Nachlassgericht ignoriert Erbausschlagung, Akteneinsicht in Nachlassakte?
Hi,
da Gerichte mich grundsätzlich erstmal ignorieren (so einen Fall hatte ich schon einmal), ist es auch dieses Mal so:
Mein Erzeuger ist seit Monaten tot und würde mir; sollte ich das Erbe annehmen; einen riesigen Schuldenberg hinterlassen.
Nachdem ich davon erfahren hatte (vor 2,5 Wochen), habe ich panisch alle Notare abtelefoniert und innerhalb von drei Tagen hatte ich einen Termin. Dort habe ich das Erbe ausgeschlagen. Das war vor zwei Wochen.
Vorgestern erreichte mich ein Brief vom Nachlassgericht, in dem mir der Tod nochmal mitgeteilt wurde. Es wurde außerdem gefragt, ob ich über ein Testament bescheid wisse, wie der Lebensunterhalt bestritten wurde, ob die Bestattung beauftragt wurde und ob ich beabsichtige, das Erbe auszuschlagen.
Das habe ich nicht ganz verstanden. Der Notar hat mir letzte Woche mit dem Hinweis, dass er die Erbausschlagung an das Amtsgericht gesendet hat, eine Rechnung zukommen lassen.
Was muss ich jetzt tun? Muss ich selbst nochmal die Erbausschlagung dort hinschicken? Oder ist für mich alles erledigt? Und warum weiß das Gericht (es war definitiv das richtige Gericht) nicht bescheid?
Ich habe die letzten beiden Tage mehrmals dort angerufen. Über die Durchwahl ist niemand zu erreichen. Die Warteschleife des Gerichts hat mir zu lange gedauert. Nach insgesamt 5 Anrufen mit jeweils 30 Minuten Wartezeit ohne Antwort, habe ich aufgelegt. Ich war immerhin auf Arbeit...
Des Weiteren sind noch € 21.000 titulierter Unterhalt offen, die ich von den Erben eintreiben möchte. Daher würde ich gern Akteneinsicht in die Nachlassakte beantragen.
Wie sollte ich einen derartigen Antrag am Besten formulieren? Gibt es da Stolpersteine? Den Titel und eine Auflistung des ausstehenden Unterhalts in Kopie füge ich logischerweise bei.
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Was ich noch anmerken möchte, denn es scheint diesbezüglich Unklarheiten zu geben:
- Ich war bereits beim Notar bzw. Anwalt. Warum sollte ich nochmal hingehen? Die zahlreichen Hinweise, ich möge mir einen Anwalt suchen, sind leider sinnbefreit.
- Ich habe am 13.07. vom Tod erfahren und am 17.07. das Erbe ausgeschlagen. Damit habe ich das Erbe 5 Wochen und 3 Tage vor Ablauf der 6-Wochenfrist ausgeschlagen.
- Akteneinsicht bekomme ich, da bin ich mir sicher. Auf meine Frage, wie sie formuliert wird, hat leider niemand reagiert... Bisher.
- Es ist ebenfalls sinnbefreit, darüber zu spekulieren, ob ich meinen Unterhalt eintreiben kann oder nicht. Der Unterhalt steht mir zu, egal, woher er kommt. Die Forderungen sind während meiner Kindheit entstanden. Oder ist hier jemand der Meinung, Kinder Alleinerziehender (so wie ich) sollten in Armut leben und haben Unterhaltszahlungen nicht verdient? Wenn ja, warum?
7 Antworten
Deine notarielle Ausschlagung ist mit Sicherheit beim Amtsgericht eingetroffen. Nur wird es - aller erhrung nach - einige tage dauern, bis sie von der Posteingangsastelle des Gerichts an die Abt. Nachlassgericht gelangt. Da solltest du nicht beunruhigt sein. Wenn du willst schreibe an das Nachlassgericht, dass du mit Urkunde vom ... Urk.Nr. ...des Notars ..... ausgeschlagen hast und beantworte im Übrigen die Fragen des Gerichts, soweit du dazu in der Lage bist.
Wie willst du 21.000 € Unterhalt eintreiben, wenn der Nachlass deines Vaters total überschuldet ist. Schließlich werden alle Erbanwärter, die nach deiner Ausschlagung zum Zuge kommen, ebenfalls ausschlagen oder Nachlassverwaltung bzw. -insolvenz beantragen, so dass sie aus der persönlichen Haftung für die Unterhaltsschulden deines Vaters frei werden und nur der Nachlass selbst für die schulden des vaters haftet.
