Otto will Geld trotz Erbausschlagung?
mein Vater ist vor einiger Zeit verstorben und hatte sehr viele Schulden.
Ich habe es aber gut gemeint und Otto hingewiesen das er verstorben ist. Obwohl ich denken gesagt aber das ich die Erbe ausgeschlagen habe und nichts mit den Schulden zutun habe, trotzdem schickten die mir einen Brief wo drinne stand:
wir veranlassen eine Umschreibung des Kundenkonto auf ihr Name, da sie der Erbnachfolge sind. Sie müssen die Schulden bezahlen. So ungefähr stand das drinne.
außerdem habe ich noch andere Angehörige die infrage kommen (aber alle ebenfalls ausgeschlagen)
eine Urkunde vom nachlassgericht habe ich noch nicht bekommen.
wie soll ich jetzt vorgehen?
Sorry für die schlechte Grammatik und Fehler
5 Antworten
Würd ihnen nochmal schreiben, dass du lediglich aufgrund gesetzlicher Erbfolge nicht dazu verpflichtet bist Schulden zu übernehmen, wenn du das Erbe ausschlägst und dann ein Nachweisdokument (sobald es da ist) nachschicken. Wenn sie dann immer noch nerven, dann Angelegenheit an einen Anwalt übergeben und fertig
Eine Umschreibung kann nur mit deiner Zustimmung erfolgen. Lege also dagegen sofort Widerspruch ein und teile in dem Schreiben auch mit, daß du das Erbe ausgeschlagen hast und die Angelegenheit damit für dich erledigt ist.
Den Nachweis, wenn Otto den fordert, kannst du dann nachreichen. wenn du die Bestätigung vom Gericht hast.
gut gemein
Das ist nicht immer im Leben die richtige Option.
Geh' zu einem Anwalt. Der genannte Versandhändler macht es sich in diesem Fall m.M.n. zu leicht. Dagegen kommst Du als Laie mutmaßlich nicht alleine an.
Unnötig ist eher Deine Antwort und sicherlich nicht der Anwalt.
Wenn du wirksam ausgeschlagen hast, dann hast du mit den Schulden nichts zu tun!
teile denen das mit (Schriftlich) und reiche das Dokument nach
Die Erbausschlagung kann doch sicherlich belegt werden.
Das alleine reicht in diesem Fall wohl zunächst nicht.
Ja klar
Anwalt kostet nur Geld und ist unnötig