Kaufpreisfälligkeits schreiben nicht per Post erhalten, ab wann läuft die Frist offizell?
Hallo ich hab eine Kaufpreisfälligkeitsschreiben (10 Tage Frist) nicht per Post erhalten und somit nicht zur Kenntis genommen.
Erst auf Nachfragen beim Notar hat er mir das Schreiben per Email zukommen lassen.. angeblich wurde das Schreiben abgesendet.. nach Erhalt per Email.. wäre ich schon über der Frist.. ab wann gilt die Frist..eigentlich erst dann wenn ich auch das Schreiben erhalten habe oder nicht...somit müsste man damit rechnen das die Frist erst ab da an läuft wo ich Email erhalten habe..alles andere müsste der Notar doch nachweisen müssen das ich was von Ihm erhalten habe oder nicht?
Des Weiteren läuft die Frist auch über das Wochenende ...oder zählen nur Werktage?
Ab wann hab ich keine Schuld mehr an einem Verzug..sobald ich die Bank beauftragt habe zu zahlen? oder erst dann wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers ist?
2 Antworten
Es zählen Werktage.
Das schreiben ist wirksam zugegangen sobald es in deinen Herrschaftsbereich gelangt und Sie unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.
Laut Sachverhalt war das als Sie in die E-Mail geguckt haben und somit beginnt die Frist ab da.
Vielen Dank ich seh das genauso
Du müsstest den Fall etwas genauer schildern.
Wer sind beide Parteien, ist einer Verbraucher, der andere Unternehmer ? Was stand im Vertrag zur Fälligkeit ? Um was für ein Geschäft handelt es sich, dass es vom Notar abgeschlossen wurde ?