Das wird sich zeigen. Der Notar meinte, ich könne die Akte einsehen. Jederzeit, wenn ich will. Ich bin Gläubiger des Nachlasses.
In den nächsten Jahren wird sich aber wenig tun, da Erben im Ausland 6 Monate Zeit zum Ausschlagen haben.
Ich frage hier nochmal:
So ein Antrag reicht formlos aus? Ich möchte aktuell erstmal erfahren, wie viele Halbgeschwister ich habe und wie ich sie finde.
Es gab in den Akten, die ich vor einigen Jahren eingesehen habe, Hinweise auf zahlreiche Haftbefehle aufgrund von (unter Anderem) Unterhaltsforderungen von Jugendamt und Studentenwerk.
Alle Kinder laufen ihrem Unterhalt hinterher. Sollte eins der Kinder erben, verzichte ich auf den Unterhalt. Sollte sonstige Verwandschaft meines Erzeugers erben, werde ich schauen, was es zu holen gibt. Oder der Gerichtsvollzieher...
Wahrscheinlich hat sich das Ganze nur überschnitten. Deine Erbausschlagung und der Brief vom Nachlassgericht.
Wegen der Erbausschlagung musst du nun nur noch mal eine Kopie senden des Anwaltes, dass das Erbe bereits ausgeschlagen wurde.
Um die Beerdigungskosten hast du dich, neben möglicher anderer Erben, dennoch zu kümmern.
Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts. Oft sind die Gerichte auch bereit, eine Nachlassakte an ein anderes Nachlassgericht zu versenden, damit der Antragsteller dort Einsicht nehmen kann.
Dort gehst du hin, nimmst Ausweis und Titel mit und bittest um Akteneinsicht.
Einem Anwalt kann die Nachlassakte in seine Kanzlei zur Einsichtnahme übermittelt werden.
Die Frage nach der Beerdigung ist durchaus berechtigt. Kümmern sich die "Erben" nicht, dann veranlasst der Staat die Beerdigung und stellt im Nachhinein meist auch eine Rechnung
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.
Das wäre nur dann anders, wenn Jemand das Erbe angenommen hat.
Das Lebensgefährten für die Bestattung aufkommen müssten ist mir neu. Ich kenne es nur so, dass es eine Rangfolge gibt die quasi "abgearbeitet" wird. Also falls eine Ehefrau da wäre, dann zuerst die, dann die Kinder, dann die Eltern, dann die Geschwister etc. Aber wird ja eh, so oder so, eine günstige Bestattung werden.
Und klar, wenn es 600 km weit weg ist, dann auf jeden Fall mit Termin. Dann viel Erfolg mit den Unterhaltsschulden. Vielleicht ist ja wirklich Jemand dumm genug das Erbe anzunehmen.
Akteneinsicht bekommst du als Gläubiger auf jeden Fall und als angehöriger sowieso.
"Ich kenne es nur so, dass es eine Rangfolge gibt die quasi "abgearbeitet" wird." Genau. War ein Tipp vom Notar, da mal nachzuschauen. Demnach sollte die Lebensgefährtin (oder Ehefrau; keine Ahnung) an erster Stelle stehen. Es wäre aber das Beste, erstmal keine schlafenden Hunde zu wecken und gar nichts in Sachen Bestattung zu unternehmen.
Außer uns Kindern ist noch andere Verwandschaft vorhanden. Eine/r oder zwei von denen wird doch Interesse daran haben, Bestattung mit Feier, Grab und Grabstein zu organisieren.
Wenn wir Kinder die Bestattung bezahlen müssen, gibt es das alles nicht. Dann gibt es das Günstigste, was wir kriegen können. Unser Vater ist für uns ein Fremder.
Also, dass kann sich die Verwandschaft (die ich allesamt nicht persönlich kenne) gern überlegen. Ich bezahle ungern so viel Geld für wildfremde Menschen.
