die Wege zu leiten 1000% zusage der Bank habe ich noch nicht .
Im Vertrag wurde der Absatz hinbei gefügt :
Besonderes Rücktrittsrecht Der Käufer ist berechtigt, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bis zum 20.08.2016 nicht ein verbindliches Finanzierungsangebot eines deutschen Kreditinstitutes zu marktüblichen Bedingungen vorliegt, weil die Kreditinstitute ihm die Gewährung eines Kredi- tes in der erforderlichen Höhe verweigern. Der Käufer verpflichtet sich, sich ernsthaft um die Erlangung einer Finanzierung zu bemühen und in diesem Zusammenhang alles ihm zur Be- schaffung einer Finanzierung zumutbare zu unternehmen; eine auf diesen Punkt gestützte Rücktrittserklärung kann der Verkäufer dadurch abwenden, dass er dem Käufer innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Rücktrittserklärung seinerseits eine Finanzierung zu marküblichen Bedingungen nachweist. Hierfür verpflichtet sich der Käufer, alle für die Darle- henszusage erforderlichen Unterlagen beizubringen sowie den Darlehensvertrag zu markt- üblichen Konditionen beim finanzierenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erklären, die dem Verkäufer bis spätestens zum 20.08.2016 zugegangen sein muss. Die Notarin wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu- gunsten des Käufers erst nach Ablauf der vorgenannten Frist zu stellen.
Wenn jetzt doch die Bank sagt nein finanzieren wir nicht muss ich dann den Notar bezahlen oder bin ich dann raus wegen des besonderen Rücktrittsrecht?
LG
6 Antworten
Meiner Ansicht nach trägt die logischerweise derjenige, der zurücktritt.
Aber diese Frage kann dir doch auch der Notar beantworten, also ruf ihn ganz einfach an.
Ja, auf diesen Anspruch wollte ich hinaus. Dass die Rechnung erstmal der Auftraggeber zahlt, habe ich in meiner Antwort vergessen.
Leider nein. Wenn der Verkäufer zurück treten würde, bliebe der Käufer auf den Kosten des Vertragsentwurf sitzen, die das Notariat nur den Beauftragenden in Rechnung stellen kann. Der Käufer muss sie dann beim Verkäufer einklagen.
Ich habe schon viele Kaufverträge gelesen und vorbereitet, aber wer - in Gottes Namen - kommt auf die absurde Idee, einen Notar zu beauftragen, wenn noch keine Finanzierungszusage vorliegt.
Den Notar zahlt immer der, der ihn beauftragt: im Normalfall ist das der Käufer. Man muss nicht unbedingt den Darlehensvertrag unterschrieben haben (vielleicht, weil noch das beste Angebot abzuwägen ist), aber sollte doch von einer Bank zumindest einen Zweizeiler in den Händen haben, der bestätigt, dass sie das Projekt finanziert.
Auch wenn Du vor Unterzeichnung des Kaufvertrages einen Rückzieher machst, musst Du - sofern Du den Kaufvertragsentwurf bestellt hast - für diese Kosten aufkommen. Diese werden anteilig von der nach Gebührenordnung fälligen Gesamtgebühr berechnet (es sei denn, das Notariat ist kulant).
Alle in dieser Branche Tätigen wissen, dass seit März die Anforderungen für Finanzierungen angezogen haben und die Banken dadurch etwas länger brauchen, aber wer prügelt Dich denn hier in dieser Eile zum Notar?
Seit wann kann ein Verkäufer einem Käufer eine Finanzierung nachweisen.
Das Ganze klingt, als ob hier jemand schnell in einen Kauf gedrängt werden soll. Ich habe auch von einer solchen Vorgehensweise seitens eines Notariats noch nie gehört. Das Notariat weiß doch selbst, dass so etwas platzen kann. Ich halte das für verantwortungslos, auch wenn man Dir sagen würde, dass die Verantwortung am Ende bei Dir liegt. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kostet zusätzlich Geld!
Vielleicht nimmst Du einmal den Tel.hörer in die Hand und rufst ein Notariat im Nachbarort an und erkundigst Dich ganz unverbindlich, ob sie empfehlen, dass die Finanzierungszusage vor Kaufvertragsunterzeichnung oder sogar noch vor Beauftragung der Erstellung des Kaufvertrags vorliegt. Und was passieren würde, wenn das nicht der Fall ist, und die Finanzierung dann platzt.
Sollte auf Deinem Gehaltsnachweis oder Deiner BWA ein Jahresbezug von 200.000 € stehen und das Haus 250.000 kosten, dann würde ich sagen: Was hast Du sonst für Verbindlichkeiten ... ok, passt ... und GO! Aber das ist vermutlich nicht der Fall
Habe mir die Seite einmal angesehen. Etwas kurzes Impressum und keine Immobilien auf der Seite. Offensichtlich kaufst Du eine Kapitalanlage, oder? Da ist es üblich, dass der Bauträger den Entwurf des Kaufvertrages liefert. Für diesen müsstest Du dann finanziell nicht aufkommen. Auch nicht, wenn die Rhein-Ruhr Invest GmbH ihn Dir vorlegt, weil sie selbst ihn beauftragt hat (es sei denn, Du hast sie schriftlich bevollmächtigt).
Stell der Rhein-Ruhr Invest GmbH schriftlich (email genügt) die Frage, wer für die Notarkosten aufkommt, wenn der Rücktrittsfall eintritt. Und mache klar, dass Du das nicht tust, sondern erst die Finanzierung gesichert haben möchtest.
Hallo Danke schonmal für all eure Bemühungen.
Die geschäftleitung wollte mir weiß machen das dieser Text der als besonders Rücktrittsrecht Gilt auch der Notar alles keine Kosten damit abgegolten sei .
Aber da es da nicht bei steht bin ich mir unsicher . Ich rufe morgen mal das Notariat an und dann spreche ich mit der Geschäftsleitung.
Die Immobilie ist derzeit bewohnt Mieter ziehen am 30.8 aus ich wäre wenn alles klappt am 1.10 wirtschaftlicher Eigentümer.
Und lass es Dir schriftlich geben ... Du weißt ja: Wer schreibt, der bleibt!
Komischer Vertrag.
So ist das m. E. eher nicht üblich.
Die Notarkosten beim Rücktritt wirst sicherlich Du zu tragen haben.
Warum wartest Du mit dem Notartermin nicht bis die Finanzierungszusage da ist?
Macht mich ja auch stutzig
Wenn du keine Zusage von der Bank hast, brauchst du auch nicht den Notartermin wahrnehmen. Einfach absagen und fertig.
Den Notarvertrag wirst Du in jedem Fall bezahlen müssen.
Ohne verbindliche Zusage einer Bank sollte man keinen Vertrag abschließen.
Die Rhein ruhr invest hat mir den vertag vorgelegt und den Termin vorgeschlagen mit der Ansicht wenn es nicht klappt mit der Finanzierung das ich ja zurück treten kann .