Erbausschlagung bei Minderjährigen wenn Vater sich weigert?
Guten Tag liebe Gemeinde.
Vor einer Woche ist meine Großmutter verstorben und hat Schulden in Höhe von mehreren tausend Euro hinterlassen. Heute war meine Mutter beim Gericht und hat das Erbe ausgeschlagen, ebenso meine Tanten und mein Onkel. Demnach werden nun die Enkel vorgesehen. So auch ich. Allerdings bin ich erst 17 und meine Mutter hat gemeinsames Sorgerecht mit meinem Vater, der sich aber überhaupt nicht Drum kümmert ob seine Tochter Schulden hat oder nicht. Er hat meine Schwester in die Schulden gezogen und sie ist deswegen beinahe gezwungen, Privatinsolvenz anzumelden. Natürlich will meine Mutter mir das ersparen, aber es ist nunmal Fakt, dass mein Vater die Ausschlagung mit unterschreiben muss, was er nunmal nicht machen wird. Das hat er schon angekündigt.
Nun meine Frage: für den Fall der Fälle, dass ich das Erbe gezwungenermaßen antreten muss, kann ich das irgendwie abwenden, dass ich die ganzen Schulden erbe und ist es möglich, eventuell meinen Vater mit meiner Mutter zusammen anzeigen? Denn auf 30.000€ Schulden kann ich mit 17 echt verzichten.
Liebe grüße
4 Antworten
deine mutter muss sofort einen antrag auf erbausschlagung stellen. den übergibt sie mit begründung ans familiengericht um die unterschrift des vaters sofort ersetzen zu lassen. das kann sich von ein paar wochen bis zu mehreren monaten hinziehen. ein anwalt könnte auch von vorteil sein.
auch kann dieser anwalt darauf antworten geben, inwieweit anzeigen gegen den vater von sinn sind. manchmal hilft auch ein gang zur polizei. immerhin handelt der vater willkürlich, absichtlich und gegen das "kindeswohl". deine mutter muss sich beeilen, sie hat keine zeit mehr oder nicht viel.
Anzeigen kannst Du ihn nicht.
Aber ihr könnt bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass die Mutter ohne sein Einverständnis das Erbe ablehnen kann.
Versäumen die Eltern die Erbausschlagung, so haften Kinder nur mit
ihrem Vermögen, das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden ist
(§ 1629a). Vorher kann man von Dir auch kein Geld verlangen, da Du ja nicht selber über die Erbschaft entscheiden konntest. Ersatzweise könnten die Gläubiger aber womöglich Deine Eltern (Sorgeberechtigte) belasten. Da kenne ich mich nicht so aus, aber gerade Banken sind da wie Terrier. Die lassen nichts unversucht
Du solltest also schauen, das Du am 18. Geburtstag keine Vermögenswerte hast und nur Eigentum an unpfändbaren Gegenständen.
Die findet man im §811 ZPO: https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html
dann solltest du das mit deiner Mutter über das Erbschaftsgericht abklären lassen. bzw. Familiengericht
Was definieren die denn unter Eigentum an unpfändbaren Gegenständen?
Ich besitze zum Beispiel (logisch) n Handy aber das brauche ich ja. Mein PC ist auch wichtig weil ich den zwangsweise für die schule benötige und der Rest an teuren Sachen gehört meiner Mutter...