Wenn es nur eine Lebensgefährtin ist, dann ist sie raus aus den Bestattungskosten. Die zahlen dann die Kinder, ggf. anteilig. Wenn ihr euch nicht um die Bestattung kümmert, tut es eine andere Person, oder, wenn es keiner tut, die Stadt oder Gemeinde. Erledigt das jemand aus Familie oder Freundeskreis, kann diese Person von den Bestattungspflichtigen sich das Geld, ggf. auf dem Weg der Zivilklage wiederholen wobei dann die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten on Top kommen. Hier steht dem Besorger der Bestattung die Erstattung der Kosten für eine angemessene Bestattung zu- das ist immer ein Streitpunkt. Egal, ob ihr einen Kontakt hattet oder nicht- ihr solltet euch kümmern. Andere Verwandtschaft wird es auch nur machen, weil ein Mensch nun mal unter die Erde kommen muss- innerhalb einer bestimmten Frist. Auch die werden es sicher nicht aus Großzügigkeit für euch übernehmen, wenn doch freut euch. Ob du gern bezahlst oder nicht, das ist egal. Du bist nun einmal sein Kind und damit auch zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Es kann sogar so kommen, dass der Besorger der Bestattung dich für das solventeste seiner Kinder hält und von dir die gesamte Summe fordert. Darf er auch, du musst ihn dann bedienen und kannst von deinen Geschwistern deren Anteil einfordern. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung, wobei es eben dem Gläubiger (hier dem Besorger der Bestattung) freigestellt ist, sich an alle oder auc nur an einen zu wenden.
(1) Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:
- der Ehegatte oder Lebenspartner,
- die volljährigen Kinder,
(2) Eine Verpflichtung, für die Bestattung zu sorgen, besteht nur, wenn die in der Reihenfolge früher genannten Angehörigen nicht vorhanden oder aus wichtigem Grund gehindert sind, für die Bestattung zu sorgen.
Ich mache nichts. Das Gesetz ist eindeutig :)
"Egal, ob ihr einen Kontakt hattet oder nicht- ihr solltet euch kümmern."
Kein Problem:
Mein Halbbruder und ich sind uns einig, dass wir zahlen, wenn wir von einem Gericht dazu verurteilt werden. Vorher rühren wir keinen Finger.
"Andere Verwandtschaft wird es auch nur machen, weil ein Mensch nun mal unter die Erde kommen muss- innerhalb einer bestimmten Frist." Absolut richtig, aber gerade in Berlin gibt es keine Frist. Interessanterweise.
Der Notar war da ziemlich eindeutig: Abwarten, nichts tun. Wenn was passiert, dann auf die erste Person in der Reihenfolge der Bestattungspflichten verweisen und dann wieder nichts tun. Sollte sich doch irgendjemand anderes in Sachen Bestattung melden, werde ich anwaltlich vertreten. Dann schauen wir weiter.
Vlt. hat sich Dein Schreeiben mit dem das Nachlassgerichtes überschnitten.
Ich glaube aber nicht, dass Du das
€ 21.000 titulierter Unterhalt offen
"eintreiben" kannst.
Das kann sein. Das notarielle Schreiben ist am 20. losgeschickt wurden, der Brief vom Amtsgericht ist vom 23.
Warum sollte ich den Unterhalt nicht eintreiben können?
Von wem denn? Es ist wohl niemand mehr da.
Ich habe 3 bis 5 Halbgeschwister (ebenfalls ein Grund, warum ich die Akte einsehen will) und mein Erzeuger hat wohl eine Schwester, die wiederum Kinder haben soll. Es gibt noch einige Möglichkeiten.
Meine Familie auf diesem Wege kennen zu lernen finde ich echt gut, muss ich sagen. Da warte ich schon mein ganzes Leben drauf...
Auch sie können das Erbe ausgeschlagen haben.
Woher weißt du das? Kennst du mich? Kennst du meinen Erzeuger? Kennst du die Akte? Nein?! Dachte ich mir...
Nein, ich kenne Dich nicht.
Ich weiß das aber von meiner Tochter. Alle übrigen Erben hatten zuvor ausgeschlagen.
Sie bekam übrigens keinerlei Akteneinsicht. Wir wussten aber, dass da nur Schulden da waren.
"Alle übrigen Erben hatten zuvor ausgeschlagen." Die Familie meines Vaters ist; naja, asozial?! Ich spekuliere darauf, dass sie nicht wissen, dass sie ein Erbe ausschlagen müssen. Meine Arbeitskollegen bspw. wussten es nicht.
"Sie bekam übrigens keinerlei Akteneinsicht." Als Gläubiger? Kann nicht sein. Ich habe Akteneinsicht bei allen Angelegenheiten (sogar strafrechtlich) meines Vaters bekommen, die nur ansatzweise mit dem Unterhalt zu tun hatten. Was sagt euer RA dazu?
Dann spekuliere halt weiter.
Meine Tochter wusste nicht, was sie erbt - sie musste das Erbe sozusagen blind annehmen oder ausschlagen. Ich hingegen wusste es aus eigener Anschauung. Das Erge wäre ein verfallenes Haus gewesen.
