Nochmal steichen nur weil Vermieter nicht zufrieden?
Hallo, wir sind aus unsere Mietwohnung ausgezogen und haben die farbigen Wände weiß gestrichen. Leider hatte der weiß ton den wir verwendet haben ein anderes weiß als die bereits weißen Wände. Aufgefallen ist es erst nachdem die Farbe trocken war und unsere Meinung nach ist es nicht der rede wert. Bei der Übergabe hat das ImmobilienBüro in jedem Raum vermerkt "teilweise schlecht gestrichen". Alle Wände waren weiß und sauber sowie die ganze Wohnung sauber und geputzt übergeben wurde. Heute bekamen wir Post von den Vermietern wir sollten ca. 600 Euro bezahlen damit ein Maler die "Mängel" beseitigt oder wir sollen nochmals neu fachgerecht streichen. Jetzt die frage, muss ich nochmal steichen nur weil die Vermieter nicht zufrieden sind? (Wohnung steht zum Verkauf und wir denken die Renovierung wollen sie auf uns abwälzen. Zudem haben wir nur 3,5 Jahre in der Wohnung gewohnt.) Viele Grüße und Danke im vorraus!
3 Antworten
Versuche mal Auskunft beim Mieterrecht/Büro, Mietsrechtsauskunft.. Infos zu erhalten. Würde nicht zahlen, ehe die rechtliche Lage nicht geklärt ist. Fürchte aber, es wird ein harter Brocken, da will man euch "was anhängen"!
Meist sind auch Rechtsauskünfte das 1,mal gratis (bei einem Anwalt), da könntet iht auch mal anfragen...
Das was euch da gerade passiert, halte ich für nicht korrekt. Und die Summer weitaus überzogen!
Als wir aus unsere "alten" Genossenschaftswohnung ausgezogen sind, musste ich die Löcher an den Badezimmerfliesen beseitigen = ich habe Fliesen Dekor gekauft und auch nicht das Bad neu gekachelt...
Alles Gute lg km
schau in den mietvertrag, was darin steht. bei unsicherheiten den mieterverein aufsuchen.
Wenn hier eine geringfügige Farbtonabweichung einer Wand von der neu überstrichenen besteht, ist das kein Mangel. Es ist sehr oft so, dass Wände verschiedenfarbig gestrichen werden / sind. Weise also die Forderung zurück.
Was steht überhaupt zu SR im MV?