Wer beseitigt schimmel bei mängel
Der mieter hat durch fehlerhaftes bzw. ungenügendes Lüften einen Mangel produziert. Kann er einfach ein xy Maler beauftragen, Ihm den Schaden irgendwie beseitigt? Hier ist ja für den Vermieter und den nachfolgenden Mieter keine Garantie vorhanden, dass der Mangel fachgerecht und dauerhaft beseitigt wird.
8 Antworten
Wenn kein Baumangel vorliegt, dann muss der Mieter das sogar machen. Wie, da kann man ihm schlecht Vorschriften machen. Der Schimmel muss allerdings fachgerecht beseitigt werden, d.h. erst entfernen, trocknen, dann streichen. Ein ausgebildeter Maler macht das i.d.R. richtig. Ein Bekannter oder Laie nicht immer. Lassen Sie sich die Rechnung des Malers zeigen. Sie haben auch ein Besichtigungsrecht um das vorher und nachher zu begutachten.
Sehr selten sind Lüftungsfehler für Schimmelbefall die Ursache. Meistens sind es Baumängel wie Kätebrücken. Du solltes eine Baufirma die Erfahrung hat mit der Mängelbeseitigung beauftragen.
Meistens sind es Baumängel wie Kätebrücken.
Eine Kältebrücke ist i.d.R. kein Baumangel im mietrechtlichen Sinn...
Es ist leider nicht richtig, dass selten Lüftungsfehler für Schimmelbefall die Ursache sind. Das sind sie leider häufig. Weiter auch zu geringe oder ungleichmäßige Beheizung. Oder das Mitbeheizen von Räumen mit nur einem Heizkörper.
Wenn der Mieter einen Malereibetrieb, also einen Handwerker, der das gelernt hat, beauftragt, kannst du davon ausgehen, dass der sachgerecht arbeitet, weil er sonst nachbessern muss. Vorsicht ist bei Schwarzarbeitern und "Nachbarschaftshelfern" geboten. Die übernehmen keine Garantie für ihre Arbeit, und der Schimmelverursacher ist im Zweifelsfall längst umgezogen und nicht zu finden.
Er muss zumindest die FACHGERECHTE Beseitigung nachweisen, z.B. sich vom Maler garantieren lassen...
Wenn der Schimmel nicht korrekt von Fa. XY beseitigt wird, haftet die Fa. entsprechend und muss auf eigene Kosten nachbessern........