Dübellöcher überstreichen beim Auszug?
Hallo zusammen,
ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und habe alle Dübellöcher verschlossen und einmal mit weiß darüber gemalert. Dem Vermieter gefällt es nicht und er möchte das ich die "fleckigen" Wände nochmal weiße. Im Internet finde ich die verschiedensten Vorschriften, ob es sein muss oder nicht. Hat jemand Erfahrung? Anbei auch zwei Bilder. Auf dem Übergabeprotokoll ist vermerkt: renoviert, Ausbesserung der Wände WZ, Flur, Küche
9 Antworten
... also wurde ein Schaden angerichtet und somit hat der Vermieter die besseren Karten und alles wegen rd. 20 EUR für Farbe.
Jetzt werden es vielleicht 2.000, wenn denn der Malermeister kommt, denn der Vermieter entscheidet ja jetzt allein, wie es weitergeht.
Tolle Wurst.
Solage Du Deiner regelmäßigen Renovierungspflicht nachgekommen bist, musst Du nichts tapezieren oder streichen. Es genügt, wenn die Wand eine neutrale (weiße) Farbe hat, welche sich mit einem Anstrich überdecken lässt. Kleingedrucktes im Mietvertrag bez. Renovierung beim Auszug ist inzwischen ungültig.
Macht ja auch Sinn: Woher sollst Du wissen, ob der Nachmieter nicht die Tapeten abreißt oder welche Farbe er haben will?
habe alle Dübellöcher verschlossen und einmal mit weiß darüber gemalert.
Unnötigerweise: Grundsätzlich hättest du nicht einmal in angemessenem Umfang gesetzte Dübellöcher verspachteln müssen, denn es gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, Bilder, Regale, Spiegelschränke u. dgl. zu montieren.
Im Internet finde ich die verschiedensten Vorschriften, ob es sein muss oder nicht.
Zweifellos. Maßgeblich ist hier allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH und die gibt deinem VM recht: Wenn man einen Renovierungsanstrich aufbringt, hat das "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" zu erfolgen: Gleichmäßig deckend, ansatzfrei und ohne Spritzer oder übergemalte Anschußbereiche :-)
Ob hier Schönheitsreparaturen mietvertrglich wirksam vereinbart sind, darauf käme es bei der hier geschuldeten Mängelbeseitigung daher nicht an: Einen "fleckigen Anstrich" muss der VM tatsächlich nicht akzeptieren und darf hierüber Nachbesserung verlangen oder die auf deine Kosten (Kautionseinbehalt) herstellen lassen :-O
G imager761
Wohnung muss besenrein übergeben werden, nicht renoviert und frisch gestrichen.
Das weißt Du woher?
Das kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. So pauschal ist die Antwort falsch.
Man MUSS die Wohnung nur noch besenrein übergeben, theoretisch muss man gar nicht streichen, wir machen aber trotzdem auch anstandshalber die Dübel und Bohrlöcher zu und malen mit weiß drüber.
wir machen aber trotzdem auch anstandshalber die Dübel und Bohrlöcher zu und malen mit weiß drüber.
Das ist wirklich sehr nett von Euch und auch gut gemeint, aber genau das weiß drüber malern schafft einen Zustand, den kein Vermieter akzeptieren muss.
Wenn Ihr die Löcher nur zumacht, tut Ihr dem Vermieter oder Nachmieter einen Gefallen, denn vermutlich wird sowieso spätestens der nächste Mieter die Wände nochmal streichen, egal ob weiß oder irgendwie anders farbig. Denkbar wäre aber auch, dass bei ansonsten gutem Zustand der nächste nicht streichen wird oder nur da, wo krass viele Dübellöcher waren. Das weiß der Vermieter auch.
Bekommt er aber vom Mieter die Wände fleckig zurück, ist das ein Mangel, den er nicht akzeptieren muss, denn nun hat auch der Nachmieter praktisch keine Wahl mehr, er muss auf jeden Fall streichen.
Das stimmt so nicht. Der BGH hat lediglich einzelne Klauseln (Quotenregelungen, Endrenovierungsklauseln, starre Fristen, etc.) für ungültig erklärt.
Das heißt nicht, dass man gar nicht mehr renovieren muss.
Wir finden das gut