Erbausschlagung ans Amts/Nachlassgericht?
Ich habe eine vom Notar beglaubigte Erbausschlagung. Im Anschreiben des Amtsgerichts steht ich soll ihnen die Erbausschlagung schicken und das Briefzeichen/Aktenzeichen vermerken. Reicht es wenn ich einfach das Anschreiben dafür kopiere oder muss ich es irgendwo anders vermerken oder gar noch eine Briefvorlage dafür verwenden?!
Falls das Dokument verschludert wird trotz Einschreiben mit Rückschein gilt die Erbausschlagung trotzdem da innerhalb der 6 Wochen nach Kenntnis des Todes beim Notar mein Wille festgestellt wurde?
Danke für die Antworten schon mal.
Bzw das schreiben der städtischen Friedhöfe obwohl ich davon ausgehe dass es den Nachlassgericht sowieso vorliegt.
4 Antworten
Weiss ich nicht - ich würde mich beim Gericht erkundigen. Ich könnte mir vorstellen, dass hier zumindest eine beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde benötigt wird. Und angeben sollst du das Aktenzeichen vom Schreiben des Amtsgericht - unter dem AZ der Nachlassvorgang geführt wird. Name , Geburts- und Sterbedatum sowie letzter Wohnsitz des Verstorbenen wäre auch hilfreich.
Und für die Frist zählt der rechtzeitige Eingang beim Gericht.
Was du mit Schreiben vom Friedhof meinst? Das Gericht hat die Sterbeurkunde- falls du dies meinst.
Ein im Grunde üblicher Weg wäre auch (gewesen), dass der Notar die von ihm beurkundete Ausschlagungserklärung unmittelbar an das Nachlassgericht sendet. Vielleicht bitten Sie den Notar, dies zu tun. Das würde auch die umständliche Aktion mit Einschreiben gegen Rückschein entbehrlich machen; im Verkehr Notar/ Gericht wäre das nicht erforderlich.
Die Erbausschlagung muss zumindest als beglaubigte Abschrift eingehen. Und das fristgerecht.
Sauberes Schreiben verfassen, Aktenzeichen und alles (Unterschrift nicht vergessen!)
Kopie machen, dann Einschreiben mit Rückschein.