Die Sache ist längst ausgestanden.
"Dann spekuliere halt weiter." Der Notar, bei dem ich war, spekuliert? Interessant. Und ich dachte, der hätte Rechtswissenschaften studiert und sich auf Erbrecht spezialisiert...
Naja, so kann man sich täuschen... o.O
Ich spekuliere darauf, dass sie nicht wissen, dass sie ein Erbe ausschlagen müssen
Damit habe ich das gemeint.
Es gibt immer noch die Möglichkeit, auch wenn man unwissentlich zum Erbe wurde, das Erbe auf den Nachlass zu beschränken. Menschen, die man nicht kennt zu diskreditieren und als asizial zu bezeichnen zeigt deinen Geist. Mach dein Ding, du weißt doch eh alles besser. Warum fragst du dann hier überhaupt?
Aber du kennst diese Menschen? Ja, woher? Oder wie willst du das sonst beurteilen?
Dass du nicht akzeptieren kannst, dass ich dir Quellen zeige, die die Aussage eines Notars bestätigen, zeigt DEINEN Geist.
Hast du Jura studiert oder der Typ?
Deswegen: DU weißt ja alles besser. Also mach DU dein Ding.
§ 31(1) 1Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. 2Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.
(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten der Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn die Verstorbenen nicht einem anatomischen Institut zugeführt werden.
Unter § 21 finden sich diejenigen, die für die Besorgung der Bestattung zuständig sind, neben Ehegatten auch Lebensgefährten (diese sind gleichgeschlchtilche Partner, mit denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht).Sollte dein Vater also nicht schwul geworden sein im Alter und eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann eingegangen sein (seit neuestem auch offiziell als Eheschließung möglich), sind eben seine Kinder zuständig.
ABER ENDE, bitte antworte nicht mehr- es kann nichts Gutes sein.
Du brauchst ganz klar eine anwaltliche Beratung.
Eine Kopie von der Ausschlagung des Erbes würde ich auf jeden Fall schon jetzt per Einwurfeinschreiben an‘s Gericht schicken.
Und wozu dient dann die Ausschlagung beim Notar? Wenn das so ist, warum kostet es mich Geld (€ 40), damit ich eine beglaubigte Abschrift meiner Ausschlagung habe?
Anwalt. Nix: hier ausdiskutieren.
OMG.... Da war ich schon, du Blitzbirne :D Woher sonst sollte ich wissen, dass ich 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen habe und Akteneinsicht bekommen kann... Man man man. Sind schon wieder Ferien?!
Da es um viel Geld geht solltest Du dir ein richtigen Anwalt suchen. Eine Beratung kostet erstmal nicht viel
So ein Unsinn. Ich habe mich beraten lassen. Eine beglaubigte Erbausschlagung eines Notars 3 Tage, nachdem ich vom Tod Kenntnis hatte, reicht für die Erbausschlagung aus.
Für die Akteneinsicht benötige ich ebenfalls keinen Anwalt/Notar. Die Info kommt von dem Anwalt/Notar...
Das hilft mir überhaupt nicht...
Falsch
Doch. Das Du dir Hilfe von jemanden Holst der wirklich Ahnung hat. Streite mich grade selbst mit dem Amtsgericht. Das ist zu komplex um das Mal eben zu machen oder sich rein zu lesen
Das ist genau die richtige Antwort, für so was gibt es Fachleute und die beraten nicht kostenlos nach Feierabend auf GF
Exakt, SirAndius, ich hab mich auch die letzten Jahre wiederholt mit so was rumgeschlagen.
🤦♀️🤦♂️🤦♀️
Sorry, ich habe auf den Daumen geklickt. Das war ein Versehen. Natürlich ist die Antwort nicht hilfreich...
Ok, vielen Dank für die Antwort.
Dann werde ich dem Antrag zur Akteneinsicht eine Kopie der Erbausschlagung beifügen. Dort einfach hinfahren möchte ich nicht. Der Notar meinte, ein schriftlicher Antrag ist von Nöten. Außerdem sind es knapp 600 km Fahrt. Da sollte ich mir auch sicher sein, dass ich die Akte definitiv einsehen kann.
Er meinte auch, dass ich nicht für die Bestattung zahlen muss, wenn das Bestattungspflichtgesetz die Lebensgefährten in der Reihenfolge vor den Kindern vorsieht. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Glück gehabt. Wenn die Frau das nicht zahlen kann, wird es unter den Kindern aufgeteilt. Auch egal. Niemand trauert, es ist gibt dann eh nur die günstigste Bestattung.