Notar Gebühren bei Erbausschlagung?
Hallo liebe Community.
Ich frage hier weil ich im Netz speziell dazu nix finde.
Es geht um die Ausschlagung eines Erbes, bei dem "angeblich" keine Schulden vorhanden sind.
Überall les ich nur bei verschuldetem Erbe....
Die Thematik ist die. Vor 2 Wochen verstarb der Erzeuger einer Freundin, nicht plötzlich sondern durch Krankheit. Da die Kinder zu Lebzeiten nix mit ihm zu hatten u nicht wollten, wollen sie auch vom Erbe nix wissen. Und es ausschlagen.
Obs ein Testament gibt wissen sie nicht. Der Erzeuger war nicht neu verheiratet u lebte "angeblich" mit einer Frau über Jahre als WG zusammen.
Meine Freundin erkundigte sich beim Notar u dieser meinte weils "angeblich" nach Aussage der WG Freundin keine Schulden gäbe, wäre die Notargebühr dementsprechend höher.
Wie sieht die Lage dazu aus??
(Und kommt mir nicht mit Bestattungspflicht. Das ist hier nicht Thema u erledigt)
Danke.
6 Antworten
Bei einer nicht verschuldeten Erbschaft hat die Freundin wohl Recht.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/kosten-ausschlagung.html
Erklärt man die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht, so fällt für diese Erklärung, abhängig vom Wert des Nachlasses, für den Ausschlagenden nach dem seit dem Jahr 2013 geltenden GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) eine 0,5 Gebühr nach Nr. 21201 KV, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 Euro, an. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft löst mithin beim Nachlassgericht Kosten in Höhe von 30 Euro aus.
So wie ich es im Moment verstehe, gelten die 30€ bis zu einem Wert von positiv ~8000€. ( alle Angaben ohne Gewähr)
Ob Notar oder Gericht unterscheidet sich noch in zusätzlichen Gebühren, die der Notar berechnen darf.
Es steht ihr frei sich beim zuständigen Nachlassgericht zu erkundigen (mit Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht), ob dort ein Testament bekannt ist und wie das mit den Gebühren ist.
Mein Weg würde direkt zum Nachlassgericht führen, ich würde auch frech weg fragen, ob ich beim Nachlasswert angeben kann „unbekannt, da kein Kontakt“. Ich vermute, dann kommt die Rechnung, sobald jemand das Erbe annimmt ( und der Nachlasswert geklärt ist)
Wie das funktioniert, wenn die Freundin die Ausschlagung selbst formuliert und der Notar nur die Unterschrift beglaubigt, was zwingend erforderlich ist, hm. Ich denke, dann wird es im Gesamten noch teurer.
Gebühr 30 €: bei einem Nachlasswert von minus unendlich bis plus ca. 8000€. ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html
Die Hälfte der Zahl in der Gebühr nach Tabelle B. Nachlasswert = Geschäftswert.
Die Gebühr ist von Nachlasswert abhänig. Bei einen überschuldenten Nachlass ist der Wert negativ und damit nur die Mindestgebühr fällig.
Ah ok danke. Und wie erfährt man bzw woher weiß man ohne das Erbe anzutreten wie hoch es ist??......
....
Erbausschlagung geht m. E. auch ohne Notar. Frag einmal beim Nachlassgericht nach.
Ja das kostete sie schon mal 600 euro...........
Eine Nachfrage beim Nachlassgericht kostet nichts.
Sie hat schlechte Erfahrung bei Gericht...die letzte Erbausschlagung betrug wie gesagt 600 Euro
Hatte das auch erst vor Kurzem: Erbausschlagung (ohne Schulden vorhanden)
kostete im Nachlassgericht 30 € und der Notar hat nur 20 € verlangt.
Nenn mir deinen Notar :D....... das lohnt sich^^
... komisch. Ich denke auch der will sie veräppeln...
...
Der Notar ist in Mittelfranken! Sollte eigentlich einheitliche Tarife sein.
An Stelle deiner Freundin würde ich mir von einem Anwalt für Erbrecht kompetente Auskunft holen. Auch das mit den 600 € ist mir schleierhaft!
Ein Anwalt verlangt sicher Beratungsgebühr, dafür ist es dann hieb-und stichfest.
Na dann bist du ja ein Nachbar von uns ;) nur sind wir Unten ;)
Ja ich hab mal gelesen bis 200 euro Beratungsgebühr könnte ein Anwalt verlangen.....
Vorher abklären, wenn die Frage klar formuliert ist sollte es doch ein kurzer Termin werden.
Ja sie kann sehr gut klar formulieren
Hallo Maleficent,
wäre es Deiner Freundin denn nicht möglich, den Erbverzicht selber aufzusetzen und nur noch durch einen Notar beglaubigen zu lassen? In dem Falle sollte es doch nicht so arg teuer werden.
Ist zwar keine Antwort auf Deine Frage....
Ja das hab ich auch gelesen dass das ginge. War mir vorher auch nicht bekannt...... aber es geht ja darum dass er meint es wäre teurer da es wohl keine schulden gäbe........
Aber sie hat netmal laptop ;
Ich kann mir vorstellen, daß sich der "Wert" des Erbes aus dem Saldo von Vermögen und Schulden ergibt. Das würde doch Sinn ergeben, oder nicht? 1 Mio. ohne Schulden sind besser als 10 K mit 5 K Schulden. Warum sollte dann die Gebühr im zweiten Falle höher sein? Nur wegen der Schulden? Das Erbe an sich ist doch im ersten Fall höher, was sich doch unter Garantie auf die Gebühr niederschlägt.
Laut Netz u Notar sind die Gebühren bei Überschuldung mind 30 Euro bis 70 .........
Aber indem Falle ist das Erbe ja nicht eröffnet? Sagt man das so?
Und sie fiel.schonmal auf die schnauze.... und zahlte 600 euro bei Gericht............
Sorry, ich meinte das Beispiel genau umgekehrt: 1 Mio und 5 K Schulden wären also teurer als 10 K ohne Schulden. Kann ich mir nicht vorstellen...
Bei der letzten Erbausschlagung gings um.ca ne halbe Mio Schulden........ plus minus ...kein Mensch weiß es genau...das war ihre Mum u der neue Mann durfte nicht ausschlagen u hat einfach die Hand vorm. Fiskus erhoben u steht seit dem in der Kreide beim.Fiskus.........
Jetzt weiß sie natürlich auch nicht was ihr Erzeuger so drehte u verbockte und überhaupt......
Sch..ßsituation. Am besten wäre wohl ein Besuch beim Notar. Wieviel Zeit hat sie noch?
Da sind wir nicht so sicher...
Manche sagen ab Tod 6 wochen und manche sagen ab eintreffen des briefes vom.Nachlassgericht....sechs woch...
Keine Ahnung was stimmt? Sie ist ja direkte Verwandte......
Verstehe ich es richtig...Gebühr bis 8000 euro? Oo
Aber das mit "keinen Kontakt" ist ja gar nicht gelogen..... und wäre ein Versuch wert........