Mietwohnung Streichen beim Auszug - an paar Stellen weiße Flecken?
Hallo,
ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Ich habe da ca. 1,5 Jahre gewohnt und Vermieter meinte ich muss nicht streichen da alle Wände weiß sind beim Besichtigungstermin für die potenziellen Nachmieter. Nun musste ich 'leider' an einer oder anderer Stelle nachdem Schränke weg sind mit Farbe 'nachbessern'. Dadurch sind kleine weißen Flecken entstanden- nichts sehr schlimmes aber ich habe bedenken, was wenn Vermieter sagt dass die eine Stelle nicht gut genug gestrichen ist - muss ich dann die ganze Wohnung streichen oder entsprechend nur die eine Wand/Zimmer?
Vielen Dank vorab :)
2 Antworten
Diese kleinen weißen Flecken verunstalten die ganze Wand. Somit ist die ganze Wand zu streichen, nicht aber der ganze Raum, wenn der Anstrich an den anderen Wänden noch in Ordnung ist.
Entscheidend dafür, ob Du überhaupt streichen musst, ist der Mietvertrag. Nicht was der Vermieter sagt. Enthält der Mietvertrag bspw. eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, musst Du gar nichts machen.
Ist diese gültig und hast Du renoviert übernommen, kann man diese eine Wand wohl als renovierungsbedürftig ansehen und dann musst Du diese streichen.
Grundsätzlich gilt, wenn man eine Wohnung renoviert übernommen hat, muss man sie auch renoviert zurück geben, sofern das im Mietvertrag verlangt wird.
Renoviert heisst nun nicht unbedingt, dass man zwingend renovieren muss, sondern es gilt das Prinzip, dass aufgrund des Abnutzungsgrades eine Renovierung ansteht.
Der Vermieter konnte bei der Besichtigung nicht sehen, wie es hinter dem Schrank aussieht und Deine Reparaturversuche haben allenfalls dazu geführt dass nun erst recht gestrichen werden muss.
Um hier möglichst keinen weiteren Fehler zu machen, empfehle ich Dir den Mieter zu fragen, ob er noch einen ausreichend großen Rest Farbe hat und wenn nicht, welche verwendet wurde, damit Du den richtigen Farbton erwischst. Vielleicht sagt er auch da schon, lass sein Mädel, mach ich eben mal selbst.
Danke für die ausführliche Antwort :) Die Nachmieter möchten eher streichen, teilweise bunt und haben sogar genug weiße Farbe gekauft, daher lasse ich am besten erst mal so wie es ist.
Danke, den Artikel habe ich bereits gelesen. Allerdings antwortet er nicht meine Frage so richtig - falls Vermieter mit der einen Stelle nicht zufrieden ist, ob ich komplette Wohnugn streichen muss oder nur die eine Wand oder das entsprechende Zimmer?
nur die Wand womit er nicht zufrieden ist.
Die Vormieter haben beim Auszug die Wohnung komplett gestrichen. Im Mietvertrag steht glaube ich, dass es beim Auszug gestrichen werden muss. Allerdings wie gesagt, der Vermieter hat mir gesagt ich muss es nicht tun nach solcher kurzen Wohnzeit.