Hauskauf, Verkäufer will Übernahme von Möbeln in den Vertrag schreiben?
Hallo
der Verkäufer möchte in den Kaufvertrag einer Immobilie die Übernahme von Möbeln in den Kaufvertrag festlegen. Welche Vorteile bzw. Nachteile ergeben sich dadurch für den Verkäufer und für den Käufer?
Vielen Dank
7 Antworten
Hört sich gut an, nur, spielt der Geldgeber und das Finanzamt mit?
Ich lese, Zitat:
Abgesehen von dem Ärger mit dem Finanzamt riskiert man aber vor allem Ärger mit der finanzierenden Bank. Wer eine Finanzierungszusage beispielsweise für einen Kaufpreis von 200.000 Euro in der Tasche hat und dann -ohne Wissen und Zustimmung der Bank- den Kaufpreis beim Notartermin beispielsweise in 190.000 Euro Immobilienkaufpreis und 10.000 Euro für das Inventar aufteilt, riskiert unter Umständen einen nachträglichen Zinszuschlag oder sogar die (teilweise) Kündigung durch die Bank.
Möbel und Inventar werden von Banken nicht als werthaltig anerkannt. Maßgeblich für Banken ist der reine Immobilienkaufpreis. Ist der plötzlich geringer als ursprünglich angegeben, ist die Kreditentscheidung der Bank hinfällig. Im Normalfall wird die Bank die Darlehenszusage entsprechend reduzieren. Pech hat dann, wer den Kaufpreis zu 100 Prozent finanzieren wollte, denn dann fehlt der Teil der für das Inventar vereinbart wurde.
Wer über durch den gesonderten Ausweis von Mobiliar und Zubehör Grunderwerbsteuer sparen will, sollte das zu einem mit dem Finanzamt bwz. Steuerberater, aber vor allem auch mit der finanzierenden Bank besprechen. Ansonsten kann “Grunderwerbsteuer sparen” sehr schnell sehr teuer werden.
Ich täte so etwas nicht kaufen, nur getrennt, und somit günstiger.
Danke für den Stern!
Damit könnte man die Grunderwerbssteuer senken, denn die wird nur auf den Anteil des Preises berechnet, der sich direkt auf die Immobilie bezieht, nicht auf das Inventar.
Nachteil: man übernimmt die Möbel des Verkäufers und muss sich dann um die Entrümpelung kümmern.
Und hoffen, dass das Finanzamt und die Geldgeber mitspielen.
Ja richtig, wird gerne für kleine Mogeleien so gehandhabt. Die Möbel sind dann aber überbewertet und oft nur noch Sperrmüll.
Das sollte er schoen bleiben lassen, denn dann fallen auf diese Gelder auch die Prozente fuer den Makler an.
Gesondert verkaufen, dann geht das Geld ohne weitere Belastung an den Verkauefer, ausserdem wird ein Verkauf dadurch noch flexibler.
Dadurch sinken die kosten für die Grunderwerbsteuer, Notar und Markler da diese nur auf den Immobilienpreise angerechnet werden nicht aber auf das verkaufte Inventar.
Ich denke das ist nur teilweise richtig. GrESt sinkt; klar. Aber Makler und Notar wollen den Verkauf der Möbel nicht gratis beurkunden. Das werden die schön mit reinnehmen in den Gegenstandswert.
Naja, es ist damit festgelegt, was außer dem Haus noch an euch übergeht. Es entsteht dadurch eine genauere Definition, was am Ende vielleicht noch durch den Vorbesitzer zu entsorgen ist oder was er ungerechtfertigt zurückgelassen hat oder eben auch nicht.
Wenn es im Nachgang zu Mängel am Haus kommt und es dann womöglich um eine Minderung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises geht, muss man überlegen, ob er am Ende weniger Schadensersatz an euch leisten müsste, weil ja rechnerisch ein Teil des Kaufpreises den Bezug zu den Möbeln hat… Bin aber auch kein Fachmann. Vielleicht kann man dann die Möbel als unentgeltliche Überlassung an euch formulieren? Aber wenn ihr es so wiederum macht, hättet ihr natürlich keinen Anspruch in Bezug auf Qualität, Haltbarkeit oder Mängel der Möbel… Aber ist die Frage, ob ihr diesbezüglich überhaupt irgendwas geltend machen würdet, selbst wenn ein Möbel einen Schaden hätte…